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1

Freitag, 20. Januar 2012, 09:51

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund beim gleichen AG (Land)

Ich brauche dringend eure Hilfe.
Stimmt dass, das man wenn man schon einmal ohne Sachgrund bei einem Bundesland angestellt wurde (TV-L) keine zweites Mal befristet ohne Sachgrund beim selben Bundesland angestellt werden kann?

Ich kann leider meinen Personaler nicht danach fragen, also wäre ich sehr froh, wenn ihr mir so schnell wie möglich helfen könntet.

kisamoe

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2

Freitag, 20. Januar 2012, 09:54

Soweit ich weiß, gilt das nur innerhalb von drei Jahren.
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

(Haruki Murakami, Naokos Lächeln)


3

Freitag, 20. Januar 2012, 09:57

Wie innerhalb von drei Jahren?

Ich meine, wenn man nehmen wir an 20 Monate im selben Bundesland bei einer Uni gearbeitet hat mit einem befristeten Vertrag ohne Sachgrund und nach diesen 20 Monaten zu einer FH im selben Bundesland (gleicher Arbeitgeber) wechseln will, wieder mit einer Befristung ohne Sachgrund, geht das?

kisamoe

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4

Freitag, 20. Januar 2012, 10:03

Na wenn das vor 4 Jahren gewesen wäre, wäre das kein Problem.

Der Fall, wie du ihn schilderst, funktioniert meines Wissens nicht.
Lass mich das für dich Googlen! Teilzeit- und Befristungsgesetz
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

(Haruki Murakami, Naokos Lächeln)


5

Freitag, 20. Januar 2012, 10:03

Bitte.
Ich habs versucht zu googeln und ich kann grad nicht drüber lachen.
Ganz ehrlich nicht.

Wirbelwind

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6

Freitag, 20. Januar 2012, 10:19

Lara: kisa hat Recht. Jetzt ist es mal gut, dass ich auf der letzten Personalversammlung war. War dort nämlich auch ein Thema. Es ist nur erlaubt, wenn du die letzten 3 Jahre nicht bei dem Arbeitgeber befristet ohne Sachgrund angestellt warst. In deinem Fall wäre die Befristung ohne Sachgrund nicht erlaubt.
lg Eva
Lesen macht total viel Spaß!!! ;)

"Gibt es etwas Beglückenderes, als einen Menschen zu kennen mit dem man sprechen kann wie mit sich selbst? Könnte man höchstes Glück und tiefstes Unglück ertragen, hätte man niemanden, der daran teilnimmt? Freundschaft ist vor allem Anteilnahme und Mitgefühl!"
Marcus Tullius Cicero

Früher Eve1992 - Ihr könnt mich aber trotzdem weiterhin Eve nennen. ;)

kisamoe

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7

Freitag, 20. Januar 2012, 11:02

Bitte.
Ich habs versucht zu googeln und ich kann grad nicht drüber lachen.
Ganz ehrlich nicht.

Nachdem ich mal draufgeklickt hab, weiß ich auch, was du meinst. früher war das nicht so.
Aber im ersten Treffer hab ichs gefunden. Hier der Abschnitt 2.
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

(Haruki Murakami, Naokos Lächeln)


Kathrin

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8

Freitag, 20. Januar 2012, 13:55

Ich hab das immer so verstanden, dass das nur den einzelnen Arbeitgeber (also Uni, FH etc) betrifft. In meinen ganzen Arbeitsverträgen tritt ja auch nicht einmal das Land oder der Bund als Arbitgeber auf. Lag ich damit nun wirklich falsch?

kisamoe

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9

Freitag, 20. Januar 2012, 14:04

Also bei meinen Arbeitsverträgen war jeweils das Land der AG. Das müsste eigentlich bei Unis oder FHs genauso sein.
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

(Haruki Murakami, Naokos Lächeln)


Kathrin

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10

Freitag, 20. Januar 2012, 14:08

jetzt bin ich verwirrt...
werde ich nachher zu hause direkt noch mal prüfen.

11

Freitag, 20. Januar 2012, 14:27

Ich finde diese REgelung unmöglich obwohl ich langsam realisiere, dass es wohl nicht anders geht.
Das heisst, wenn man merkt ein Job gefällt einem nicht und nicht das Glück hat in die Privatwirtschaft oder zu einer KOmmune zu wechseln (wie das eben als WB FaMi ist!) dann hat man keine andere Wahl als das Bundesland zu wechseln! Hallo?!
Weil meistens wird man mit Befristung ohne Sachgrund angestellt (Sachgründe wären ja Projekte und dafür hat Niemand Geld) oder man hat das unwahrscheinlich Glück und findet eine unbefristete Stelle, wo man dann hoffentlich glücklich ist! Und was macht man wenn man alle Bundesländer durch hat? !
Ich habe also noch 16 pardon 15 Chancen eine Stelle zu finden wo ich glücklich bin. Na dann...!

kisamoe

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12

Freitag, 20. Januar 2012, 14:32

Ja, es ist eine K***besch***ene Regelung, aber wir können ja eh nichts dran ändern, wenn iwr uns drüber aufregen. Ich hab das Glück, dass ich momentan beim Bund beschäftigt bin, also ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass ich mich wieder beim gleichen AG bewerben müsste. Die Absicht ist ja vielleicht ne gute, aber die Umsetzung bringt es nicht wirklich.
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

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13

Freitag, 20. Januar 2012, 14:35

Das geht ja vllt in der Privatwirtschaft!
Aber hallo woanders?
Was ist mit den Leuten bei der Post?
Die können mir ihrem Chef nicht und anstatt in die nächste Filialle zu arbeiten müssen sie dann das Bundesland wechseln?
Es trifft komplett die falschen und hätte mir jemand das gesagt bevor ich nach Deutschland ausgewandert bin, hätte ich es mir wohl anders überlegt!

kisamoe

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14

Freitag, 20. Januar 2012, 14:37

Bei der Post ist das ja wieder was anderes. Das ist ja ein AG, und da die Filiale zu wechseln, zählt nicht als neuer Arbeitsvertrag.
"Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."

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15

Freitag, 20. Januar 2012, 14:46

Wäre aber dafür, dass wir auch nur versetzen lassen können, wenn man so anschaut sind wir ja niemals wie die Privatwirtschaft gut ausgebaut.
Das ist so ein bescheuertes GEsetz ich musste es selbst Lars 10-mal erklären!

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