Guten Tag lieber Gast, um »FaMI-Portal.de - Archiv|Bibliothek|Bildagentur|IuD|Medizinische Dokumentation« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren.
Benutzen Sie dafür bitte das Registrierungsformular. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
...wenn Du verstehst, was ich meine *g* Aber DANKE für den Hinweis!!!
) nicht bezahlt...Quelle: Test.de
Zitat
Zeit zu
lernen
Um im Job mithalten zu können, ist lebenslanges Lernen heute ein Muss. Die meisten Arbeitnehmer können dafür fünf Tage im Jahr freinehmen. Die Firma SMA Solar Technology mit Sitz in Niestetal bei Kassel ist ein typisches Beispiel für ein schnell wachsendes Unternehmen. Anfang der 80er Jahre mit drei Mann gegründet, arbeiten heute rund 3 800 Mitarbeiter bei SMA – und monatlich kommen neue hinzu. Die rasante Entwicklung von Unternehmen und Branche hat zur Folge, dass sich die Beschäftigten ständig fortbilden müssen. „Wir möchten, dass sich unsere Mitarbeiter mindestens fünf Tage im Jahr weiterbilden“, sagt Rolf Inauen, Ausbilder bei der Solarfirma. „Das kann ein Seminar im Projektmanagement oder in Outlook sein, aber eben auch eine Rückenschule – Hauptsache, unsere Mitarbeiter halten sich fit.“ Lebenslanges Lernen ist aber nicht nur für Firmen mit ständigen Neuentwicklungen
Voraussetzung dafür, im Arbeitsprozess mithalten zu können. Weiterbildung it heute fast in jedem Job wichtig. Manchmal ist sie auch zwingend notwendig, um den Job zu behalten. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein: In dem verhandelten Fall ließen die Richter eine Kündigung durchgehen, bei dem ein langjähriger Mitarbeiter sich nicht ausreichend fortgebildet hatte, um die zunehmende Technisierung im Betrieb bewältigen zu können (Az. 3 Sa 153/09). Nicht den Feierabend opfern Dennoch will nur jeder Vierte in Deutschland eine Weiterbildung machen. Neben der finanziellen Belastung scheuen die meisten wegen mangelnder Zeit zurück. Doch was kaum einer weiß: Sie müssen gar nicht am Feierabend die Schulbank drücken, um ihre Sprach- oder EDV-Kenntnisse aufzufrischen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, jedenfalls in den meisten Bundesländern. Bildungsurlaub – das sind Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigeben muss, damit sie an einer Weiterbildung teilnehmen können. Nur für die Baden-Württemberger, Bayern, Sachsen und Thüringer gibt es keine entsprechende Regelung. Bis zu zwei Wochen am Stück. Auch wer, wann, wie lange und für welche Veranstaltung Bildungsurlaub nehmen dann, steht in den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder. Fast überall dürfen Arbeitnehmer fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr freinehmen. Meist können sie die Ansprüche von zwei Kalenderjahren zusammenfassen, sodass alle zwei Jahre sogar zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück drin sind. Im Saarland gibt es jährlich bis zu sechs Tage Bildungsurlaub, der Arbeitnehmer muss aber im gleichen Umfang Urlaubstage einbringen. Besonders großzügig ist Berlin: Hier stehen jungen Arbeitnehmern bis 25 Jahre sogar zehn Tage im Jahr zu. ährend des Bildungsurlaubs zahlt der
Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung selbst – also Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel, Fahrt und
Unterkunft – muss der Arbeitnehmer aber allein bezahlen. Einen Teil der Ausgaben kann er allerdings über die Steuererklärung
zurückholen (siehe Tipps). Bildungsurlaub nicht missbrauchen Damit der Arbeitgeber die Weiterbildung genehmigt, muss das Seminar von der zuständigen Landesbehörde als Bildungsurlaub anerkannt worden sein. Möglich ist die Anerkennung sowohl für berufliche,
aber auch für politische, kulturelle oder allgemeine Weiterbildungen. Angeboten werden beispielsweise Kurse in Rhetorik, EDV
oder Stressmanagement. Besonders beliebt sind Sprachkurse. Aber es gibt auch Reisen „Auf den Spuren der deutschen Einheit“
nach Berlin oder zu „Sloweniens Weg in die Europäische Union“ nach Slowenien oder sogar Exkursionen ins Wattenmeer.
Einen direkten Bezug zum Job gibt es bei Veranstaltungen wie diesen nicht. Deshalb ist der Bildungsurlaub vielen Unternehmern
schon lange ein Dorn im Auge. Die Wirtschaftsverbände – beispielsweise im Saarland – fordern, den Bildungsurlaub auf berufsqualifizierende Weiterbildungen zu beschränken. In Sachsen-Anhalt, wo der Anspruch auf „Bildungsfreistellung“ erst 1998
eingeführt wurde, steht die Einschränkung auf berufsspezifische Weiterbildungen sogar schon im Gesetz. Wem ein gutes Verhältnis zu seinem Chef wichtig ist, der sollte den Bildungsurlaub daher nicht für eine getarnte Urlaubsreise missbrauchen und keinen Italienischkurs in der Toskana belegen, wenn die Firma gar keine Kontakte nach Italien hat. Besser ist es, eine Weiterbildung zu wählen, von der die Firma einen Nutzen hat. Auch im eigenen Interesse: Wer auf eigene Kosten einen Excel-Kurs für Fortge schrit -
tene belegt oder Englisch für Geschäftsleute paukt, sammelt nicht nur bei seinem Chef Pluspunkte. Auch im Lebenslauf signalisiert
eine auf eigene Faust erlangte Zusatzqualifikation:„Ich will es wissen.“
Tipps:
Suchen. Achten Sie bei der Kursauswahl darauf, dass die Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Ob das der Fall ist, lässt sich allerdings nicht immer auf den ersten Blick im Zweifelsfallden Kursanbieter. Unter Umständen muss er die Anerkennung noch be -
antragen. Einige Bundesländer veröffentlichen im Internet auch Listen mit anerkannten Kursen. Mehr Infos gibt es unter www.arbeitundleben.de siehe Bildungsfreistellung.
Auswählen. Belegen Sie einen Kurs, der mit Ihrem Job wirklich etwas zu tun hat, dann werden Chef und Kollegen Ihre Abwesenheit nicht übelnehmen, Besonderen Einsatz signalisieren Sie, wenn Sie für einen Teil des Kurses auch eigenen Erholungsurlaub nehmen. Im Saarland ist das sogar gesetzliche Pflicht.
Beantragen. Bildungsurlaub müssen Sie in der Regel spätestens sechs Wochen vorher beantragen. Das entsprechende Formular bekommen Sie vom Veranstalter. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht ablehnen, es sei denn, es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen.
Finanzieren. Nehmen Sie die staatlichen Förderungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Anspruch. So spendiert der Staat eine Bildungsprämie von bis zu 500 Euro. Attraktiv sind in einigen Ländern auch die regionalen Förderprogramme. Das Land Nordrhein-Westfalen etwa schießt unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der Kosten zu, in Hessen und in Rheinland-Pfalz gibt es
ähnli che Programme. Eine Übersicht über alle Programme finden Sie unter www.foerderdatenbank.de.
Absetzen. Ausgaben für beruflich bedingte Fortbildungen können Sie in Ihrer Steuererklärung abrechnen. Der Fiskus erkennt neben Kursgebühren auch Kosten für Fahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an. Auch Arbeitsmittel und ein Arbeitszimmer zuhause können die Steuerschuld senken.

...vielleicht kann man es immer nur selber anschauen...
FaMI-Portal.de online seit 2003
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste | Archiv | Bibliothek | Bildagentur |
Information und Dokumentation | Medizinische Dokumentation