Montag, 30. November 2009, 16:31
Durchführungsbestimmung für die Erlangung des Zertifikats Medizinische Dokumentation verabschiedet auf der Sitzung der Zertifikatskommission vom 09.02.2001 in Essen
Durchführungsbestimmung für die Erlangung des Zertifikats Medizinische
Dokumentation verabschiedet auf der Sitzung der Zertifikatskommission vom 09.02.2001 in Essen
Voraussetzungen für den Antrag
Voraussetzungen für den Antrag ist eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren zur Medizinischen Dokumentationsassistentin und eine entsprechende praktische Qualifikation sowie eine theoretische Weiterbildung, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluss als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien (Zertifikat Medizinische Dokumentation, herausgegeben von K.-H. Jöckel, J. Bernauer, W. Gaus, G. Linczak, B. Walter-Jung)
Unterlagen
Anträge können jederzeit geschickt werden an:
Leiter der Zertifikatskommission
c/o Geschäftsstelle GMDS
Schedestr. 9
53113 Bonn
Folgende Unterlagen (in 12-facher Ausfertigung) sind dem formlosen Antrag beizufügen:
Tabellarischer Lebenslauf
Ausbildungszeugnis (se)
Belege über die bisherige praktische Tätigkeit, möglichst Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen, etc. in Kopie
möglichst ein Zwischenzeugnis über die derzeitige berufliche Tätigkeit
Nachweis über die bisherige Weiterbildung mit Aussagen zu Umfang und
Inhalt der besuchten Weiterbildungsveranstaltungen, wobei auf den Gegenstandskatalog der Zertifikatsrichtlinien Bezug genommen werden soll.
Falls möglich,
Vorschlag für ein Thema der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien
Vorschlag einer Betreuerin/eines Betreuers der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien.
Beleg über die auf das Konto Nr. 1601822, BLZ 37060615, Apotheker- und Ärztebank Köln, der GMDS, Kennwort "Zertifikat Medizinische Dokumentation" eingezahlten Bearbeitungsgebühr von EUR 100,--.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; über das Ergebnis dieser Prüfung wird der/die Bewerber/in direkt unterrichtet. Auf der nächsten regulären Sitzung der Zertifikatskommission werden die Unterlagen inhaltlich geprüft und ein Weiterbildungscurriculum für den/die Bewerber/in individuell vorgeschlagen. Gleichzeitig wird das Thema für die Studienarbeit und die Betreuerin / der Betreuer festgelegt.
Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms sind die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Studienarbeit der Kommission vorzulegen. Nach Prüfung durch die Kommission wird der/die Bewerber/in zu einer mündlichen Aussprache eingeladen. Bei dieser mündlichen Aussprache müssen vorher genau bezeichnete Zeugnisse und andere Nachweise im Original mitgebracht werden. In der 30-minütigen Aussprache wird ein 10-minütiger Vortrag über das Thema der Studienarbeit gehalten, an den sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, anschließt. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.
Nach Eingang der restlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 150,-- wird die Urkunde unmittelbar dem Antragsteller zugestellt. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Bezahlung dieses Betrages erlassen werden.
Quelle:
http://www.gmds.de/organisation/zertifik…kumentation.php