Kurz Vor Ende Des Ausbildungsvertrages Volles Gehalt?

  • Ich habe letztens gehört dass die Ausbildung schon zuende ist wenn man die Abschlussprüfung bestanden hat obwohl der Ausbildungsvertrag Des Arbeitgebers noch nicht ausgelaufen ist.


    Meine Frage ist ändert sich dann die Vergütung (Gehalt) so dass man dass normale Gehalt eines Fachangestellten bekommt oder bekommt man dann immer noch das Gleiche Bzw. endet der Vertrag des Arbeitgebers dann schon vor ablauf der Frist???


    Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet wie sieht dass bei euch aus oder kennt ihr vll. jemanden der schon vor ablauf der Frist seine ausbildung ageschlossen hat?

    :grosseaugen: Das Leben ist ein Keks, von dem man jeden Tag ein Stück abbeißt :grosseaugen:

    • Offizieller Beitrag

    deine ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, reguläres gehalt gibt es nur mit einem anschlussvertrag als ausgelernter fami. :)

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

  • Jup genauso ist es...und wenn dein neuer Arbeitsvertrag auf den 1. datiert ist und du regulär erst am ende des monats dein gehalt bekommst bekommst du das schöne volle gehalt natürlich auch erst am ende des monats obwohl du ja schon als Facharbeiter arbeitest

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Torsten Zimmermann
    deine ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, reguläres gehalt gibt es nur mit einem anschlussvertrag als ausgelernter fami. :)


    Das Thema hatten wir letzens auch: mündliche oder schriftliche Abschlussprüfung?


    irnoischerweise endet bei mir die Ausbildung schon vor der letzten (sprich mündlichen) Prüfung.


    Ich hatte mal sowas gehört, das man mit Bestehen der Abschlussprüfung fertig wäre. Bei uns liegt nun aber die mündliche 3 Monate nach schriftlichen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch gehört, dass man mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse fertig ist. (Sofern man bestanden hat ;))
    Das heißt bei mir z. B., dass ich min. 2 Monate früher fertig bin als im Ausbildungsvertrag vorgesehen.
    Außerdem sollen angeblich die Ausbilder das Recht haben, die Bekanntgabe etwas hinauszuzögern. (z. B. wenn gerade Diskussionen über Übernahme laufen oder der Ausbilder/die Ausbilderin denkt, etwas in der bisherigen Ausbildung an Lerninhalten vergessen zu haben)
    Aber ich habe das Gefühl, jeder sagt da was anderes und ich weiß jetzt langsam auch nicht mehr was jetzt wirklich stimmt. :(

    «Bibliotheken in Krisenzeiten zu schliessen, ist wie Krankenhäuser während der Pest zu schliessen.»


    (aus spanischen Protestbriefen gegen die Einsparungen im Kulturbereich)



    "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun,
    werden das Antlitz dieser Welt verändern"
    (Sprichwort der Xhosa)

    • Offizieller Beitrag


    mit abschluss des LETZTEN prüfungsteiles, i.d.R. also die mündliche Prüfung. :)

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

  • Die mündliche Prüfung kommt erst nach der schriftlichen Prüfung. Basta.


    Besteht zuerst mal die Prüfung und dann macht euch Sorgen das ihr einen Job bekommt und dann das Geld.


    Gruß Michi

    :cool: Nur der frühe Vogel fängt den Wurm. :D


  • Fakt ist, dass die schriftlichen Prüfungsteile erst einmal bestanden werden müssen, um überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.
    Nach der mündlichen Prüfung berät sich dann der Prüfungausschuss und es wird das Gesamtergebnis mitgeteilt, also entweder bestanden oder nicht.
    Üblicherweise gibt es dann eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung und damit ist die Ausbildung definitiv beendet.
    Die Prüfungszeugnisse werden kurze Zeit später postalisch zugestellt.

    Wer mühelos tut, was anderen Mühe macht, hat Talent; wer tut, was dem Talentierten unmöglich ist, hat Genie

    • Offizieller Beitrag

    Eben! Wer hat denn heutzutage noch eine Übernahmegarantie?? :(
    Für mich z. B. ist erst mal wichtig, dass ich überhaupt nach der Ausbildung einen Job bekomme. Das Gehalt kommt da erst an zweiter Stelle. Mehr wie jetzt bekommt man auf alle Fälle.

    «Bibliotheken in Krisenzeiten zu schliessen, ist wie Krankenhäuser während der Pest zu schliessen.»


    (aus spanischen Protestbriefen gegen die Einsparungen im Kulturbereich)



    "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun,
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    (Sprichwort der Xhosa)

  • Hallo an alle!


    Ihr redet ja hier über das Gehalt. Meine Frage ist: Was verdient man denn überhaupt als Fami nach der Ausbildung?
    Ich frage weil ich in 2 Wochen ein Gespräch mit dem Personalchef meines Krankenhauses wo ich mein Praktikum absolviere habe. Und der sagte mir schon beim letzten Gespräch, das wenn ich übernommen werde, wir ja auch über das Gehalt reden müssen und ich nicht weiß was ich Ihm sagen soll wenn er mich nach meinen Gehaltvorstellungen fragt.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?



    Gruß
    Steffi

    • Offizieller Beitrag

    BAT 6b sollte es schon sein, 5c wäre super ist aber eher die ausnahme.
    was das nun im ab 01.11. geltenden TVÖD ist, weiß ich leider nicht.
    möglichweise gilt bei euch aber auch ein kirchlicher tarif, je nach trägerschaft des krankenhauses, oder auch ein haustarif wenn ihr "privat" seid.


    allzu viel solltest du dir aber nicht versprechen, es reicht zum leben, aber nicht um dauerhaft ein familie zu ernähren oder ein haus zu bauen ... ;)
    da muss man sich als fami MedDok schon weiterbilden und wenn man vom bildungsträger im essener norden kommt, bedeutet weiterbildung praktisch die eigentliche ausbildung ... :rolleyes: ;)


    schau mal in die box "Linkempfehlungen" im portal, da findest du einen link zum TVÖD-/BAT-Rechner im internet. :)

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

  • Ich danke Euch für Eure schnelle Hilfe. Werde mir den Link mal anschauen.


    Im übrigen es ist ein Katholisches Krankenhaus in dem in arbeite.



    Gruß
    Steffi

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir ist das so gehandhabt:


    Mein Ausbildungsvertrag lief bis 31.01.07. Da die mündliche Prüfung nach diesem Zeitpunkt, nämlich am 09.02.07 stattfindet, verlängert sich der Ausbildungsvrtrag bis 09.02.07. mein Angestelltenvertrag gilt am 10.02.07. Das Azubigehalt wird anteilig für die 9 Tage, das Facharbeitergehalt für die restlichen 19 Tage gezahlt.

  • Hi,


    wir haben solche Dinge in der Schule gelernt...da hieß es in Gesellschaftlehre: "Die Ausbildung zum Fachangestellten ist ein zielgerichtete, sie endet somit mit dem Bestehen der Abschlussprüfung". Und zwar der letzten Abschlussprüfung. Welche in der Regel die mündliche ist.


    Bei mir war es dann auch so, dass ich einen Tag nach der Prüfung einen neuen Arbeitsvertrag bekommen habe. Damals bekam man das Geld noch am 15. eines Monats und ich habe ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsvertrages das erhöhte Gehalt bekommen.


    Gruß,
    K-Man