Stipendien bieten finanzielle Unterstützungen von -zum größten Teil - begabten sogenannten Stipendidiaten, so werden die Empfänger dieser Stipendien genannt.
Diese Möglichkeiten gibt es für:
Auszubildende
Begabtenförderung:
Der vollständige Name des Programms lautet:
„Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ und richtet sich an die Absolventen die eine duale Berufsausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben und bei Aufnahme der Weiterbildung unter 25Jahre alt sind.
Voraussetzung:
1) Eine angeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Studenten, Hochschulabsolventen und geringfügig Beschäftigte (unter 15 Stunden/ Woche) können nicht gefördert werden.
2 a) Bei der Abschlussprüfung wurde ein besseres Ergebnis als 87 Punkte oder als ein „gut“ erreicht. Bei mehreren Prüfungsteilen eine Abschlussnote von 1,9 oder besser.
b) Bei einem überregionalen Leistungswettbewerb ist man unter die ersten 3 gekommen
c) Durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers wenn die Vorraussetzungen des Prüfungsergebnisses oder der Platzierung eines beruflichen Leistungswettbewerbes nicht erreicht wurden. Normale Arbeitszeugnisse reichen dafür nicht aus.
[stopper]
3) Bei Aufnahme der Förderung muss der Teilnehmer jünger als 25 Jahre sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch Anrechnungszeiten wie Mutterschutz und Elternzeit, Grundwehr/Zivildienst, FSZ/FÖJ, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, bei Besuch einer beruflichen Vollzeitschule oder Erkrankungen von mehr als 3 Monaten auch gefördert werden, wenn man älter als 25 Jahre ist.
Wer älter als 28 Jahre ist, kann nicht mehr gefördert werden.
4) Man muss zum Zeitpunkt der Förderung beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sein.
Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet das nicht, dass man eine Stipendium erhält. Da die Anzahl der vorhanden Stipendien meist geringer ist als die Zahl der Bewerber entscheidet eine Auswahlverfahren.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Bewerber sich an die zuständige Stelle wenden.
Zu erfahren ist diese im Berufsausbildungsvertrag als gegenzeichnende Stelle.
FaMIs im öffentlich Dienst wenden sich demnach an Einrichtung des öffentlichen Dienstes, FaMIs in der freien Wirtschaft and die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Die Stelle sendet dem Bewerber die erforderlichen Unterlagen zu, die ausgefüllt zurückgesendet werden. Die Stelle entschiedet über die Aufnahme und man erhält den Bescheid postalisch.
Geförderte Weiterbildungen
Das Stipendium kann für anspruchsvolle Weiterbildungen, Aufstiegsweiterbildungen (z.B. Fachwirtweiterbildungen) und fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV-, Fremdsprachen- oder Rhetorikkurse) genutzt werden.
Die Maßnahme kann selbständig ausgewählt werden und dem Stipendiaten werden Zuschüsse zu Maßnahmenkurse, Fahrgelder, Aufenthaltskosten oder notwendige Arbeitsmittel gezahlt.
Nicht förderfähig sind bspw. Zweitausbildungen, Betriebsübliche Weiterbildungen, (Fach-)Hochschulstudium oder zu allgemeinbildenden Abschlüssen führende Bildungsmaßnahmen, Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers oder etwa Prüfungsgebühren.
Die maximale Förderungshöchstdauer beträgt 3 Jahre: Das Aufnahmejahr und maximal 2 Folgejahre. Pro Jahr werden maximal 1.700 € gefördert, vorausgesetzt es stehen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 180 € pro Jahr.
Studenten
Motivierte Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen können sich bei verschiedenen Stiftungen für eine finanzielle Förderung mit Hilfe eines Stipendium bewerben. Diese bieten z.B. unter anderem Stiftungen der Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Länder und Kommunen sowie Unternehmen an. Auch die Universitäten vergeben mitunter Stipendien.
Bei parteinahen Stiftung kann die Partei-Mitgliedschaft Voraussetzung sein, ebenso wie das Bekenntnis bei kirchnahen Stiftungen.
Neben den schon erwähnten überdurchschnittlichen Schul- oder Studienleistungen zählen auch soziales Engagement, der Lebenslauf und die Persönlichkeit des potentiellen Stipendiaten.
Bei einigen Stiftungen kann man sich direkt bewerben, andere vergeben ihre Stipendien nur nach Vorschlag durch etwa einen Hochschullehrer.
Es gibt sowohl Stiftungen, die alle Fachrichtungen fördern als auch sogenannte fächergebundene Stipendien.
Unternehmen können mit Stipendien gezielt Studenten fördern, von denen sie beabsichtigen sie später als Führungskräfte einzusetzen, wie beispielsweise durch Auslandsstudium oder -praktika.
Im Gegenzug dafür, das der Student finanziell gefördert wurde, kann erwartet werden, dass der Stipendiat nach Abschluss des Studiums seine Arbeitskraft für mehrere Jahre nur ausschließlich diesem Unternehmen zur Verfügung stellt.
Ein Stipendium wird normalerweise als ein Jahresstipendium gewährt, dass jedoch verlängert werden kann. In der Regel gibt neben dem monatlichen Zuschuss gibt es Büchergeld und Zuschüsse zur Krankenversicherung.
Neben dem finanziellen Aspekt – im Gegensatz zum BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden - hat das Stipendium den Vorteil das es nachweist, dass der Student überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.
Stipendium Plus
Auf der Website www.begabtenförderngswerke.de finden sich elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke die junge Menschen im Hochschulbereich unterstützen:
- die Studienstiftung des deutschen Volkes, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist;
- die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann - Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung;
- die beiden von den Sozialpartnern getragenen Einrichtungen: die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie die Stiftung der Deutschen Wirtschaft;
- die beiden konfessionell geprägten Begabtenförderungswerke: Evangelisches Studienwerk Haus Villigst und Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk.
Die elf Werke verbindet der gemeinsame Anspruch, einen akademischen Nachwuchs zu prägen, der unsere demokratische Gesellschaft zu pflegen und mit zu sichern vermag. Dies geschieht
durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland,
durch vielfältige und interdisziplinäre Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops,
durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren.
Auf der Webpräsenz finden sich auch Informationen über die Zugangswege, die Art der Förderung sowie Kontaktinformationen.
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, Irrtümer wie immer vorbehalten.
Quellen
http://www.begabtenfoerderung.de
http://www.stipendiumplus.de/
www.stifterverband.de
http://www.begabtenfoerderungswerke.de
http://www.bmbf.de/pub/Begabte…rung_beruf_Bildung_05.pdf
http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung-flyer.pdf
"BAföG und Stipendien", Freie Presse 2001