Thema des Monats November 2007: Stipendien

    • Offizieller Beitrag

    Stipendien bieten finanzielle Unterstützungen von -zum größten Teil - begabten sogenannten Stipendidiaten, so werden die Empfänger dieser Stipendien genannt.


    Diese Möglichkeiten gibt es für:


    Auszubildende


    Begabtenförderung:
    Der vollständige Name des Programms lautet:
    „Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ und richtet sich an die Absolventen die eine duale Berufsausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben und bei Aufnahme der Weiterbildung unter 25Jahre alt sind.


    Voraussetzung:
    1) Eine angeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).


    Studenten, Hochschulabsolventen und geringfügig Beschäftigte (unter 15 Stunden/ Woche) können nicht gefördert werden.


    2 a) Bei der Abschlussprüfung wurde ein besseres Ergebnis als 87 Punkte oder als ein „gut“ erreicht. Bei mehreren Prüfungsteilen eine Abschlussnote von 1,9 oder besser.


    b) Bei einem überregionalen Leistungswettbewerb ist man unter die ersten 3 gekommen


    c) Durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers wenn die Vorraussetzungen des Prüfungsergebnisses oder der Platzierung eines beruflichen Leistungswettbewerbes nicht erreicht wurden. Normale Arbeitszeugnisse reichen dafür nicht aus.
    [stopper]
    3) Bei Aufnahme der Förderung muss der Teilnehmer jünger als 25 Jahre sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch Anrechnungszeiten wie Mutterschutz und Elternzeit, Grundwehr/Zivildienst, FSZ/FÖJ, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, bei Besuch einer beruflichen Vollzeitschule oder Erkrankungen von mehr als 3 Monaten auch gefördert werden, wenn man älter als 25 Jahre ist.
    Wer älter als 28 Jahre ist, kann nicht mehr gefördert werden.


    4) Man muss zum Zeitpunkt der Förderung beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sein.


    Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet das nicht, dass man eine Stipendium erhält. Da die Anzahl der vorhanden Stipendien meist geringer ist als die Zahl der Bewerber entscheidet eine Auswahlverfahren.


    Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Bewerber sich an die zuständige Stelle wenden.
    Zu erfahren ist diese im Berufsausbildungsvertrag als gegenzeichnende Stelle.
    FaMIs im öffentlich Dienst wenden sich demnach an Einrichtung des öffentlichen Dienstes, FaMIs in der freien Wirtschaft and die zuständige Industrie- und Handelskammer.
    Die Stelle sendet dem Bewerber die erforderlichen Unterlagen zu, die ausgefüllt zurückgesendet werden. Die Stelle entschiedet über die Aufnahme und man erhält den Bescheid postalisch.


    Geförderte Weiterbildungen
    Das Stipendium kann für anspruchsvolle Weiterbildungen, Aufstiegsweiterbildungen (z.B. Fachwirtweiterbildungen) und fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV-, Fremdsprachen- oder Rhetorikkurse) genutzt werden.
    Die Maßnahme kann selbständig ausgewählt werden und dem Stipendiaten werden Zuschüsse zu Maßnahmenkurse, Fahrgelder, Aufenthaltskosten oder notwendige Arbeitsmittel gezahlt.
    Nicht förderfähig sind bspw. Zweitausbildungen, Betriebsübliche Weiterbildungen, (Fach-)Hochschulstudium oder zu allgemeinbildenden Abschlüssen führende Bildungsmaßnahmen, Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers oder etwa Prüfungsgebühren.


    Die maximale Förderungshöchstdauer beträgt 3 Jahre: Das Aufnahmejahr und maximal 2 Folgejahre. Pro Jahr werden maximal 1.700 € gefördert, vorausgesetzt es stehen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 180 € pro Jahr.


    Studenten


    Motivierte Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen können sich bei verschiedenen Stiftungen für eine finanzielle Förderung mit Hilfe eines Stipendium bewerben. Diese bieten z.B. unter anderem Stiftungen der Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Länder und Kommunen sowie Unternehmen an. Auch die Universitäten vergeben mitunter Stipendien.
    Bei parteinahen Stiftung kann die Partei-Mitgliedschaft Voraussetzung sein, ebenso wie das Bekenntnis bei kirchnahen Stiftungen.
    Neben den schon erwähnten überdurchschnittlichen Schul- oder Studienleistungen zählen auch soziales Engagement, der Lebenslauf und die Persönlichkeit des potentiellen Stipendiaten.


    Bei einigen Stiftungen kann man sich direkt bewerben, andere vergeben ihre Stipendien nur nach Vorschlag durch etwa einen Hochschullehrer.


    Es gibt sowohl Stiftungen, die alle Fachrichtungen fördern als auch sogenannte fächergebundene Stipendien.


    Unternehmen können mit Stipendien gezielt Studenten fördern, von denen sie beabsichtigen sie später als Führungskräfte einzusetzen, wie beispielsweise durch Auslandsstudium oder -praktika.
    Im Gegenzug dafür, das der Student finanziell gefördert wurde, kann erwartet werden, dass der Stipendiat nach Abschluss des Studiums seine Arbeitskraft für mehrere Jahre nur ausschließlich diesem Unternehmen zur Verfügung stellt.


    Ein Stipendium wird normalerweise als ein Jahresstipendium gewährt, dass jedoch verlängert werden kann. In der Regel gibt neben dem monatlichen Zuschuss gibt es Büchergeld und Zuschüsse zur Krankenversicherung.
    Neben dem finanziellen Aspekt – im Gegensatz zum BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden - hat das Stipendium den Vorteil das es nachweist, dass der Student überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.


    Stipendium Plus


    Auf der Website www.begabtenförderngswerke.de finden sich elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke die junge Menschen im Hochschulbereich unterstützen:


    • die Studienstiftung des deutschen Volkes, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist;
    • die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann - Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung;
    • die beiden von den Sozialpartnern getragenen Einrichtungen: die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie die Stiftung der Deutschen Wirtschaft;
    • die beiden konfessionell geprägten Begabtenförderungswerke: Evangelisches Studienwerk Haus Villigst und Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk.


    Die elf Werke verbindet der gemeinsame Anspruch, einen akademischen Nachwuchs zu prägen, der unsere demokratische Gesellschaft zu pflegen und mit zu sichern vermag. Dies geschieht
    durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland,
    durch vielfältige und interdisziplinäre Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops,
    durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren.


    Auf der Webpräsenz finden sich auch Informationen über die Zugangswege, die Art der Förderung sowie Kontaktinformationen.


    Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, Irrtümer wie immer vorbehalten.


    Quellen
    http://www.begabtenfoerderung.de
    http://www.stipendiumplus.de/
    www.stifterverband.de
    http://www.begabtenfoerderungswerke.de
    http://www.bmbf.de/pub/Begabte…rung_beruf_Bildung_05.pdf
    http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung-flyer.pdf
    "BAföG und Stipendien", Freie Presse 2001

    "Ich bin nicht weise, dafür bin ich zu intelligent. Ich weiß zu viel um irgendetwas anderes zu empfinden als blankes, panisches Entsetzen."

    • Offizieller Beitrag

    Begabtenförderung


    Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.


    Durchgeführt wird es von der zuständigen Stelle für Berufsausbildung.
    Wer kann gefördert werden?


    Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:


    * eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat
    * die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder


    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder


    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
    * weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in und
    * zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.


    Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25.
    Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.


    Was wird gefördert?


    Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende
    Maßnahmen:


    * der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
    * die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkauffrau/ Fachkaufmann, Techniker/in),
    * der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten,
    Konflikt- und Projektmanagement).



    Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.


    Wie hoch und wie lange wird gefördert?


    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 €.
    Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme, höchstens jedoch einen Betrag von 180 € pro Förderjahr.


    Wo kann man sich bewerben?


    Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis des Bewerbers eingetragen ist.
    Die Zuständige Stelle ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.


    Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 01. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.
    Bewerbungsformulare gibt es bei der „Zuständigen Stelle“.


    Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.


    Quelle: http://www.berlin.de/verwaltungsakademie/zs/foerderung.html

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.