Einstellungstest für den gehobenen Dienst

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute!


    Ich möchte ab 2009 an der Bibliotheksschule in München die Ausbildung zum gehobenen Bibliotheksdienst machen und habe festgestellt, dass da ein Einstellungstest für den gehobenen nichttechnischen Dienst absolviert werden muss. Weiß jemand was da abgefragt wird und wie man sich darauf vorbereiten kann? Ich habe gehört, dass dieser Test für alle Beamtenanwärter gleich ist und denke da wird dann wohl hauptsächlich Allgemeinbildung abgefragt. Aber wie bereitet man sich auf solche Fragen vor??? Allgemeinbildung kann ja quasi alles sein! :verwirrt:


    Außerdem noch eine Frage an Spezialisten: Gibt es für diese Ausbildung eine obere Altersgrenze? Eine Mitschülerin erwägt auch diesen Weg. Sie ist aber schon 25 und weiß daher nicht, ob die Bibliotheksschule sie überhaupt noch nimmt. Für Bibliotheksassistenten soll es ja eine Altersgrenze geben.


    Ich danke für (hoffentlich) Antwort :D

    «Bibliotheken in Krisenzeiten zu schliessen, ist wie Krankenhäuser während der Pest zu schliessen.»


    (aus spanischen Protestbriefen gegen die Einsparungen im Kulturbereich)



    "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun,
    werden das Antlitz dieser Welt verändern"
    (Sprichwort der Xhosa)

  • Hallo Susi,


    soweit ich weiß liegt das höchstalter für die fami ausbildung bei 24 oder 25 Jahre, jedenfalls in nrw.
    für beamtenvorbereitungsdienste liegt es wohl zwischen 27 und 32 jahre. liegt wohl meißt in ermessen des anbieters.
    das ist mein letzter info stand.
    am besten wird es sein, ganz direkt nachzufragen, dann bist du auf der sicheren seite.


    liebe grüße, dante

    • Offizieller Beitrag

    es gibt ein höchstalter für die ausbildung zum FaMI?! :verwirrt: ;)

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

  • Es gibt kein Höchstalter für die Ausbuildung zum Fami, theoretisch kann man die noch mit 60 beginnen, Anderst sieht es im Beamtenverhältniss aus, dort liegt das Alter in den Bundesländern unterschiedlich hoch, meist bei Anfang 30.

  • Jetzt muss ich aber mal nachfragen.
    Was ist der gehobene Dienst? Ich kenne bisher nur Assistenin an Bibliothekehn (2 Jahre Lehrzeit), Bibliotheksassistenten (3 Jahre Lehrzeit) und Famis (3 Jahre Lehrzeit). Die beiden zuerste genannten gibt es ja nicht mehr, richtig?
    Lasst mich nicht blöd sterben.

  • Assistenin an Bibliothekehn (2 Jahre Lehrzeit), Bibliotheksassistenten (3 Jahre Lehrzeit) und Famis (3 Jahre Lehrzeit)
    --> alles das selbe, der Fami ist im grunde der Nachfolgeberuf der beiden erst genannten


    einfacher Dienst: ungelernte Bibliothekskräfte, Magaziner, etc.
    mittlerer Dienst: Famis, Assistenen, etc.
    gehobener Dienst: Dipl. Bibl., BAs, etc.
    höherer Dienst: wissenschaftler mit bibliothekarischer Fachausbildung (Juristen, BWLler, etc.)

  • Ich bin zur Zeit im 3. Lehrjahr und überleg mir auch grade ob ich vllt noch die Ausbildung im gehobenen Bibliotheksdienst machen soll. Ich hab ne Stelle in der Zulassungsordnung für den gehobenen Bibliotheksdienst gefunden, wo steht:


    (1) Abweichend von § 34 Abs. 1 Nr. 1 LbV kann in den Vorbereitungsdienst nur eingestellt werden, wer zum Einstellungszeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    (2) Dem Höchstalter nach Abs. 1 ist bei Bewerbern und Bewerberinnen, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Lebensjahren von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von drei Jahren bis zu einem Höchstalter von 40 Lebensjahren hinzuzurechnen; § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 LbV bleiben unberührt.
    (3) Die Höchstaltersgrenze nach den Abs. 1 und 2 darf um die Zeit des Grundwehr- bzw. Zivildienstes und der Wehrübungen überschritten werden.


    Wenn ich das alles richtig verstanden hab is die Ausbildung ja der Vorbereitungsdienst ?!?
    Heißt das also ich darf zu dem Zeitpunkt an dem ich mit dieser Ausbildung anfange nicht älter als 24 sein oder muss vorher schon mindestens ein Kind haben damit ich später auch noch damit anfangen darf?
    Ich müsste nämlich vorher noch das Abi nachholen und bis es soweit ist bin ich schon 24.. und man muss ja auch noch nen Einstellungstest machen und wenn die mich vllt dann beim 1. mal ned nehmen is es zu spät oder wie?
    Hoffentlich kann mir wer helfen :verwirrt:

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe auf der Seite der Bayerischen Staatsbibliothek bzw. der Bayerischen Bibliotheksschule nur folgende Altersrichtlinie für den gehobenen Dienst in den Zulasssungsvoraussetzungen gefunden:


    ...die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z.B. Gewähr der Verfassungstreue, gesundheitliche Eignung, Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze, d.h. am Einstellungstag dürfen Sie max. 44 Jahre alt sein)


    Wie ich von dem zuständigen Ansprechpartner der Schule erfahren habe, gilt die Grenze von 25 Jahren aus der Zulassungsordnung nicht mehr. Nur die Grenze von max. 44 Jahren ist noch relevant.


    Außerdem arbeitet der Bibliothekssektor daran, dass die übliche Dreifach-Wertung der Schulnote in Mathematik aufgehoben wird, da im Bibliotheksbereich ja die Sprachen mindestens genauso wichtig sind. :yeeh:

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  • Cool.. danke für deine Antwort! da bin ich ja beruhigt ;)
    Hast du den Einstellungstest eigentlich schon gemacht? Is der schwer? Hoffentlich is er zu schaffen...
    Zur Zeit werden ja so ziemlich alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt.. is das für die Bayerische Bibliotheksschule eigentlich auch geplant? Weil die wärn ja dann so ziemlich die einzigen die noch Diplom anbieten? Nicht dass sich alles ändert bis ich mal mein Abi hab..

  • Mittelfristig wird auch Bayern den Diplom (zur zeit noch eine Beamtenausbildung) auf Bachelor/Master umstellen muessen, so sieht es der Bologna-Vertrag von 1999 zumindest vor, wann das soweit sein wird steht in den Sternen.

  • Na hoffentlich dauert das noch seine Zeit... das tolle an der Beamtenausbildung wär halt dass man dafür bezahlt wird.. wenn man den Bachelor macht muss man ja normalerweise auch noch Studiengebühren dafür zahlen... :zerknirscht:

  • Kommt drauf an in welchem Bundesland und an welcher Universität/FH du studierst. Studiengebühren fallen nicht zwingend an. Nur weil der Diplom abgeschafft wird, heisst das noch lange nicht das auch die Beamtenausbildung abgeschafft wird, auch mit dem Bachelor ist eine bezahlte Ausbildung zum Beamtenamt möglich und auch üblich (teilweise in NRW der Fall)

  • Achso.. das wusste ich alles ned ;)
    Ehrlich gesagt hab ich mich noch nie so wirklich mit dem Thema Studiengebühren beschäftigt.. ich dachte die muss man überall zahlen.. gibts da irgendeine einheitliche Regelung wo man welche zahlt und wo nicht?
    Solang es die bezahlte Beamtenausbildung noch gibt is es ja gut.. dann is es ja eigentlich auch egal ob man ein Diplom oder nen Bachelorabschluss hat.. zur Zeit is zwar das Diplom (zumindest in Bayern) noch angesehener aber wer weiß wie das in 10 Jahren oder so aussieht wenn gar keine Diplom-Bibliothekare mehr ausgebildet werden... dann könnte es ja auch von Vorteil sein nen Bachelor zu haben weil vllt Diplom als altmodisch gesehn wird...

  • Waterlight


    Also es muss mal ganz klar festgestellt werden, dass ein Diplom immer ein höheres Ansehen mit sich bringen wird, als der vermeintlich gleichgestellte Bachelor! Der Bachelor ist de facto (damit meine ich das Studium an FHs) eine gehobene "normale" Ausbildung. Hintergrund der Einführung der Bachelor-Studiengänge war vordergründig der Bologna-Prozess, damit also die Harmonisierung zwischen den EU-Ländern bezüglich der Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen. Fakt ist, dass man schneller Hochschulabsolventen ausbilden möchte, die dann auch noch billiger sind! Der gesamte Bologna-Prozess ist durch die Wirtschaftslobby forciert worden! Es ist sogar so, dass in Zukunft man sich händeringend nach diplomierten Kräften umschauen wird, wohl wissend, dass das deutsche Diplom für echte Qualität steht und keine abgespeckte Mogelpackung ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Bachelor-Studiengang ebenfalls wirklich hochwertig und damit dem Diplom-Studiengang gleichzusetzen ist.

    "Forschung ist die beste Medizin!"| "Horst Köhler, best IWF-President ever!" | "IuD - die schönste Liebesgeschichte der Welt!" | "Kein gesundes Unternehmen ohne ordentliche Eigenkapitalrendite!" | Man muss von jedem fordern, was er leisten kann!" | "Der wichtigste Erfolgsfaktor eines Unternehmens ist nicht das Kapital oder die Arbeit, sondern die Führung!" | "Wer nicht gerne arbeitet, hat bald Feierabend gemacht."

    • Offizieller Beitrag

    Waterlight: Zu schaffen ist der Einstellungstest auf jeden Fall. Es gehört aber auch etwas Glück dazu, dass man gerade bei der Allgemeinbildung Themen erwischt, die einem liegen. Ich hatte letztes Jahr nur teilweise dieses Glück. Aber den Test an sich hätte ich bestanden. Der Vierer in Mathe hat mir das Genick gebrochen. Denn das Ergebnis des Tests 1,5fach und eine errechnete Schulnote einfach ergeben die Platzziffer. Und die Schulnote wird aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache errechnet. Bisher zählte die Mathenote bei dieser Berechnung dreifach.


    Im Test werden diese Bereiche abgefragt:


    Text- und Sprachanalyse (z.B. rhetorische Mittel aus einem Kommentar heraussuchen, Sätze mit Fehlern verbessern)


    Allgemeinbildung aus den Bereichen: Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, staatliche und politische Grundlagen von Bayern, BRD und EU, zeitgeschichtliches in Kultur und Politik


    Stellungnahme/Erörterung zu einem aktuellen gesellschaftlichen oder politischen Thema


    Die Prüfung dauert insgesamt 4 Std ohne Unterbrechung und besteht zum Teil aus offenen Fragen und zum Teil aus Multiple-Choice oder Zuordnungsaufgaben.


    Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Allerdings gibt es für das jeweils aktuelle Einstellungsjahr keinen Nachtermin. Wer krank ist kann erst beim Test für das nächste Einstellungsjahr wieder teilnehmen.


    Literatur zur Vorbereitung:


    Gezielt vorbereiten - Gehobener Dienst: herausgegeben von Susanne Grupp-Robl; Verlag E.Vögel, Stamsried; ISBN 978-3-89650-270-4


    Dieses Buch erscheint jährlich in einer neuen Auflage und enthält die Einstellungstests mit Lösungen für die vergangenen Jahre


    Außerdem sollte man das ganze Jahr aufmerksam Zeitung lesen (am besten die FAZ oder SZ)

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    Einmal editiert, zuletzt von Susi ()

  • Auch wenns mittlerweile schon ein Weilchen her ist.. vielen Dank für die Antworten.. ihr habt mir auf jeden Fall weitergeholfen!
    Ich werd mich dann wahrscheinlich im Sommer für Studienbeginn 2011 anmelden ;)
    Bei der Berechnung der Schulnote... zählen da die Noten im Zeugnis oder die Noten aus der Abschlussprüfung?

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulnote setzt sich zusammen aus den Noten aus deinem Zeugnis der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife. Wenn du beides hast, kannst du dir aussuchen, welches Zeugnis du benutzen willst. Die relevanten Fächer sind: Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache, welche kannst du dir aussuchen.
    ACHTUNG: die Mathematiknote zählt immer noch DREIFACH!!!
    Deine Platzziffer setzt sich dann zusammen aus 1,5 Teilen Ergebnis des Testes und 1 Teil Schulnote.
    Wie das mit dem Runden ist, weiß ich aber nicht.
    Übrigens: Wenn jemand schon zu denen gehört, die Notenpunkte von 0-15 im Zeugnis haben: Bei der Berechnung wird das alte Notenmodell mit den Stufen 1-6 verwendet.


    Rechenbeispiel:
    Note aus dem Test: 3
    Schulnoten aus dem Zeugnis:
    Mathe: 3
    Deutsch: 2
    Englisch: 1


    errechnete Schulnote: (1+2+3+3+3):5 = 2,4


    Note für Platziffer: (3+1,5+2,4)/2,5 = 2,76

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  • Mal ne blöde Frage: Muss man nicht zuerst studiert haben, um die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst zu machen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube das verwechselst du mit dem höheren Dienst. Für diesen musst du vorher studiert haben.
    Zugangsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst in Bayern sind mindestens die Fachhochschulreife und Kenntnisse in zwei Fremdsprachen.


    Und: Es gibt keine blöden Fragen! ;)

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