Ehm ich hab da noch ne Frage (ich hab bis jetzt - jaaa die Suche habe ich benutzt! - keinen anderen Thread gefunden) zum TV-L
Ich werde ja nach dem TV-L entlöhnt dann, habe ich dann ein Wochenarbeitssoll von 40 Stunden oder sind das nur Beamten?
Mir war nämlich wenn man für die Länder arbeitet hat man 40 und wenn man für die KOmmunen arbeitet nur 39 Stunden...?
Neuerungen im Bereich Arbeitszeit und Lohn
- Zottelexe
- Erledigt
-
-
Ich bin auch nach dem TV-L eingestellt und arbeite 40.2 Stunden die Woche. Beamte arbeiten zurzeit 42,? die Woche. Allerdings wird das bei denen demnächst wieder auf 40 runtergesetzt. Da werden die Angestellten vermutlich auch noch nachziehen und wieder reduzieren.
Achja, darf ich einfach mal unterstellen, dass du die Stimme "Verdi - Was ist das" bist? Die Verdi ist die Gewerkschaft für alle Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.
www.verdi.de -
Ergo ich muss mich überraschen lassen.
Was solls. Es ist ja sowieso immer weniger als hier in der SchweizMal so ne andere:
Bis wie weit darf dich dein Arbeitgeber dazu zwingen Überzeit zu machen?
Es gibt ja immer eine mind. Grenze wo man machen darf und dann rübernehmen darf ins neue Jahr. Aber kann man auch vorher mal einfach "Nein" sagen?
Und kann der Arbeitnehmer wählen ob er sie ausgezahlt oder einziehen kann? (Die Überzeit) -
Soviel ich weiß, muss man im öffentlichen Dienst (inklusive staatlich Angestellte) die Stunden immer abfeiern und kann sie sich nicht auszahlen lassen.
Die Obergrenze, was du ins nächste Jahr rübernehmen darfst liegt bei mir z.B. bei 15 Stunden. Ob es sonst eine Obergrenze gibt weiß ich nicht, aber wenn ich mir die Überstunden von manchen Kollegen ansehe, würde ich Nein sagen.
Du darfst allerdings nicht (höchstens in absolut dringenden und seltenen Ausnahmefällen) mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten und musst spätestens nach 6 Stunden 30 Minuten Pause machen! -
Kleine Anmerkung: Ich werde ebenfalls nach dem TV-L entlöhnt und arbeite 39 Stunde pro Woche..
-
Ich muss mich noch erkundigen, wie das beim TVöD-Bund aussieht, weil der gilt ja dann für mich ab Mai. Aber meine jetzigen Kolleginnen arbeiten 39,5 Std. in Vollzeit (TVöD). Manchmal fände ich es besser, wenn die Überstunden bezahlt werden würden. Eine Kollegin von mir hat nämlich schon seit Jahren (!) etliche Überstunden angesammelt, die sie nicht abbauen kann Jedes mal, wenn sie einige Stunden abbauen möchte, heißt es dann: Das geht jetzt aber nicht (wg. Personalmangel)! Na toll, wofür macht man dann überhaupt die ganzen Überstunden, wenn man kaum Gelegenheiten bekommt, sie abzubauen???? Da wäre es doch wirklich besser, es gäbe eine Bezahlung dafür...
-
-
@Torsten: Danke für den Link
-
Huhu, ich habe eine Frage: Wo ist der Unterschied zwischen TV-L und TV-H (Hessen)? Ich finde keine eideutigen Informationen über die Unterschiede, was z.B. Bezahlung und Wochenarbeitszeit angeht. Hab Dienstag ein Vorstellungsgespräch in Hessen und steh immernoch auf dem Schlauch...
Kann mir jemand weiterhelfen?
Grüßle
Kristin
-
Ich habe mir das mal angeschaut. In der Annahme, du bist ledig, ohne Kinder und zahlst keine Kindersteuer, wirst EG 5 und Vollzeit eingestuft kriegst du im TV-H:
http://oeffentlicher-dienst.in…tkl=1&r=&zkf=0&kk=14.9%25 Also Netto 1229.45 € (Steuerjahr 2010).Im TV-L kriegst du unter den gleichen Bedingungen - im Tarfigebiet West -: http://oeffentlicher-dienst.in…tkl=1&r=&zkf=0&kk=14.9%25 Netto 1241.25 € (Steuerjahr 2010)
Woher das kommt, dass der TV-H leicht weniger ist, weiss ich nicht genau. Aber ich weiss, dass als die Tarifverträge eingeführt wurden, Berlin und Hessen nicht sofort mitgezogen sind und selbst das gelöst haben. Jetzt haben sie anscheind einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, warum das ist, keine Ahnung. Musst du halt mal fragen..
-
danke für die Links. Meinst du echt, das man sowas im Gespräch fragen kann? Habe da nämlich noch ne heikle Frage, wo ich nicht weiß ob ich die stellen sllte, weils ums Geld geht. Ich habe derzeit EG 5, Stufe 3 und würde die Stufe beim Stellenwechsel gerne mitnehmen. Mir ist bewusst, dass hierzu kein Arbeitnehmer verpflichtet ist aber würdet Ihr das im Gespräch fragen oder erst bei Zusage?
-
Ich denke, ich bin da nicht grad die erfahrendeste Quelle, um da wirklich kompetent antworten zu können, aber ich würde vllt vorsichtig fragen im Gespräch ob deine vorherige Berufserfahrung eventuell auch in deiner Entlöhnung niederschlagen wird. (Niederschlagen ist vllt ein blödes Wort, mir kommt grad keine andere Formulierung in den Sinn..)
Aber du hast Recht, ich meinte zu wissen, dass man erst nach zehn Jahren oder so eine Gruppierung in Stufe 2 bei Beginn der Arbeitstätigkeit bei der neuen Stelle verlangen kann. Was der Unterschied angeht bei TV-H und TV-L darfst du sicherlich nachfragen. Ich würde vllt nicht grad fragen: " Warum verdient ich mit dem TV-H weniger als mit dem TV-L?" ich würde eher fragen: " Warum hat das BL Hessen einen eigenen Tarifvertrag?" und darauf sollten sie dir auch antworten können. (Falls dich das überhaupt interessiert..)
Aber du, wart noch die Rückmeldung der anderen ab..wie gesagt, ich hab da auch nicht so Erfahrung.