Bewerbungen und was daraus wird 2010

    • Offizieller Beitrag

    Ehm ja....aber sie meinten es glaub ja nicht boshaft...und zudem...


    haben sie mir vorhin grad angerufen und die s telle angeboten!


    (ich hab mal gesagt, ich sag ihnen am montag bescheid, weil ich regelrecht geschockt war...)


    LEUTE ICH HAB DIE STELLE! OH MEIN GOTT!
    Mein erstes Vorstellungsgespräch!

  • Hmm, willkommen in Deutschland? ;)


    Ich gratuliere Dir :) Da haben sich die ganzen Bedenken im Vorfeld und die Unsicherheiten direkt nach dem Gespräch ja doch gelohnt ;)


    Und dabei wollte ich vorhin noch schreiben: "Sieh es positiv! Auch wenn es mit der Stelle nichts werden sollte, hilft Dir die Erfahrung aus diesem ersten Vorstellungsgespräch sicherlich beim nächsten weiter ... "


    Hat sich ja nun erledigt der Satz :D

  • Hey, super! Herzlichen Glückwunsch! :)


    Jetzt musst du dir nur noch überlegen, ob dir das trotz des Katalogisierens/Techn. Buchbearbeitung zusagt... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Danke b.erry :)


    Ja, ich werde die STelle annehmen...oder wie es meine Ex-Oberazubine ausdrückst: " Wenn du jetzt Nein sagst, bist du jetzt einfach nur blöd"
    WEil es stimmt schon - wenn ich mal Berufserfahrung habe, dann habe ich mehr WErt auf dem Arbeitsmarkt. Das ist so.
    Daher - klar, nehme ich sie an!

    • Offizieller Beitrag

    Ich freu mich auch für dich Schattenwesen!
    Warum kannst du denn aber schon so schnell anfangen?


    Habe heute morgen in der XXX angerufen und die STelle offiziell angenommen.
    War kein Problem den Arbeitsanfang von Anfang Juli auf Mitte Juli zu verschieben.
    SIe wusste dass es nicht so einfach war, weil sie anscheind auch ne KOllegin aus Österreich hat, die auch ein paar Behördengänge erledigen musste.
    Ich krieg jedenfalls jetzt mehr Infos von der Verwaltung (wohl auch der Vertrag.) Habe SIe - Frau Springer - auch noch wegen der Einstellungsuntersuchung gefragt und sie meinte, sie wüsse gar nicht ob ich das als befristete sowat machen müsse. Das würde ich dann ggfs auch beim Hausarzt machen, es gibt kein Amtarzt mehr.


    Also, alles sehr easy :)

  • Ich hab heute meine Zusage für die Vollzeitstelle gekriegt!!!! :yeeh: :yeeh: :yeeh: Kann zum 01.05. anfangen :yeeh: :yeeh: :yeeh: JUHU!!!


    Dir natürlich auch eine ganz liebe Gratulation Schattenwesen :) ... Gestern eine Zusage, heute wieder eine Zusage ... da kann ich nur hoffen, dass meine auch bald kommen wird :D Werde mich aber wohl noch bis zur kommenden oche gedulden müssen. Aber freue mich ganz doll, dass es bei euch beiden schon mal geklappt hat :)


    befami: Dann haben sich deine Befürchtungen vom Anfang (sich jetzt schon zu bewerben, wenn man erst im Juli anfangen kann) ja gänzlich in Luft aufgelöst ;)

  • Bella und Laena: Danke, Danke!!! Ich freu mich total und bin überglücklich - kann mein Glück immer noch kaum fassen: Vollzeit und unbefristet - das ist so selten! :)

  • Na gut, da mir keiner direkt geantwortet hat, nochal ein Versuch:



    Wer kann mir sagen, wo ich Infos über ALEPH 500 bekommen kann? (Habe in 14 Tagen ein Vorstellungsgspräch)



    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)



    Viele Grüße aus dem verregneten ....

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab da so ein Problem:
    Gestern habe ich einen Brief bekommen wo ich ans Vorstellungsgespräch zur Uni Duisburg-Essen eingeladen bin. Natürlich sag ich denen ab, hab ja ne Stelle...ich möchte auch meine allen anderen Stellen absagen, wo ich mich beworben habe, allerdings erst wenn ich es schriftlich habe...zudem kann ich ohne schriftliche Bestätigung auch keine Wohnung suchen (die wollen mich ja dann nicht)
    Jetzt meine Frage: Kennt ihr sowas wie ne Anstellungsbestätigung? Ich weiss dass es mit dem Vertrag dauern könnte..aber sowas kann ich doch nach meinen Ferien mal verlangen? Weil sonst sind mir echt komplett die Hände auch sonst gebunden.....

  • befami:
    Oh man, es ist richtig schwierig, im Internet herauszubekommen, ob du einen Anspruch auf eine Anstellungsbestätigung hast. Vor allem, weil das Wort "Anstellungsbestätigung" bei uns anscheinend nicht geläufig ist und ich nicht sicher bin, ob sich das bei uns "Arbeitsbescheinigung" nennt oder doch anders. Du könntest vielleicht mal der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Mail schreiben und anfragen, die beschäftigen sich u.a. mit Arbeitnehmern, die in Deutschland arbeiten möchten. Erläutere ihnen einfach, in was für einer Situation du dich befindest.

    Zitat

    Info-Center der ZAV
    Wer Fragen rund um das Thema "Arbeiten und Lernen in Deutschland" hat, kann sich direkt an das Info-Center der ZAV wenden. Sie erreichen die Hotline über die Telefonnummer ++49 228 713 1313. Das Team ist montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr für Sie da und sendet Ihnen gerne Informationsmaterial zu oder nennt Ihnen bei Bedarf einen persönlichen Ansprechpartner zur weitergehenden Beratung. Fragen per E-Mail senden Sie bitte an: zav@arbeitsagentur.de


    Auf deren Seite finde ich zwar keine Infos zu deinem Problem, dennoch könnte das für dich sehr interessant sein:
    Arbeiten in Deutschland
    Dann haben die noch eine tolle Infobroschüre:
    http://www.ba-auslandsvermittl…perty=publicationFile.pdf


    P.S.:
    Mal was anderes, auch zu dir befami: Wenn ich das hieraus richtig entnehme (aber vllt weißt du das ja schon), kannst du die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber erstatten lassen. Würde mich eventuell aber auch zuerst bei der ZAV erkundigen. Die Info hab ich hieraus entnommen (bin auf der Suche nach den anderen Informationen drauf gestoßen):

    Zitat

    1.3 Ersatz von Vorstellungskosten


    Der Arbeitgeber hat die Vorstellungskosten zu erstatten, wenn er den Bewerber zur persönlichen Vorstellung eingeladen hat. Dazu gehören Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn 2. Klasse, in Ausnahmefällen Übernachtung, Verpflegung und Verdienstausfall. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Um eine mögliche Auseinandersetzung über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten zu vermeiden, kann bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch vermerkt werden, ob und welche Kosten übernommen werden. Der Arbeitgeber kann damit den Anspruch bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausdrücklich ausschließen.

    When all else fails
    Remember
    Always
    The open road

    (Patrick Wolf)

    2 Mal editiert, zuletzt von Pluna ()

  • befami: Defakto sieht es so aus, das nur der unterschriebene Arbeitsvertrag gültig ist!!! Beim Arbeitgeber meiner Mutter war folgender Fall: Der Bewerber hat eine mündliche Zusage per Telefon erhalten. 2/3 Tage später per Post eine "Interne Stellenzusage" (ich denke sowas möchtest du wohl, damit du auf der sicheren Seite bist) bekommen. 4 Wochen später wurde dem Bewerber abgesagt, weil jemand anderes (Schwerbehindert, gleiche Vorraussetztungen (Ausbildung...) und eine Frau) bevorzugt behandelt werden müsste. Die "Interne Stellenzusage" ist kein Arbeitsvertrag!!! Leider dumm gelaufen für den Bewerber, da ihm keine rechtlichen Möglichkeiten blieben..., der natürlich seine alte Stelle gekündigt hatte, was bedeutete: der ist arbeitslos geworden und hat auch noch von der Agentur f. Arbeit eine Sperre von 3 Monaten (keine ALG 1) erhalten. So sieht die Rechtslage bei uns leider aus.



    @Pluma: Nicht alle zahlen die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch! Viele Arbeitgeber schreiben dies auch in der Einladung "Reisekosten können nicht erstattet werden" Wer Geld will, sollte sich an die zur Agentur f. Arbeit wenden. Ansonsten müsste man sich auf einen Rechtsstreit einlassen. Wer will das schon?

  • Hallo, hier ist Matthes, Natalies Froind.


    Ich hab mir mal deine Geschichte angehört und ich denke, dass du dir da nicht so viele Sorgen machen brauchst.
    Klar, sowohl Deutschland als auch die Schweiz sind in mancherlei Hinsicht bürokratisch, allerdings kann man ja mit den Leuten reden.
    Mein Vorschlag: Ruf einfach mal bei deiner Arbeitsstelle an, frag sie, ob sie dir nicht einfach ein kleines Schreiben aufsetzen könnten. Sie sollen doch bitte bestätigen, dass du die Arbeitsstelle am xx.xx.2010 antreten wirst. Du kannst ja ruhig sagen, dass du das für den Abschluss eines Mietvertrags benötigst. Das werden die dir wohl nicht verwehren können.
    Ich hab ja selbst sozusagen als "Sekretär" gearbeitet, da schreibt man täglich irgendwelche Briefe, das muss ja nicht immer was Offizielles sein. Ein paar Zeilen hat man schnell aufgesetzt, ein Stempel drauf, den Briefkopf der Bibliothek- voilà - dein Vermieter wird begeistert sein! ;-p

    When all else fails
    Remember
    Always
    The open road

    (Patrick Wolf)

  • Ich hab bisher immer so Bestätigungen bekommen, grad erst für mein Studium. Denn da mein Handyvertrag ausgelaufen war und ich verlängern wollte mit Option Studentenrabatt ab Oktober, musste ich sowas vorlegen. Aber auch für Ausbildungsplatz und jetzigen Arbeitsplatz hab ich des bekommen, da Verträge manchmal Zeit benötigen, z.B. wenn zuständige Personen (Chefs, Personalabteilungsleute etc.) nicht da sind...

    Es gibt viele schreckliche Anblicke im Multiversum. Doch für eine Seele, die an den subtilen Rhythmus einer Bibliothek gewöhnt ist, existiert kein schrecklicherer Anblick als ein Loch dort, wo sich eigentlich ein Buch befinden sollte.