ZitatAlles anzeigenAusbildung zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Archiv)
Arbeitgeber: Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Tätigkeitsprofil:
Die BStU ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie ist für die Erschließung, Archivierung und Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zuständig.
Die BStU sucht zum 01.09.2011 eine/n Auszubildende/n für den anerkannten Ausbildungsberuf
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (Archiv)
Ausbildungsort: Rostock
Die Bereitschaft, ausbildungsbegleitende Unterweisungen auch an anderen Orten durchzuführen, muss vorhanden sein.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre, bei sehr guten Ausbildungsleistungen ist eine Verkürzung möglich
Vergütung: Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag der Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Anforderungsprofil:
Voraussetzungen:
■Mindestens Realschulabschluss mit überwiegend guten bis befriedigenden Leistungen
■Neigung zu ordnender, systematisierender Tätigkeit
■Erfahrung und Interesse im Umgang mit dem PC
■Es muss sich um eine Erstausbildung handeln
■Gute Allgemeinbildung
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Bundesbeauftragte gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 17.12.2010 (Datum des Poststempels) an die
BStU
Außenstelle Rostock
18196 Waldeck-Dummerstorf
zu richten.
Abiturienten/Abiturientinnen legen bitte zum Zweck der Vergleichbarkeit der Leistungen das Abschlusszeugnis der 10. Klasse bei.
Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Ausbildung FAMI - Archiv, Bund, BStU (Aufarbeitung Stasi), Rostock
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- [Archiv]
- SSarah
- Erledigt
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Ah =) Ja stimmt, wir bilden wieder aus
Da ich an direkter Quelle sitze, hier noch die Info dass es auch andere Außenstellen gibt die nächstes Jahr ausbilden.
ZitatDie BStU ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie ist für die Erschließung, Archivierung und Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zuständig.
Die BStU sucht zum
01.09.2011 Auszubildende für den anerkannten Ausbildungsberuf
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (Archiv)
Ausbildungsorte:
Schwerin, Suhl, Halle, Dresden, Rostock und Chemnitz [/b]
Ausbildungsdauer:
3 Jahre, bei sehr guten Ausbildungsleistungen ist eine Verkürzung möglich
Voraussetzungen:
[*]Mindestens Realschulabschluss mit überwiegend guten bis befriedigenden Leistungen [*]Neigung zu ordnender, systematisierender Tätigkeit [*]Erfahrung und Interesse im Umgang mit dem PC [*]Es muss sich um eine Erstausbildung handeln [*]Gute AllgemeinbildungDie BStU bietet:
[*]Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag der Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD) [*]Gleitende ArbeitszeitBewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Bundesbeauftragte gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 17.12.2010 (Datum des Poststempels) an die jeweiligen Außenstellen zu richten. Abiturienten/Abiturientinnen legen bitte zum Zweck der Vergleichbarkeit der Leistungen das Abschlusszeugnis der 10. Klasse bei.
Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.