Neuer Rahmenlehrplan für die Aufstiegsqualifierung "Geprüfte/r Medienfachwirt(in) (IHK)"

  • Hallo liebe Leute,


    wie einige von Euch bereits wissen, beginne ich im April 2011 mit der o.g. Aufstiegsqualifizierung in Form eines Fernlehrgangs bei der TLA (TeleLearnAkademie) mit Sitz in Hamburg. Im Zuge meiner Anmeldung und den damit verbundenen Fragen habe ich dann erfahren, dass die Ausbildereignung nicht mehr automatisch inbegriffen ist. Der Rahmenlehrplan für die Geprüften Medienfachwirte und Industriemeister (Print) ist im August 2009 überarbeitet worden:


    Zitat

    (2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich
    abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere
    erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich
    anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss
    nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu
    erbringen.

    Vorher war es so geregelt, dass man mit der bestandenen Grundlegenden Qualifikation bereits die schriftliche Ausbildereignungsprüfung mit in der Tasche hatte und nur noch die praktische Prüfung vor der IHK ablegen musste. Leider ist dieser Aspekt bei der Neuordnung komplett herausgefallen, die Ausbildung der Ausbilder muss jetzt separat gemacht werden. Diese muss vor der Abschlussprüfung (Handlungsspezifische Qualifikation) abgelegt werden, da dies Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist.



    Ich bin schon sehr gespannt auf die Weiterbildung und werde auf jeden Fall hier in diesem Thread berichten, wenn es bei mir soweit ist :)


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Tut mir leid, ich hab einen totalen Knoten in meinem Hirn, aber ich begreif lediglich nur, dass du mit dem Medienfachwirt nicht automatisch Lehrmeister wirst. Was ist denn jetzt die Vorraussetzung für Lehrmeister (Ausbilder) zu werden?

  • befami: Du hast doch schonmal einen Thread zum Thema Ausbildereignung verfasst, in dem Du gefragt hast, was dafür die Voraussetzung ist. Da hatte ich damals auch drauf geantwortet und Britta hat Dir noch geschrieben, dass ihre Schwester den Ausbilderschein gemacht hat. Stöber doch nochmal in Deinen Beiträgen ;)


    Mein Thread hier geht in erster Linie nicht um das Thema Ausbildereignung allgemein, sondern um die Änderung des Rahmenlehrplans bei o.g. Aufstiegsqualifizierung. Du musst die Ausbildereignung vor der AP machen, um zur AP zugelassen zu werden. Der schriftliche Teil der Ausbildereignung war früher Teil der "Grundlegenden Qualifikation". Das ist nun nicht mehr so, man muss den Ausbilderschein separat und vor der Handlungsspezifischen Qualifikation machen. Um überhaupt Medienfachwirt zu werden, muss der Ausbilderschein gemacht werden, sonst kann man die Prüfung nicht machen.


    LG