Hallo liebe Leute,
wie einige von Euch bereits wissen, beginne ich im April 2011 mit der o.g. Aufstiegsqualifizierung in Form eines Fernlehrgangs bei der TLA (TeleLearnAkademie) mit Sitz in Hamburg. Im Zuge meiner Anmeldung und den damit verbundenen Fragen habe ich dann erfahren, dass die Ausbildereignung nicht mehr automatisch inbegriffen ist. Der Rahmenlehrplan für die Geprüften Medienfachwirte und Industriemeister (Print) ist im August 2009 überarbeitet worden:
Zitat(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich
abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere
erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich
anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss
nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu
erbringen.
Vorher war es so geregelt, dass man mit der bestandenen Grundlegenden Qualifikation bereits die schriftliche Ausbildereignungsprüfung mit in der Tasche hatte und nur noch die praktische Prüfung vor der IHK ablegen musste. Leider ist dieser Aspekt bei der Neuordnung komplett herausgefallen, die Ausbildung der Ausbilder muss jetzt separat gemacht werden. Diese muss vor der Abschlussprüfung (Handlungsspezifische Qualifikation) abgelegt werden, da dies Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist.
Ich bin schon sehr gespannt auf die Weiterbildung und werde auf jeden Fall hier in diesem Thread berichten, wenn es bei mir soweit ist
Liebe Grüße