Präsenzveranstaltungen i.d.R. 1x wöchentlich
Die haben doch eins an der Waffel. DAS soll berufsbegleitend sein?
Präsenzveranstaltungen i.d.R. 1x wöchentlich
Die haben doch eins an der Waffel. DAS soll berufsbegleitend sein?
Die haben doch eins an der Waffel. DAS soll berufsbegleitend sein?
Das kann aber durchaus üblich sein, natürlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mitmacht.
Bei uns an der Hochschule gibt es auch ab und an Weiterbildungslehrgänge überwiegend im Verwaltungsbereich, auf die sich Beschäftigte bewerben können, wo von vornherein klar ist, dass man 1 x wöchentlich zum Lehrgang muss. Aber hier hat der Arbeitgeber auch ein Interesse an der Weiterbildung des Mitarbeiters.
Für Famis, die die Weiterbildung ohne Unterstützung des Arbeitgebers angehen wollen, ist dies natürlich schwerlich zu realisieren, das ist klar.
Aber ich wollte mit dem Beitrag auch nur sagen, dass diese zeitliche Einteilung bei einer Fernweiterbildung garnicht soo selten ist.
ZitatAlles anzeigen*Aktuelle Informationen zum geprüften Fachwirt / zur geprüften
Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste*
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Mehrfachempfang bitten wir zu entschuldigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Weitergabe der folgenden Information:
Für das bereits angekündigte und erstmalig in NRW angebotene
berufsbegleitende Weiterbildungsangebot *"Geprüfter Fachwirt / Geprüfte
Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste"*
<@@0b9b6ce06af126b701d5b4c787fd46afe64f4e07@@> sind ab sofort
aktuelle und ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen
Vordrucke für die Anmeldung zum Lehrgang auf der Webseite des ZBIW abrufbar.
Das neue Angebot bietet sowohl Fachangestellten für Medien- und
Informationsdienste (FaMIs) aus Archiven, Bibliotheken und anderen
Informationseinrichtungen als auch gleichwertig Qualifizierten die
Möglichkeit, sich zukunftsorientiert auf neue berufliche Aufgabenfelder
und Herausforderungen vorzubereiten. Selbständiges Aneignen von
Kenntnissen und Lösungsstrategien, die Möglichkeit, vorhandenes
berufsfachliches Grundlagenwissen auszubauen und zu vertiefen sowie der
Transfer der Lehrinhalte in die berufliche Praxis zeichnen diese nach
dem Berufsbildungsgesetz geregelte dreijährige
Qualifizierungsmaßnahme aus.
Angeboten wird der prüfungsvorbereitende Lehrgang ab November 2012 vom
ZBIW (Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche
Weiterbildung) als zertifiziertem bundesweit agierenden Dienstleister im
Bereich Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte aller Bibliotheksformen
und Informationseinrichtungen an der Fachhochschule Köln.
*Die Informationen sowie alle erforderlichen Vordrucke sind unter
folgendem Link abrufbar:*
http://www.fbi.fh-koeln.de/zbiw/ZBIW_Fachwirt_NRW.pdf
Weitere Fragen zum Lehrgang beantwortet Rita Höft (Fachhochschule Köln,
ZBIW), zur Fortbildungsprüfung Roswitha Hoge (Bezirksregierung Köln).
*Rita Höft*
Fachhochschule Köln
- ZBIW -
Telefon: 0221/8275-3692
E-Mail: rita.hoeft@fh-koeln.de
ZBIW
*Roswitha Hoge *
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48.07
Telefon: (0221) 147 2457
E-Mail: roswitha.hoge@bezreg-koeln.nrw.de
Dezernat 48 - Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau, Kirchensachen, Ersatzschulen, Sport, Sportstättenbau, Weiterbildung, Kunst und Kulturpflege, öffentliche Bibliotheken
Mit freundlichen Grüßen
Rita Höft
-- Rita Höft ZBIW Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung Fachhochschule Köln * Cologne University of Applied Sciences Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54 * 50968 Köln Hausanschrift: Claudiusstr. 1 * 50678 Köln Tel: +49 221 8275-3691 Fax: +49 221 8275-3690 E-Mail:rita.hoeft@fh-koeln.de ZBIW Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Weiterbildung Region Köln, zertifiziert durch CERTQUA
-- INETBIB - Die Webseite zur Diskussionsliste
ZitatAlles anzeigenNoch sind Plätze frei - Weiterbildung zum geprüften Fachwirt / zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste
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Mehrfachempfang bitten wir zu entschuldigen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bevor Sie in den Sommerurlaub starten, möchten wir Sie an die Anmeldefristen für die neue berufsbegleitende Weiterbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste erinnern.
Die Anmeldefrist endet sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn Anfang November 2012, zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits zahlreiche Anmeldungen eingegangen. Wenn Sie sich für diese attraktive, fachrichtungsübergreifende Weiterbildung interessieren, zögern Sie nicht mit Ihrer Anmeldung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des ZBIW unter folgender Adresse:
http://www.fbi.fh-koeln.de/zbiw/AnmeldungZBIW_Fachwirt.pdf
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Interessentinnen und Interessenten den Antrag auf Überprüfung der Zulassungsbedingungen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bezirksregierung Köln senden.
Den Antrag sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierung finden Sie hier:
http://www.fbi.fh-koeln.de/zbi…aussetzungen_Fachwirt.pdf
Erste Fragen zur Weiterbildung lassen sich hier klären:
http://www.fbi.fh-koeln.de/zbiw/ZBIW_Fachwirt_NRW.pdf
Weitere Fragen beantworten gerne:
Rita Höft
Fachhochschule Köln
ZBIW
Telefon: 0221/8275-3691
E-Mail: rita.hoeft@fh-koeln.de
Zu den Zulassungsvoraussetzungen:
Roswitha Hoge
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48.07
Telefon: (0221) 147 2457
E-Mail: roswitha.hoge@bezreg-koeln.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Rita Höft
--
Rita Höft
ZBIW
Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung
Fachhochschule Köln * Cologne University of Applied Sciences
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Hausanschrift: Claudiusstr. 1 * 50678 Köln
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Fax: +49 221 8275-3690
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Ich muss mich Kisamoe anschließen... "Berufsbegleitend" und dann 1x i.d.W. Unterricht... Da fehlen mir die Worte!
Vielleicht ein Grund, weshalb die Anmeldefrist auf den 24.09.12 verschoben wurde und noch immer Plätze frei sind?! Unter anderen Voraussetzungen hätte ich sehr gerne diese Chance genutzt und mich, unabhängig von Nutzen und späterem Verdienst, für diese Fortbildung beworben. Schade (ohne in Selbstmitleid zu versinken!), aber wenn man aufgrund der derzeitigen Arbeitsplatzlage (E3 ; Halbtagsstellen usw.) und auch aufgrund der wenigen Fortbildungsmöglichkeiten nicht eh schon demotiviert ist , dann jetzt!
"Fachwirt" ist ein anerkannter Weiterbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Man hat also mehr "in der Hand" als beispielsweise bei der Fernweiterbildung, die die FH Potsdam anbietet.
Ich denke nicht, dass man das so sagen kann. Die AbsolventInnen der berufsbegleitenden Fernweiterbildung in Potsdam haben ja die Option sich zur Bachelorprüfung (FH) anzumelden.
Ich finde es schwierig die Zukunftsaussichten des/r FachwirtIn für Medien und Informationsdienste zu beurteilen. Wenn ich mir den Lehrplan so ansehe, ist die Ausbildung eher kaufmännisch, betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Wahrscheinlich werden diese Kenntnisse in der freien Wirtschaft eher nachgefragt.
Das sehe ich auch so. Außerdem ist es ja dem jeweiligen Arbeitgeber freigestellt FaMIs bereits jetzt außertariflich in E8 einzugruppieren. Insofern ist fragwürdig, ob es eine wirkliche "Aufstiegsfortbildung" ist. Ansonsten denke ich auch, dass man mit der Fernweiterbildung und Bachelorabschluss mehr Möglichkeiten hat.
Im aktuellen BuB ist ein Bericht der Jahrestagung der zuständigen Stellen für den FaMI enthalten. Hier wird auch kurz auf den Fachwirt eingegangen und das Problem der Unklarheit in Sachen Fachwirtbezahlung und -aufgaben und der Abgrenzung zum Bachelor.
Im aktuellen BuB ist ein Bericht der Jahrestagung der zuständigen Stellen für den FaMI enthalten. Hier wird auch kurz auf den Fachwirt eingegangen und das Problem der Unklarheit in Sachen Fachwirtbezahlung und -aufgaben und der Abgrenzung zum Bachelor.
Hab ich auch gelesen, aber was wirklich neues stand auch nicht drin, aus der Überschrift hatte ich mir mehr Infos erwartet.
Im Endeffekt wird es doch wieder so aussehen, dass man ganz auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen ist, was die Bezahlung angeht. Wenn man Pech hat und nach der Fachwirtweiterbildung auf Stellensuche geht, findet man nachher nix, weil man ja 1. kein FaMI mehr ist und 2. kein Dipl.-Bibl. bzw. Bachelor. Für das eine ist man dann überqualifiziert und für das andere unterqualifiziert. Also, ich weiß nicht...
Meiner Ansicht nach ist hierbei zu differenzieren, ob eher im Bibliotheksbereich oder im gesamten ABD-Bereich gesucht wird. Öffentliche- und wissenschaftliche Bibliotheken, würden vermutlich eher auf der mittleren Qualifikationsebene die/den FaMI und auf der gehobenen den Bachelor(Dipl.-Bibl.) nachfragen. In der freien Wirtschaft existieren einige Unternehmen, welche u.a. OPLs unterhalten. Hier sind zunehmend betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse gefragt. Man liest oft, dass im öffentlichen Sektor die Gelder knapp sind und Bibliotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Ob die Stelle dann adäquat vergütet wird ist eine andere Sache. Allerdings gibt es auch einige Stellen die trotz Bachelorniveaus, nur mit E 8 vergütet werden, z.B. in kommunalen Bibliotheken.
E 8 ist eine übertarifliche Eingruppierung für FaMIs, weil sie nicht Teil des Tarifvertrages ist; sie kann damit nicht eingeklagt werden. Voraussetzung ist, das die/der FamI zu 50% selbständige Tätigkeiten ausführt. Bei der Auslegung dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe" besteht in der Tat ein Beurteilungsspielraum.
So wie ich das verstanden habe, ist die E 8 auch nicht im TVÖD (VKA) fixiert. Auch hier kann der Arbeitgeber übertariflich nach E 8 eingruppieren. Das ist wegen der finanziellen Ausstattung der Kommunen ziemlich unwahrscheinlich. Es ist noch keine Entgeltordnung beschlossen, was bedeutet, dass FaMIs auch sogar teils in E 3 eingruppiert werden können.
Für den Bund gilt vermutlich ähnliches; da kenne ich mich nicht so aus.
Kommunen & Bund bilden eine Tarifgemeinschaft, keine Unterschiede.
Ich verstehe sowieso nicht, wer und wann nach welchen Merkmalen eingeordnet wird. Anscheinend soll es ja Anhaltspunke dafür geben. Ich hab selbst EG 6 weil ich zu 60% katalogisiere (wurde mir gesagt) wiederum kenne ich aber FaMis die viel anspruchsvollere Jobs haben und die kriegen eine 5 dafür, aber auch ganz normale Ausleihstellen (also keine "eigenständige durchführbare Arbeit" laut Tarif) und die haben auch eine 6. Und ebenso gibt es 8er Stelle für BA oder auch für "normale" 6er Stelle. Und woanders kann man sein Gehalt verhandeln gehen mit dem Kanzler.
Da kann mir also niemand erklären, dass sich irgendjemand an Anhaltspunkte fixiert. Man ist sowieso vom Goodwill des AG abhängig.
Es gibt nach wie vor keine einheitlichen Eingruppierungsrichtlinien.
Ergo jede Hochschule/Kommune/was auch immer, macht selbst Eingruppierungsrichtlinien fest?
Da fragt man sich wo der Sinn des Tarifvertrag bleibt...
@ befami: genau auf die 60 % kommt es an. Zumindest habe ich gehört, dass manche Arbeiten auch zu einem bestimmten Prozentanteil ausgeführt werden.
Normalerweise müsste es zu jeder Stelle eine Tätigkeitsbeschreibung geben. Dort wird festgelegt, welche Tätigkeiten man auf einer bestimmten Stelle ausführt. Entscheidend ist dann z.B. auch der Begriff der "selbstständigen Leistung" im Zusammenhang mit der Eingruppierung. Dieser wird auf falsch verstanden. Ich hatte hier einen hilfreichen Link gefunden:
http://www.bva.bund.de/cln_227…smerkmale.html?__nnn=true
Die Formulierungen entsprechen noch dem BAT, aber an der Auslegung der Engeltordnung hat sich trotzdem im TV-L nichts geändert. Es gibt eben leider weniger Eingruppierungen als vorher.
Ich denke bei diesen Tätigkeitsbeschreibungen gibt es für die Arbeitgeber ziemliche Auslegungsspielräume. Fakt ist, dass man wohl umso besser eingruppiert wird, umso mehr Entscheidungsspielräume man hat. Wenn man zuviel Fachvorgesetzte hat, die die entgültigen Entscheidung über bestimmte Arbeitsvorgänge treffen, dann wird man meines Erachtens nur durchschnittlich bezahlt.
http://www.bib-info.de/fileadm…en_Buechereien_Museen.pdf
http://web.fu-berlin.de/prd/tarif/TV-L_verdi.pdf
Ich habe aber auch schon reine Leihstellen-Ausschreibungen als E6 gesehen. Ich habe keine Ahnung, wo man dort "selbstständige Leistung" erbringen kann, die zu dieser Eingruppierung führen.
Also nach diesen Difinitionen müsste ich aber mind. 2 EG hochgruppiert werden... Ich hab über 60% Katalogisierung und dann noch Internet/Intranet und Veranstaltungen. Wenn das keine selbständige Leistung ist, weiß ich auch nicht...