Aufstiegsfortbildung zum geprüften Fachwirt/zur geprüften Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste in NRW

  • Die haben doch eins an der Waffel. DAS soll berufsbegleitend sein?

    Das kann aber durchaus üblich sein, natürlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mitmacht.
    Bei uns an der Hochschule gibt es auch ab und an Weiterbildungslehrgänge überwiegend im Verwaltungsbereich, auf die sich Beschäftigte bewerben können, wo von vornherein klar ist, dass man 1 x wöchentlich zum Lehrgang muss. Aber hier hat der Arbeitgeber auch ein Interesse an der Weiterbildung des Mitarbeiters.


    Für Famis, die die Weiterbildung ohne Unterstützung des Arbeitgebers angehen wollen, ist dies natürlich schwerlich zu realisieren, das ist klar.
    Aber ich wollte mit dem Beitrag auch nur sagen, dass diese zeitliche Einteilung bei einer Fernweiterbildung garnicht soo selten ist.

  • Lesen macht total viel Spaß!!! ;)


    "Gibt es etwas Beglückenderes, als einen Menschen zu kennen mit dem man sprechen kann wie mit sich selbst? Könnte man höchstes Glück und tiefstes Unglück ertragen, hätte man niemanden, der daran teilnimmt? Freundschaft ist vor allem Anteilnahme und Mitgefühl!"
    Marcus Tullius Cicero


    Früher Eve1992 - Ihr könnt mich aber trotzdem weiterhin Eve nennen. ;)

  • Lesen macht total viel Spaß!!! ;)


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  • Ich muss mich Kisamoe anschließen... "Berufsbegleitend" und dann 1x i.d.W. Unterricht... Da fehlen mir die Worte!
    Vielleicht ein Grund, weshalb die Anmeldefrist auf den 24.09.12 verschoben wurde und noch immer Plätze frei sind?! Unter anderen Voraussetzungen hätte ich sehr gerne diese Chance genutzt und mich, unabhängig von Nutzen und späterem Verdienst, für diese Fortbildung beworben. Schade (ohne in Selbstmitleid zu versinken!), aber wenn man aufgrund der derzeitigen Arbeitsplatzlage (E3 ; Halbtagsstellen usw.) und auch aufgrund der wenigen Fortbildungsmöglichkeiten nicht eh schon demotiviert ist , dann jetzt!

  • "Fachwirt" ist ein anerkannter Weiterbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Man hat also mehr "in der Hand" als beispielsweise bei der Fernweiterbildung, die die FH Potsdam anbietet.

    Ich denke nicht, dass man das so sagen kann. Die AbsolventInnen der berufsbegleitenden Fernweiterbildung in Potsdam haben ja die Option sich zur Bachelorprüfung (FH) anzumelden.
    Ich finde es schwierig die Zukunftsaussichten des/r FachwirtIn für Medien und Informationsdienste zu beurteilen. Wenn ich mir den Lehrplan so ansehe, ist die Ausbildung eher kaufmännisch, betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Wahrscheinlich werden diese Kenntnisse in der freien Wirtschaft eher nachgefragt.

  • Das sehe ich auch so. Außerdem ist es ja dem jeweiligen Arbeitgeber freigestellt FaMIs bereits jetzt außertariflich in E8 einzugruppieren. Insofern ist fragwürdig, ob es eine wirkliche "Aufstiegsfortbildung" ist. Ansonsten denke ich auch, dass man mit der Fernweiterbildung und Bachelorabschluss mehr Möglichkeiten hat.

    "The doors of wisdom are never shut."

    “Let your bookcases and your shelves be your gardens and your pleasure-grounds. Pluck the fruit that grows therein, gather the roses, the spices, and the myrrh.” - Judah Ibn Tibbon

  • Wieso außertariflich in E8?


    Ich werde als FaMI nach E8 TVöD bezahlt. Dafür brauche ich den Fachwirt wirklich nicht.

  • Im aktuellen BuB ist ein Bericht der Jahrestagung der zuständigen Stellen für den FaMI enthalten. Hier wird auch kurz auf den Fachwirt eingegangen und das Problem der Unklarheit in Sachen Fachwirtbezahlung und -aufgaben und der Abgrenzung zum Bachelor.

    Lesen macht total viel Spaß!!! ;)


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  • Im aktuellen BuB ist ein Bericht der Jahrestagung der zuständigen Stellen für den FaMI enthalten. Hier wird auch kurz auf den Fachwirt eingegangen und das Problem der Unklarheit in Sachen Fachwirtbezahlung und -aufgaben und der Abgrenzung zum Bachelor.


    Hab ich auch gelesen, aber was wirklich neues stand auch nicht drin, aus der Überschrift hatte ich mir mehr Infos erwartet.

    "Der Tod verkörpert nicht das Gegenteil des Lebens, sondern ist ein Bestandteil desselben."


    (Haruki Murakami, Naokos Lächeln)

  • Im Endeffekt wird es doch wieder so aussehen, dass man ganz auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen ist, was die Bezahlung angeht. Wenn man Pech hat und nach der Fachwirtweiterbildung auf Stellensuche geht, findet man nachher nix, weil man ja 1. kein FaMI mehr ist und 2. kein Dipl.-Bibl. bzw. Bachelor. Für das eine ist man dann überqualifiziert und für das andere unterqualifiziert. Also, ich weiß nicht...

  • Meiner Ansicht nach ist hierbei zu differenzieren, ob eher im Bibliotheksbereich oder im gesamten ABD-Bereich gesucht wird. Öffentliche- und wissenschaftliche Bibliotheken, würden vermutlich eher auf der mittleren Qualifikationsebene die/den FaMI und auf der gehobenen den Bachelor(Dipl.-Bibl.) nachfragen. In der freien Wirtschaft existieren einige Unternehmen, welche u.a. OPLs unterhalten. Hier sind zunehmend betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse gefragt. Man liest oft, dass im öffentlichen Sektor die Gelder knapp sind und Bibliotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Ob die Stelle dann adäquat vergütet wird ist eine andere Sache. Allerdings gibt es auch einige Stellen die trotz Bachelorniveaus, nur mit E 8 vergütet werden, z.B. in kommunalen Bibliotheken.
    E 8 ist eine übertarifliche Eingruppierung für FaMIs, weil sie nicht Teil des Tarifvertrages ist; sie kann damit nicht eingeklagt werden. Voraussetzung ist, das die/der FamI zu 50% selbständige Tätigkeiten ausführt. Bei der Auslegung dieser "unbestimmten Rechtsbegriffe" besteht in der Tat ein Beurteilungsspielraum.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mirko ()

  • Wieso außertariflich in E8?


    Ich werde als FaMI nach E8 TVöD bezahlt. Dafür brauche ich den Fachwirt wirklich nicht.


    Gibt es im TVöD eine E8 offiziell? Im TV-L ist diese nach wie vor eine freiwillige Sache der Arbeitgeber, deshalb eben übertariflich.


    http://www.bib-info.de/fileadm…-uebertariflich-E8E10.pdf

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  • So wie ich das verstanden habe, ist die E 8 auch nicht im TVÖD (VKA) fixiert. Auch hier kann der Arbeitgeber übertariflich nach E 8 eingruppieren. Das ist wegen der finanziellen Ausstattung der Kommunen ziemlich unwahrscheinlich. Es ist noch keine Entgeltordnung beschlossen, was bedeutet, dass FaMIs auch sogar teils in E 3 eingruppiert werden können.
    Für den Bund gilt vermutlich ähnliches; da kenne ich mich nicht so aus.

    • Offizieller Beitrag

    Kommunen & Bund bilden eine Tarifgemeinschaft, keine Unterschiede. ;)

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe sowieso nicht, wer und wann nach welchen Merkmalen eingeordnet wird. Anscheinend soll es ja Anhaltspunke dafür geben. Ich hab selbst EG 6 weil ich zu 60% katalogisiere (wurde mir gesagt) wiederum kenne ich aber FaMis die viel anspruchsvollere Jobs haben und die kriegen eine 5 dafür, aber auch ganz normale Ausleihstellen (also keine "eigenständige durchführbare Arbeit" laut Tarif) und die haben auch eine 6. Und ebenso gibt es 8er Stelle für BA oder auch für "normale" 6er Stelle. Und woanders kann man sein Gehalt verhandeln gehen mit dem Kanzler.
    Da kann mir also niemand erklären, dass sich irgendjemand an Anhaltspunkte fixiert. Man ist sowieso vom Goodwill des AG abhängig.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt nach wie vor keine einheitlichen Eingruppierungsrichtlinien.

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


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  • @ befami: genau auf die 60 % kommt es an. Zumindest habe ich gehört, dass manche Arbeiten auch zu einem bestimmten Prozentanteil ausgeführt werden.


    Normalerweise müsste es zu jeder Stelle eine Tätigkeitsbeschreibung geben. Dort wird festgelegt, welche Tätigkeiten man auf einer bestimmten Stelle ausführt. Entscheidend ist dann z.B. auch der Begriff der "selbstständigen Leistung" im Zusammenhang mit der Eingruppierung. Dieser wird auf falsch verstanden. Ich hatte hier einen hilfreichen Link gefunden:


    http://www.bva.bund.de/cln_227…smerkmale.html?__nnn=true


    Die Formulierungen entsprechen noch dem BAT, aber an der Auslegung der Engeltordnung hat sich trotzdem im TV-L nichts geändert. Es gibt eben leider weniger Eingruppierungen als vorher.


    Ich denke bei diesen Tätigkeitsbeschreibungen gibt es für die Arbeitgeber ziemliche Auslegungsspielräume. Fakt ist, dass man wohl umso besser eingruppiert wird, umso mehr Entscheidungsspielräume man hat. Wenn man zuviel Fachvorgesetzte hat, die die entgültigen Entscheidung über bestimmte Arbeitsvorgänge treffen, dann wird man meines Erachtens nur durchschnittlich bezahlt.


    http://www.bib-info.de/fileadm…en_Buechereien_Museen.pdf


    http://web.fu-berlin.de/prd/tarif/TV-L_verdi.pdf


    Ich habe aber auch schon reine Leihstellen-Ausschreibungen als E6 gesehen. Ich habe keine Ahnung, wo man dort "selbstständige Leistung" erbringen kann, die zu dieser Eingruppierung führen.

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    Einmal editiert, zuletzt von sally ()

    • Offizieller Beitrag

    Also nach diesen Difinitionen müsste ich aber mind. 2 EG hochgruppiert werden... Ich hab über 60% Katalogisierung und dann noch Internet/Intranet und Veranstaltungen. Wenn das keine selbständige Leistung ist, weiß ich auch nicht...

    «Bibliotheken in Krisenzeiten zu schliessen, ist wie Krankenhäuser während der Pest zu schliessen.»


    (aus spanischen Protestbriefen gegen die Einsparungen im Kulturbereich)



    "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun,
    werden das Antlitz dieser Welt verändern"
    (Sprichwort der Xhosa)