Also nach diesen Difinitionen müsste ich aber mind. 2 EG hochgruppiert werden... Ich hab über 60% Katalogisierung und dann noch Internet/Intranet und Veranstaltungen. Wenn das keine selbständige Leistung ist, weiß ich auch nicht...
Wenn das keine selbständige Leistung ist, weiß ich auch nicht...
Schau mal in den obersten Link meiner vorherigen Antwort: "Selbstständige Leistung" im Sinne des Tarifrechts heißt nicht, dass man eine bestimmte Tätigkeit, für die es eine gewohnte Arbeitsabfolge gibt, alleine erledigt. Der Begriff ist meines Erachtens wirklich auch Auslegungssache.