Schön, jetzt schreibt auch schon Düsseldorf befristet aus *kreisch*
Ich finde, man sollte gross in Schulen darüber informieren, dass jeder der ne befristete Stelle ohne Sachgrund annimmt, danach drei Jahre nicht mehr im selben Bundesland arbeiten darf - zumindest befristet.
Gott, wie kann man so ein wichtiges ELEMENTARES Gesetz unter den Teppich kehren als wärs was Unwichtiges??
Teilzeit- und Befristungsgesetz - Diskussion
- befami
- Erledigt
-
-
Ich denke, den meisten Lehrern ist nicht bewusst, dass das für uns so wichtig ist. Bei ÖBs ist es ja auch kein Problem, weil es da selten mehr als eine pro Stadt gibt. Aber für WBler ist das schon ein relativ großes Problem. Ich habe auch das Gefühl, dass die sachgrundlosen Befristungen mehr werden, ich dachte, früher waren es mehr Mutterschaftsvertretungen.
-
Der Witz war ja, dass meine Einstellung wirklich einen Grund hatte und - wenn du mich fragst - auch als mit Sachgrund eingestellt werden konnte.
Aber das halt nicht notwendig, da ich noch nie in NRW gearbeitet hatte zuvor. Aber niemand und wirklich niemand hat mich dabei hingewiesen, dass es danach SEnse ist.
Und ja, wenn heute befristet eingestellt wird immer OHNE Sachgrund ausser du hast ein bestimmtes Projekt (was sich Niemand mehr leisten kann)
Es ist ein RIESENproblem, ganz ehrlich! -
Das größte Problem ist, dass wir eine zu kleine Gruppe sind, um auf das Problem aufmerksam zu machen.
-
Aber was ist denn mit Justizangestellten?
Die haben ja das Problem auch... -
Zitat
Und ja, wenn heute befristet eingestellt wird immer OHNE Sachgrund ausser du hast ein bestimmtes Projekt (was sich Niemand mehr leisten kann)
gilt z.B. Mutterschafts- oder Elternzeitvertretung denn nicht auch als Sachgrund?Dieses Gesetz ist wirklich eine Schweinerei! Vor allem fällt mir kein Vorteil ein weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Von dieser Regelung hat doch NIEMAND etwas!
ZitatIch habe auch das Gefühl, dass die sachgrundlosen Befristungen mehr werden
Ich glaube, dass hängt auch mit der knappen Finanzlage zusammen. Niemand weiß, ob er sich in zwei drei Jahren eine bestimmte Personal-Stelle noch leisten kann. Oder wenn die Stelle z.B. über Studiengebühren finanziert wird, DARF sie nicht unbefristet ausgeschrieben werden! Da Studiengebühren nicht als regelmäßige, feste Einnahmequelle gelten (theoretisch könnten sie plötzlich wieder abgeschafft werden) dürfen sie auch nur für zeitlich befristete Ausgaben verwendet werden.
Außerdem ist mittlerweile in so ziemlich jeder Branche eine "vorläufige" Befristung gang und gäbe - Anscheinend reicht dem Arbeitgeber ein halbes Jahr Probezeit nicht mehr, also verlängert er sie sozusagen künstlich... -
Zitat
Aber was ist denn mit Justizangestellten?
Da gibt sind es ja hauptsächlich die Amtsgerichte, die vom Landkreis getragen werden. -
Und Angestellte beim Bund lassen sich versetzen, wenn sie den Dienstort/Betrieb wechseln wollen?
-
Zitat
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2.
die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3.
der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4.
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5.
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6.
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7.
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8.
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Quelle: TzBfG - EinzelnormDoch Elternzeit-Befristung ist ein Grund für ne Befristung mit Sachgrund.
Ich verstehe ja, dass sie oft kein Geld haben um eine unbefristete Stelle zu garantieren, aber dann sollen sie bitte bitte einen Vertrag mit Sachgrund machen und nicht ohne, nur weil es so Arbeit spart!
Das kann doch nicht sein! -
Und Angestellte beim Bund lassen sich versetzen, wenn sie den Dienstort/Betrieb wechseln wollen?
Oder wechseln zum Land oder zur Kommune, je nachdem, was es gibt. -
@Susi
Kann sein. Vllt muss man dafür aber verbeamtet zu sein?@Kisa
Wenn sie vom Landkreis getragen werden, dann heisst sie sind kommunal?
Ah Mann! Das ist nen Krux! -
Wenn sie vom Landkreis getragen werden, dann heisst sie sind kommunal?
soweit ich weiß, nagel mich aber bitte nciht darauf fest. -
Zitat
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Ich versteh ja nicht unbedingt Juristen-Deutsch - aber für mich klingt das so als dürfe es gesetzlich Befristungen OHNE Sachgrund ÜBERHAUPT NICHT geben! Da steht doch jedes befristete Arbeitsverhältnis MUSS einen Sachgrund haben???Und wo steht in diesem Gesetz, dass der Sachgrund im Vertrag angegeben sein muss?
-
Außerdem stellt sich mir gerade die Frage wie praktikabel das ganze ist... Fliegt in der Praxis eine Bewerbung wirklich "in die Tonne" nur weil der Bewerber schonmal befristet beim gleichen Bundesland angestellt war? Irgendwie kann ich mir das nicht so richtig vorstellen...
-
@Kisa Ich nagle Niemand, du bist ja nicht Jesus und ich nicht ehm...die Römer (ja, ich hab nicht aufgepasst im Kirchenunterricht)
@Susi
Tja, mit Befristungen ohne Sachgrund gehen sie eben durch das Hintertürchen, jemanden befristet anstellen zu können ohne nen Sachgrund dazu haben. -
Zitat
Außerdem stellt sich mir gerade die Frage wie praktikabel das ganze ist... Fliegt in der Praxis eine Bewerbung wirklich "in die Tonne" nur weil der Bewerber schonmal befristet beim gleichen Bundesland angestellt war? Irgendwie kann ich mir das nicht so richtig vorstellen...
JA!
Wenn sie dich nämlich trotzdem einstellen, gehen sie das Risiko ein, dass sich der Vertrag zu unbefristet verwandelt...kein Personaler würde sowas machen.Bspw. Da du ja sowas meistens nicht in einer Bewerbung angibst, stellt sich dann spätends beim VG heraus, wo du schon frei genommen hast und das Geld fürs Ticket ausgegeben hast...schön.
Gut, dass ich es "vorher" erfahren habe... -
Ich habe auch Laras Quelle benutzt, in Absatz zwei sind die Befristungen ohne Sachgrund geregelt:
Zitat(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
-
Die Frage bleibt aber: warum muss es Befristungen ohne Sachgrund geben?
Es müsste doch eigentlich immer einen Grund geben, jemand einzustellen, die machen ja das nicht aus Spass. -
Der Sachgrund bezieht sich nicht darauf, warum man eingestellt wird, sondern, warum der Vertrag befristet wird. Und DAS machen die nur aus Spaß
-
Zitat
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Ja aber worin besteht eigentlich der Sinn dieser Gesetzesregelung? Das begreif ich einfach nicht! Was zum Teufel wollen die damit bezwecken? Das sie weniger Bewerbungen bearbeiten müssen?