Ich habe das (irgendwann wurde es mir mal erklärt) so verstanden, dass der AG, wenn er schon jemanden einstellt, der sich dort auskennt und der schonmal "ausgebeutet" worden ist, unbefristet einstellen muss. Damit wollte man einfach entgegenwirken, dass jemand swtändig beim gleichen AG befristet eingestellt wird, den der AG schon kenn, und deswegen eigentlich nicht befristen müsste.
Ich weiß, ich bin nicht besonders gut im erklären... vielleicht verstehst du ja trotzdem, was ich meine. Es bezieht sich eigentlich auf die Privatwirtschaft.
Teilzeit- und Befristungsgesetz - Diskussion
- befami
- Erledigt
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Doch, doch - Ich glaub ich hab's kapiert! Diese Überlegung ist ja für die Privatwirtschaft dann auch löblich - aber dann hätte man für den öffentlichen Dienst eine Sonderregelung einführen müssen. Denn wenn jetzt z.B. ein FaMI von einer UB in eine andere (die zufällig im gleichen Bundesland liegt) wechselt, greifen ja diese Argumente nicht mehr...
Aber ich fürchte, da können wir uns noch lange die Köpfe heißreden - Ändern können wir eh nichts dran...[Edit: Ich glaube, ich verschiebe diese letzten Beiträge mal. Wir haben ja ein extra Thema für diese Diskussion und wenn sich noch jemand dafür interessiert, findet er es leichter und alles ist beisammen]
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La maestro konnte es abtennen *Schulter abklopf*
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La maestro? Willst du dich nicht für ein Geschlecht entscheiden?
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Was soll ich denn schreiben? La maestra? Igitt!
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Wie hast Du das gemacht... *schmoll*
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Es gehorcht eben nur mir
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Kannst Du mal schnell nach München fahren? Vielleicht wirkt Deine "Autorität" auch auf unseren Katalog...
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Hallo, das ist einer der wenige Male wo er mir gehorcht, da geb ich davon doch nix ab!
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Andere Frage, wird dieses Gesetz den so streng umgesetzt? weil ich höre davon auch zum ersten mal.
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La maestro konnte es abtennen *Schulter abklopf*
Das Meisterlein konnte leider nicht unterscheiden zwischen "verschieben" und "kopieren", doppelte Beiträge aus dem Ursprungs-Thread wurden gelöscht.
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@Theo
Zugegebenermaßen...verschrieben klang so definitiv und das war mir irgendwie zu riskant, aber im Zukunft weiws ich es, danke.
Favole
Das ist eher die Frage wie fähig ist dein AG? Wenn sie dich trotzdem einstellen, gehen sie das Risiko ein, dass du auf unbefristest klagen kannst...und ich glaub dann wäre der zuständige Personaler seinen Job los. Das ist ja kein Kann- Gesetz sondern ein Muss-Gesetz. -
Ich denke, dass Risiko werden aber einige AG eingehen, weil es genug AN geben wird, die dieses Gesetz nicht kennen. Ich selbst wusste bis vor ein paar Monaten nichts von diesem Gesetz. Ich habe davon das erste Mal auf meiner 1.Personalversammlung an meiner neuen Stelle gehört.
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Ich habe heute mit einer Kollegin, die auch im Personalrat ist gesprochen.
Sie meinte, ich soll Dir den Tipp geben, Dich trotzdem auch auf solche Stellen zu bewerben. Viele Arbeitgeber wissen weder etwas von diesem Gesetz noch davon, dass es bei Befristungen besser ist einen Sachgrund anzugeben. Sie meinte die meisten Befristungen ohne Sachgrund existieren nur aus Unwissenheit des AG.
Also auf die Stelle bewerben und am Ende des Vorstellungsgespräches ganz offen über diese Gesetzesregelung sprechen und betonen, dass falls Du in die engere Auswahl kommst, in dem Arbeitsvertrag ein Schagrund angegeben werden muss, da sie sonst eben das Risiko eingehen, dass das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird.
Sie meinte auch, dass als Sachgrund es schon ausreicht, dass eben ein Stelle frei geworden ist. Oder sie sollen reinschreiben, dass die Befristung "zur Probe" erfolgt. Du solltest auch solche Vorschläge dann gleich anbringen.Sie meinte, die meisten AG würden sich auf sowas einlassen. Auch mein Arbeitgeber hier hat das schon mal gemacht. Auch hier wurde aus Unwissenheit kein Sachgrund angegeben und sie wollten aber unbedingt einen Mitarbeiter haben, der genau in dieses Gesetz reinfiel. Also haben sie noch einen Sachgrund in den Vertrag reingenommen und seitdem machen sie von vorneherein nur noch befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund.
Ein Versuch wäre es doch wert. Was hast Du zu verlieren?
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hmmm...wie wärs mit Tage frei nehmen, Geld ausgeben und ihnen dann beim Vorstellungsgespräch zu eröffnen, dass sie mich nicht einstellen können? Ich weiss auch nicht, was dem AG blüht, wenn er dabei erwischt wird.
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Vielleicht gibt es doch bald eine Änderung des Gesetzes??
(Gerade im Radio gehört) -
Von diesem Fall habe ich heute Morgen im Fernsehen gehört.
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Da wart ihr schneller. Den Tipp wollte ich auch gerade geben:
[url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,811505,00.html]EU-Gericht: Mehrfach befristete Arbeitsvertrge sind erlaubt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft[/url]
Hier ist es etwas ausführlicher.
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Ich arbeite beim Bund und kenne das Problem, gerade in Berlin gehören viele Bibliotheken zum Bund (Behörden, Staatsbibliothek, …).
Letztes Jahr hatten wir eine Stelle ausgeschrieben, zwei Jahre befristet ohne Sachgrund (zwar für den gehobenen Dienst, also Bibliothekar, aber das Problem bleibt ja bestehen). Die ausgewählte Bewerberin arbeitete auch schon über mehrere Jahre hinweg beim Bund und da Sie anscheinend die Beste war und wir sie unbedingt haben wollten, hat sie gleich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Glück gehabt!
Ich würde es daher auch auf jeden Fall probieren.
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@ donkey: ja, die hat echt glück gahabt. aber so läufts ja leider nicht immer...
also, ich fand susis hinweis gut und hilfreich. wenn du denen das so im vorstellungsgespräch sagst, gibts du ihnen ja einen tipp, wie sie dich dennoch befristet einstellen können und beweist interesse und auch kenntnis der aktuellen lage. ich würde das als personaler positiv für dich werten.
aber bedenklich ist wirklich, dass es da so ein entscheidendes gesetz gibt, von dem nur relativ wenig AN und auch AG wissen. höre davon grad auch zum ersten mal...