Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Im November 2012 habe ich eine Vertretung als Fami übernommen. Davor war ich arbeitssuchend. Zuerst hatte ich nur einen Vertrag für die Dauer des Mutterschutzes der zu vertretenden Person. Dann erhielt ich einen befristeten Arbeitsvertrag für die Elternzeitvertretung. Dieser läuft nun am 31.3. aus. Auf meinen Antrag hin wurde nun entschieden, dass ich weiterbeschäftigt werde für 2 Jahre. Allerdings steht in meinem Arbeitsvertrag das ich weiterbeschäftigt werde als Verwaltungsmitarbeiter, was in nicht im geringsten der Tätigkeit entspricht der ich nachgehe. Ich arbeite in der Hochschulbibliothek und nicht in der Verwaltung. Auf Nachfrage in der Personalstelle wurde ich abgespeist am Telefon mit der Antwort man könne die Bezeichnung nicht ändern auf Grundlage von irgendeinem Gesetz und überhaupt ist es nicht üblich das die genaue Stelle angegeben wird im Arbeitsvertrag. Man hat mir dann angeboten ein neues Anschreiben anzufertigen, welches ich mit dem Arbeitsvertrag erhalten habe. Dort steht jetzt nur drin das ich weiterbeschäftigt werde bis Ende 2015 und weiterhin in der Hochschulbibliothek arbeite.
Dennoch finde ich das Ganze sehr schwammig und laut Nachweisgesetz §2 Absatz 1 Nr. 5 muss eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein. Oder gibt es das andere Gesetze die ich jetzt nicht gefunden habe, die dem widersprechen?
Ich möchte gern die Bezeichnung ändern lassen, will aber nicht komplett unvorbereitet ins Gespräch gehen und hätte gern halt etwas in der Hand um auch besser zu argumentieren.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und vielleicht gibt es ja sogar jemanden der Ähnliches erlebt hat.