Tja...
Den Städten bleibt es ja immer noch frei gestellt, ob sie das dann auch nutzen wollen und wie.
Hier erst mal ein paar Infos für die Voraussetzungen (ich arbeite in einer Museumsbibliothek, das Museum hat auch Sa, So und Feiertagsauf. Die Bib -noch- nicht.)
1. Der Personalrat muß für die Wochened-Öffnungszeiten und den Personaleinsatz zustimmen.
2. Die Bezahlung: Samstags ab 13 Uhr und Sonntags muß die stadt einen Ausgleich schaffen. Finanziell oder in Freizeit, da es nach dem TvÖd dafür pro stunde Zuschläge gibt. Punkt 2 ist auch der Grund, warum das mit Honorarkräften bei einigen Bibliotheken hier gemacht wird, da gelten keine Zuschläge.
Da viele Städte ihre öffentlichen Bibliotheken personaltechnisch teilweise ja zu Tode gespart haben, glaube ich nicht, dass der Gesetzentwurf, sobald er durch ist, auch schnell umgesetzt wird. Dafür müssen dann ja finanziell und vom Personal her die Voraussetzungen geschaffen werden.