Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierung.
Einige haben sicher mitbekommen, dass es umfangreiche Änderungen bei der Eingruppierung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gab.
Ab dem 01.01.2020 werden Bibliotheksbeschäftigte nicht mehr nach "Speziellen Tätigkeitsmerkmalen" eingruppiert, sondern nach den "Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen".
Bei uns wurden unsere Tätigkeitsmerkmale/-beschreibungen in der Personalabteilung durchgesichtet, um zu überprüfen, ob uns eine Höhergruppierung zusteht.
Ich gehöre zu den wenigen Glücklichen, bei denen dies zutrifft und kann demnach einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Jedoch bin ich mir etwas unsicher und weiß nicht, ob sich das für mich lohnen würde.
Derzeit befinde ich mich in der Entgeltgruppe 5 Stufe 2. Mein nächster Stufenaufstieg auf Stufe 3 wäre nächsten Sommer.
Wenn ich mich für die Höhergruppierung (EG 6 Stufe 2) entscheide, verdiene ich zwar dieses Jahr rückwirkend ca. 100 € mehr, aber ob das längerfristig gesehen eine gute Entscheidung ist?
Andererseits weiß man auch nicht, wann wieder so eine Gelegenheit für eine Höhergruppierung kommt ...
Ich freue mich auf eure Antworten und wäre für ein paar Entscheidungshilfen dankbar.
Vielen Dank für's Durchlesen.
Liebe Grüße