Beiträge von FaMI4u

    Hola,


    hab ich in der Juli Unicum gefunden:


    Besonders interssant für Leute, die (planen) einen Studium mit bibliotheks-, medien- oder informationsiwssenschaftlichen Studium zu absolvieren und sich dann weitr zu qualifizieren.


    Findet ab dem Wintersemster 2008/2009 am Department Information der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg statt.


    Inhalt: vertieftes Wissen über Infomrationsdienstleistungen, Informationstechnologie und -architektur (Datenbanken etc)
    International ausgerichtete Kommunikationskompetenzen, Informatiosnmarketing und PR.


    Abschlus mit M.A. nach einer Regelstudienzeit von 4 Semestern.
    Bewerbungsschluss für 08/09 ist leider schon vorbei.


    Informieren kann man sich unter
    www.bui.haw-hamburg.de

    Hola Kulde, danke für den Link, die Seite ist sehr interessant.


    Und ihr hättet die Themen des Monats ruhig zitieren dürfen


    Und das Video unter "was ist ein FaMi" trifft die Problematik sehr gut.


    Der vorletzte Typ, hat der das wirklich so gewusst, oder war das gestellt?!


    Ach ja, aktualisiert ihr den Blog jetzt weiter, auch wenn das Projekt beendet ist?
    Die Idee finde ich Klasse und so ein Blog wird häufiger besucht als ein (doch mit Zeit etwas unüberischtlicheres) Forum.

    Zitat

    Original von FAMI-HA
    Jeder kann sich weiterbilden wie er es möchte. Wenn der Betrieb dies nicht unterstützt ist das nicht sein/dein Problem. Eine Weiterbildung ist eine rein private Angelegenheit und damit quasi dein persönliches Hobby und idR. völlig unabhängig vom Beruf.


    Interessante Einstellung :(


    Vorallem wenn man evtl benatregn muss, Stunden umzuverteilen, damit man zu den Veranstaltungen gehen kann.


    Aber du hast Recht, so werde ich das machen.

    Oh ja, die Liste kenne ich:


    Assistenten: würde ich sein lassen. Ich kenne eine Menge Leute mit einer Assistenten-Ausbildung, die nie eine Anstellung bekommen haben. Die haben hinterher alle nochmal eine "richtige" Ausbildung gemacht. Ein Großteil meinte, die 2 Jahre wären verschwendete Zeit gewesen...


    Fotomedienlaborant/in
    Fotolaborant/in
    Fotograf/in


    Fand ich auch interessant, ist aber extrem schlecht bezahlt und es gibt wenige Stellen.


    Ausbildungsalternativen im Bereich Datenverarbeitung
    Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung
    Fachinformatiker/in - Systemintegration
    Informatikkaufmann/-frau


    Sollte man nur wählen, wenn man Mathematik liebt und eine Technikfreak ist...


    Mediengestalter/in - Bild und Ton
    Mediengestalter/in Digital und Print - Beratung und Planung
    Mediengestalter/in Digital und Print - Gestaltung u. Technik


    War vor 3 Jahren extrem überrannt, auch hier kennen ich viele Arbeitslose, die das gelernt haben.


    Bis auf den Buchhändler/in und dem Informatikkaufmann/frau sind die Alternativen leider nicht wirklich Alternativen...

    Zitat

    Original von Caxcamalca


    Hat sich schon einmal jemand arbeitslos gemeldet? Was muss man da machen? Kann ich mir etwas zuschicken lassen oder muss ich dort persönlich hingehen?
    Aber selbstverständlich darf ich nicht erzählen, dass ich nur einen Monat lang arbeitslos sein werde. Oder geht das?


    Hola,


    du solltest überlegen ob du im den Monat ein Praktikum oder arbeitstechnsich was machen willst oder ob du die vier Wochen ausspannst.


    So weit ich mitbekommen habe, könnte es Probleme geben wenn du dich ausbildunsgsuchend btw arbeitssuchend meldest und dann praktkumstechnisch oder sonst irgendwie arbeitest, weil man ja als Arbeitsloser täglich für potentielle Jobangebote verfügbar sein muss. Evtl. informoeren ob das so ist oder nicht.
    Das hängt etwas davon ab, was für einen Status du im Moment hast?


    Bis Ende Juli habe ich eine Beschäftigung. Ist leider etwas fischig. Was machst du jetzt?


    Wie läuft es ab? Am besten persönlich vorbei schauen. Tipp: gehe früh morgens gleich wenn die AA aufmacht, da werden zwar ein paar Leute vor dir da sein, dann hält sich aber die Wartezeit in Grenzen. Bring Zeit und was zu Lesen mit...für den Fall das du doch warten musst


    Wie santimo000 schon sagt, unbedingt rechtzeitig melden, dass kannst du auch telefonsich beim AA in Erfahrung bringen´, wie die Frist jetzt ist.


    Wenn du noch keine Kundennummer hast, solltest du dir diese zuerst holen, du bekommst am Empfang ein Zettelschen, dass du ausfüllen darfst, da werden ein paar Grunddaten erhoben wie Name, Anschrift, Geburtstdatum, Ort etc. SV Nummer solltest du auch bei der Hand haben eben wegen oben genannten Zeiterfassung auf deinem Rentenkonto.Und nein, du solltest nicht erähnen das das nur temporär ist, sonst stellen die sich vielelicht quer (evtl. hats du nämlich anspruch auf Arbeitslosengelt oder andere Geldleistungen wie Umzugskostenbeihilfe oder Hartz4 für diesen Monat).
    Wie gesagt, hängt davon ab, was du im Moment machst. Aus Ausbildungssuchender gibt leider kein Geld (aber dennoch Mobilitätshilfen), als Arbeitssuchender schon.


    Wenn du dein Zettelchen wieder am Empfang abgegeben hast (oder alternativ dich mit vorhandener Kundennummer angemeldet hast) kriegst du entweder gleich einen Termin (wenn du Glück hast) oder bekommst einen schriftlich zu geschickt).


    Während deines Termins wird dein Berater dich abklopfen, was für eine Schulbildung und Arbeitserfahrung du hast und dich evtl. fragen was du für Kenntnisse hast. Evtl. gibt er dir schon ein paar Adressen mit wo du dich bewerben kannst.
    Hier wird etwas kritisch...entweder bewirbst du dich so, dass du nciht genommen wirst (eher schlecht, mitunter geben AG Rückemldung über die Qualität deiner Bewerbungen und dann gibt es im schlimmsten Fall weniger Geld) oder du bewirbst dich und teilst kurz darauf mit, dass du nun was anderes gefunden hast...


    Ach ja und du solltest rechtzeitig dem AA mitteilen, wenn du deine Ausbildung beginnst, solltest du länger Leistung beziehen als du Anspruch hast, musst du die Zurückzahlen..

    Zitat

    Original von bele1981
    Hallo!
    Das wäre super nett.
    Hmm, mit Unterschiede dachte ich an freie Wirtschaft im Vergleich mit öffentlichen Dienst? Ich weiß leider nicht, ob es dort welche gibt....
    Dürfte ich auch auf dich zurückkommen, wenn ich noch mehr Fragen hab? Vieles entwickelt sich sicher erst noch. Kann ja sonst auch eine E-mail schreiben. Also, wenn es keine Umstände macht!
    Bye!


    Naja, ist ein bisschen schwierig, wenn man noch nie im öffentlichen Dienst geagrbeitet hat. ich hab da keine Vergleichsmöglichkeiten. Ihr bräuchtet FaMIs die in beiden Bereichen tätig waren/sind.
    Kannst natürlich dennoch auf mich zukommen, falls du Fragen hast.

    Hola,


    ich arbeite zwar nicht direkt in einer Bildagentur aber so grob kann ich Auskunft geben.
    Pauschal kann man das natürlich nicht beantworten, weil jedem andere Sachen Spaß machen. Ich zähle mal so auf, was so anfallen kann:


    Akquirieren von neuen Kunden und Photographen
    Bildbearbeitung
    Verschlagworten von Photos
    Angebot erstellen
    Rechnungs- und Zahlungsvorgänge verwalten
    Bildrücksendung
    Recherche von Motiven


    Hola, schau mal hier: Beispiele aus der Praxis


    Da findest du Beispiele, wie es in einer Bewegtbild-Agentur aussieht.

    Die sogenannten Mobilitätshilfen werden als Leistung von der Agentur für Arbeit auf Antrag gewährt. Die Rechtsgrundlage ist das SGB III.


    Insgesamt gibt es sechs Mobilitätshilfen, die dazu dienen sollen die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern. Die gilt für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und größtenteils auch für Ausbildungssuchende (alle Beihilfen bis auf Trennungskostenbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe), wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die Beihilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig sind. Die Anträge sind bei dem zuständigen Berater erhältlich.


    Wichtig: Alle Beihilfen müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Die Beihilfen werden auf ein im Antrag anzugebendes Konto überwiesen oder im Falle der Umzugskostenbeihilfe auch als Gutschein gewährt. Der Bescheid wird postalisch zugestellt. Gegen den Bescheid ist innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch zulässig. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Beihilfen.


    1) Übergangshilfe


    Zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn- und Gehaltszahlung kann eine Übergangsbeihilfe in Form eines zinslosen Darlehens bis maximal 1.000 € gezahlt werden.
    Der Betrag wird zehn gleichhohen Raten zurückgezahlt.


    2) Ausrüstungsbeihilfe


    Bis zu 260 € können für Arbeitsgeräte und Ausbildungskleidung erstattet werden.


    3) Reisekostenbeihilfe


    Fahrtkosten für Fahrt zum Antritt einer auswärtigen Arbeits- und Ausbildungsstelle können für die niedrigste Klasse (in der Regel die zweite) des zweckmäßigen Öffentlichen Verkehrsmittel werden bis zur Höhe von 300 € erstattet. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen berücksichtigt werden. Wer nicht mit den Öffentlichen fährt, kann maximal 0,20 € Wegstreckenentschädigung berücksichtigen lassen.


    4) Fahrtkostenbeihilfe


    Liegt die Arbeits- oder Ausbildungsstelle außerhalb, können für die ersten sechs Monate die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort übernommen werden in Höhe der zu berücksichtungsfähigen Kosten wie unter 3).


    5) Trennungskostenbeihilfe


    Wenn zur Aufnahme der Beschäftigung eine zweite Wohnung notwendig wird kann für diese sogenannte getrennte Haushaltsführung Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate bis zur monatlichen Höhe von 260 € übernommen werden.


    6) Umzugskostenbeihilfe


    Liegt die Arbeitsstelle außerhalb des Tagespendelbereichs (Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden pro Tag darf die Hin- und Rückfahrt nicht mehr als 2 Stunden dauern.)
    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden pro Tag darf die Hin- und Rückfahrt nicht mehr als 2,5 Stunden dauern. Ausnahme: durch örtliche Gegebenheiten hat jeder Arbeitnehmer längere Arbeitswege siehe auch 1) übernimmt die Agentur für Arbeit die Umzugskosten bis maximal 1.500 € für die Beförderung von der bisherigen bis zur neuen Wohnung, innerhalb von zwei Jahre nach Aufnahme der Beschäftigung.
    Bei der Antragsstellung müssen mindestens zwei Angebote mit Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen eingereicht werden.


    Wer arbeitslos gemeldet und Arbeitslosgeld bezieht ist, kann zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland auch Mobilitätsbeihilfen beantragen.


    Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, Irrtümer wie immer vorbehalten.


    Quellen:
    Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfe auf einem Blick
    http://www.arbeitsagentur.de/z…ngsdienste-Leistungen.pdf


    http://www.arbeitsagentur.de/n…in/Mobilitaetshilfen.html


    1) §121 Absatz 4 SGB III: Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.

    Ich weiß, es ist frustrierend wenn man keine Rücklagen hat, auf die man zur Not zurückgreifen könnte. Das einzige, was du tun kannst, ist das Amt relegemäßig mit Anrufen zu bombadieren.


    Vielleicht kannst du auf dem Sozialamt nachfragen (falls du nicht schon hast) ob es irgendwelche Übergangsgelder gibt.


    ETA: Hol dir dein Kindergeld. Es steht dir zu! Kann man zur Not auch einklagen.


    Vielelicht kann man dir hier helfen.

    Stipendien bieten finanzielle Unterstützungen von -zum größten Teil - begabten sogenannten Stipendidiaten, so werden die Empfänger dieser Stipendien genannt.


    Diese Möglichkeiten gibt es für:


    Auszubildende


    Begabtenförderung:
    Der vollständige Name des Programms lautet:
    „Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ und richtet sich an die Absolventen die eine duale Berufsausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben und bei Aufnahme der Weiterbildung unter 25Jahre alt sind.


    Voraussetzung:
    1) Eine angeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).


    Studenten, Hochschulabsolventen und geringfügig Beschäftigte (unter 15 Stunden/ Woche) können nicht gefördert werden.


    2 a) Bei der Abschlussprüfung wurde ein besseres Ergebnis als 87 Punkte oder als ein „gut“ erreicht. Bei mehreren Prüfungsteilen eine Abschlussnote von 1,9 oder besser.


    b) Bei einem überregionalen Leistungswettbewerb ist man unter die ersten 3 gekommen


    c) Durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers wenn die Vorraussetzungen des Prüfungsergebnisses oder der Platzierung eines beruflichen Leistungswettbewerbes nicht erreicht wurden. Normale Arbeitszeugnisse reichen dafür nicht aus.
    [stopper]
    3) Bei Aufnahme der Förderung muss der Teilnehmer jünger als 25 Jahre sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch Anrechnungszeiten wie Mutterschutz und Elternzeit, Grundwehr/Zivildienst, FSZ/FÖJ, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, bei Besuch einer beruflichen Vollzeitschule oder Erkrankungen von mehr als 3 Monaten auch gefördert werden, wenn man älter als 25 Jahre ist.
    Wer älter als 28 Jahre ist, kann nicht mehr gefördert werden.


    4) Man muss zum Zeitpunkt der Förderung beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sein.


    Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet das nicht, dass man eine Stipendium erhält. Da die Anzahl der vorhanden Stipendien meist geringer ist als die Zahl der Bewerber entscheidet eine Auswahlverfahren.


    Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Bewerber sich an die zuständige Stelle wenden.
    Zu erfahren ist diese im Berufsausbildungsvertrag als gegenzeichnende Stelle.
    FaMIs im öffentlich Dienst wenden sich demnach an Einrichtung des öffentlichen Dienstes, FaMIs in der freien Wirtschaft and die zuständige Industrie- und Handelskammer.
    Die Stelle sendet dem Bewerber die erforderlichen Unterlagen zu, die ausgefüllt zurückgesendet werden. Die Stelle entschiedet über die Aufnahme und man erhält den Bescheid postalisch.


    Geförderte Weiterbildungen
    Das Stipendium kann für anspruchsvolle Weiterbildungen, Aufstiegsweiterbildungen (z.B. Fachwirtweiterbildungen) und fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV-, Fremdsprachen- oder Rhetorikkurse) genutzt werden.
    Die Maßnahme kann selbständig ausgewählt werden und dem Stipendiaten werden Zuschüsse zu Maßnahmenkurse, Fahrgelder, Aufenthaltskosten oder notwendige Arbeitsmittel gezahlt.
    Nicht förderfähig sind bspw. Zweitausbildungen, Betriebsübliche Weiterbildungen, (Fach-)Hochschulstudium oder zu allgemeinbildenden Abschlüssen führende Bildungsmaßnahmen, Fachpraktika im Ausland bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers oder etwa Prüfungsgebühren.


    Die maximale Förderungshöchstdauer beträgt 3 Jahre: Das Aufnahmejahr und maximal 2 Folgejahre. Pro Jahr werden maximal 1.700 € gefördert, vorausgesetzt es stehen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 180 € pro Jahr.


    Studenten


    Motivierte Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen können sich bei verschiedenen Stiftungen für eine finanzielle Förderung mit Hilfe eines Stipendium bewerben. Diese bieten z.B. unter anderem Stiftungen der Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Länder und Kommunen sowie Unternehmen an. Auch die Universitäten vergeben mitunter Stipendien.
    Bei parteinahen Stiftung kann die Partei-Mitgliedschaft Voraussetzung sein, ebenso wie das Bekenntnis bei kirchnahen Stiftungen.
    Neben den schon erwähnten überdurchschnittlichen Schul- oder Studienleistungen zählen auch soziales Engagement, der Lebenslauf und die Persönlichkeit des potentiellen Stipendiaten.


    Bei einigen Stiftungen kann man sich direkt bewerben, andere vergeben ihre Stipendien nur nach Vorschlag durch etwa einen Hochschullehrer.


    Es gibt sowohl Stiftungen, die alle Fachrichtungen fördern als auch sogenannte fächergebundene Stipendien.


    Unternehmen können mit Stipendien gezielt Studenten fördern, von denen sie beabsichtigen sie später als Führungskräfte einzusetzen, wie beispielsweise durch Auslandsstudium oder -praktika.
    Im Gegenzug dafür, das der Student finanziell gefördert wurde, kann erwartet werden, dass der Stipendiat nach Abschluss des Studiums seine Arbeitskraft für mehrere Jahre nur ausschließlich diesem Unternehmen zur Verfügung stellt.


    Ein Stipendium wird normalerweise als ein Jahresstipendium gewährt, dass jedoch verlängert werden kann. In der Regel gibt neben dem monatlichen Zuschuss gibt es Büchergeld und Zuschüsse zur Krankenversicherung.
    Neben dem finanziellen Aspekt – im Gegensatz zum BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden - hat das Stipendium den Vorteil das es nachweist, dass der Student überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.


    Stipendium Plus


    Auf der Website www.begabtenförderngswerke.de finden sich elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke die junge Menschen im Hochschulbereich unterstützen:


    • die Studienstiftung des deutschen Volkes, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist;
    • die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann - Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung;
    • die beiden von den Sozialpartnern getragenen Einrichtungen: die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie die Stiftung der Deutschen Wirtschaft;
    • die beiden konfessionell geprägten Begabtenförderungswerke: Evangelisches Studienwerk Haus Villigst und Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk.


    Die elf Werke verbindet der gemeinsame Anspruch, einen akademischen Nachwuchs zu prägen, der unsere demokratische Gesellschaft zu pflegen und mit zu sichern vermag. Dies geschieht
    durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland,
    durch vielfältige und interdisziplinäre Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops,
    durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren.


    Auf der Webpräsenz finden sich auch Informationen über die Zugangswege, die Art der Förderung sowie Kontaktinformationen.


    Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, Irrtümer wie immer vorbehalten.


    Quellen
    http://www.begabtenfoerderung.de
    http://www.stipendiumplus.de/
    www.stifterverband.de
    http://www.begabtenfoerderungswerke.de
    http://www.bmbf.de/pub/Begabte…rung_beruf_Bildung_05.pdf
    http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung-flyer.pdf
    "BAföG und Stipendien", Freie Presse 2001