Alles anzeigenHallo,
immer wieder begegne ich der Frage - wie soll man als FaMI eigentlich jemals die E8 bekommen? Bei Leitung eines Kommunalarchivs bzw. alleiniger Verantwortung dafür ist mir das noch klar... Aber Folgendes frage ich mich:
E5: naja, hast halt die Ausbildung und übernimmst normale Aufgaben, aber das war's.
E6: du brauchst vielseitige Fachkenntnisse. Dürfte der Fall sein wenn verschiedene Arten von Archivgut und verschiedenste bestandliche Gegebenheiten bearbeitet werden, oder?
E8: E6 plus "1/3 davon sind den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechende selbständige Ergebniserarbeitungen unter Entwicklung eigener geistigen Initiative, nicht nur leichte geistige Arbeit."
Was wären Beispiele dafür? Jeden Tag muss ich selbst abwägen wie ich Akten verzeichne. Im Gegensatz zur Bib habe ich hier keine strengen und immer gleichen Vorgaben, bzw. sind sie dann doch oft Ermessenssache des Verzeichners, was so auch kommuniziert wird. Gleichzeitig wird dann immer wieder gesagt, das sei nicht genug für eine eigene geistige Leistung. Ok, dann bleibt aber auch nur noch Zeug, das eigentlich für den gehobenen Dienst "reserviert" ist.
Was wären Beispiele für Tätigkeiten, die ich als FaMI übernehmen kann, oder Entscheidungen die ein FaMI trifft, die mir etwas "Munition" für eine Höhergruppierung irgendwann geben könnten? Meine Dienststelle gruppiert "sehr restriktiv" ein, andererseits beachtet meine Vorgesetzte aber auch, wenn man was von seinem Zeug versteht und sie ist immer froh wenn sie jemandem entsprechende Aufgaben anvertrauen kann, so dass es evtl. ja möglich wäre, dass ich mir auf den Weg die Bedingungen für eine Höhergruppierung "zusammensammele".
Momentan bin ich einigermaßen frustriert aufgrund der monetären Nichtwertschätzung, möchte aber versuchen, sofern möglich, mit der Zeit möglichst viele Argumente/Aufgaben zur Untermauerung einer Höhergruppierung anzusammeln, um daran etwas zu ändern. Darum bin ich interessiert an euren Erfahrungen und Beispielen. Vielen Dank!
(Dass es immer auch an den örtlichen Gegebenheiten und Entscheidungsträgern hängt, was man "machen darf", dessen bin ich mir bewusst.)
LG
Sunny
ich kann nur vom bibliotheksbereich sprechen, die bisherigen Kollegen, die E8 haben bzw. hatten, sind und waren leitende fachangestellte, also quasi famis und assistenten mit führungsverantwortung.
E5 und E6 wird nicht immer so angewandt. wurde auch als E5 angestellt und nach meinen Stellenwechsel blieb es bei E5, obwohl die Aufgaben schon Richtung E6 waren und bei der höhergruppierung war es von der damaligen Direktorin ein Kampf, die Famis auf E6 zu bekommen und ähnlich wird es sein, wenn man auf E7 oder E8 möchte, sah aber auch schon Archiv- und Bibliotheksstellenanzeigen, wo man gleich auf E8 geht.. kommt wohl wirklich auf die Stadt oder Kommune an..
mit dem selbstständigen ist immer so eine Sache. Wenn man einen Schwierigen Nutzer vor sich hat, muss man dann auch eigenständig Lösungen finden, was manchmal je nach Art des Falles kräftezehrend sein kann