Nachdem das Auswärtige Amt sehr gute Erfahrungen in Sachen Fotografieren gemacht hat, ist das Fotografieren der Akten auch bei uns im Bundesarchiv seit Anfang dieses Jahres gestattet und sogar erwünscht.
Dabei handelt es sich um zunächst ein Pilotprojekt. Die Möglichkeit des Abfotografierens wurde von allen Benutzern sehr gut angenommen.
Warum wird das Fotografieren nun zugelassen? Wo sind die Vorteile? Den Benutzern entstehen keine Kosten für die Kopien und uns bleibt
zusätzliche Arbeit erspart. Auch aus konservatorischer Sicht ist das Abfotografieren die mit Abstand schonendste Art ein Dokument zu
vervielfältigen:
- die Dauer der Lichteinwirkung wie z. B. einem Kopierer/Buchscanner entfällt (Blitzlicht darf bei uns nicht verwendet werden),
- die Gefahr besteht nicht, dass sich jemand Notizen in der Akte macht,
- sie liegt nicht allzu lange im Benutzersaal, kommt somit schnell wieder ins Magazin und
- der Benutzer kann sich die Auswertung der Akte für daheim vornehmen (soll jetzt nicht heißen, dass wir die Benutzer schnell wieder loswerden wollen ).
Wie gehen wir also nun sicher, dass die Vorgaben des Bundesarchivs gewahrt werden? Nun durch den verschiedenfarbigen (schwarz und rot) Ausdruck der Entnahmezettel. Schwarz: rechtefrei, kann grundsätzlich fotografiert werden; rot: rechtebehaftet, darf nicht fotografiert werden.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einen Scanauftrag abzugeben, wenn der Benutzer es möchte. Der Auftrag wird dann an eine
externe Firma weitergegeben, die sich direkt neben unserem Lesesaal befindet. Je nach Umfang des Auftrages dauert es zwei Tage oder zwei
Wochen und kommt dann per CD, DvD oder was auch immer er/sie haben möchte.
Viele Grüße.