Beiträge von BArchEnno

    Nachdem das Auswärtige Amt sehr gute Erfahrungen in Sachen Fotografieren gemacht hat, ist das Fotografieren der Akten auch bei uns im Bundesarchiv seit Anfang dieses Jahres gestattet und sogar erwünscht.

    Dabei handelt es sich um zunächst ein Pilotprojekt. Die Möglichkeit des Abfotografierens wurde von allen Benutzern sehr gut angenommen.

    Warum wird das Fotografieren nun zugelassen? Wo sind die Vorteile? Den Benutzern entstehen keine Kosten für die Kopien und uns bleibt
    zusätzliche Arbeit erspart. Auch aus konservatorischer Sicht ist das Abfotografieren die mit Abstand schonendste Art ein Dokument zu
    vervielfältigen:
    - die Dauer der Lichteinwirkung wie z. B. einem Kopierer/Buchscanner entfällt (Blitzlicht darf bei uns nicht verwendet werden),
    - die Gefahr besteht nicht, dass sich jemand Notizen in der Akte macht,
    - sie liegt nicht allzu lange im Benutzersaal, kommt somit schnell wieder ins Magazin und
    - der Benutzer kann sich die Auswertung der Akte für daheim vornehmen (soll jetzt nicht heißen, dass wir die Benutzer schnell wieder loswerden wollen ).

    Wie gehen wir also nun sicher, dass die Vorgaben des Bundesarchivs gewahrt werden? Nun durch den verschiedenfarbigen (schwarz und rot) Ausdruck der Entnahmezettel. Schwarz: rechtefrei, kann grundsätzlich fotografiert werden; rot: rechtebehaftet, darf nicht fotografiert werden.

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einen Scanauftrag abzugeben, wenn der Benutzer es möchte. Der Auftrag wird dann an eine
    externe Firma weitergegeben, die sich direkt neben unserem Lesesaal befindet. Je nach Umfang des Auftrages dauert es zwei Tage oder zwei
    Wochen und kommt dann per CD, DvD oder was auch immer er/sie haben möchte.

    Viele Grüße.

    @Frau_Lesesaal

    Wenn ich richtig verstanden habe, arbeitest du in einem Archiv.

    So ein Buchscanner ist durchaus sinnvoll, leider scheint der Umgang damit bei euch nicht so wirklich zu funktionieren (in Bezug auf die Benutzer). Da die Benutzer ganze Akten scannen, bekommt ihr die Scans auch? Als Gegenleistung für die kostenlose Nutzung (?)/ Möglichkeit des Scannens. Damit hättet ihr Arbeit mit der Digitalisierung gespart und könnten bei zukünftigen Nutzungen die Akte als Digitalisat vorlegen.

    Ist bei euch das Fotografieren von ausgeliehenen Archivalien mit einer Digitalkamera bzw. einem Smartphone gestattet? Das könnte unter Umständen eure Probleme immens verringern. Ist zwar schade um den Kauf des Scanners, aber ich bin mir sicher, dass der auch sinnvoll(er) eingesetzt werden könnte (vllt. nur für Bücher - daher wohl der Name des Gerätes). Die Benutzer bei uns nutzen das Angebot des Fotografierens sehr ausgiebig und die Möglichkeit des Scanauftrages steht auch weiterhin zur Verfügung.

    Eine weitere Möglichkeit ist eventuell noch den Scanner so nah wie möglich zur Aufsicht zu stellen. Dann besteht die Möglichkeit, dass er/sie eingreifen kann bevor etwas schief zu laufen droht. Möglicherweise wird der ein oder andere Nutzer allein durch die Nähe zur Aufsicht zu einem Handeln gezwungen, welches besser für die Archivalie ist.

    Letzte Idee: Ich schätze, dass der "Umgang mit dem Scanner" auch in der Benutzungsordnung enthalten ist, die der Benutzer unterschreibt. Somit habt ihr es dann auch in der Hand ihm/ihr schlicht und ergreifend die zukünftige Benutzung zu untersagen, sollte gegen den Punkt verstoßen werden.

    Viele Grüße und schönes Wochenende allerseits :)

    Hier ein paar Tipps für die ersten Tage:

    - in den ersten Tagen wirst du mit Informationen regelerecht überschwemmt
    - schreibe dir wichtige Dinge mit
    - wenn du etwas nicht verstanden hast, dann frage direkt nach (kostet vllt. Überwindung, aber nutzt im Endeffekt)
    - geh nie oder einen Zettel und einen Stift irgendwo hin (vor allem nicht in Gespräche)
    - wenn du dir unsicher bist, frage auf jeden Fall nach bevor du dich an die Arbeit machst

    Was die Kollegen und Kolleginnen angeht: Sei immer freundlich, lächle und glaubt nicht alles, was man dir erzählt. Gehe unvoreingenommen mit den Personen um und bilde dir dein eigenes Urteil.

    Fehler muss man machen, den ohne kommt man (persönlich) nicht weiter.

    Da ich nicht sehen kann, wo du wohnst, hast du sehr unterschiedliche Möglichkeiten: Chemisch-Pharmazeutische Industrie, Kliniken an Universitäten, Auftragsforschungsinstitute, diverse Krankenversicherungen, Arztpraxen oder große Krankenhäuser. Kommt darauf an, wo du wohnst oder was dir eher liegt.

    Wenn dein Ausbildungsbetrieb die Kosten für ein Praktikum übernimmt (z. B. die Fahrt- und Übernachtungskosten), könntest du dich landes oder bundesweit umschauen. Wenn du im öffentlichen Dienst ausgebildest wirst, bitte § 10 Abs. 2 des TVAöD im Auge behalten. Der Paragraph besagt, dass die Kosten für ein Praktikum vor Ort nicht übernommen werden.

    Allgemein: Fragen kostet nichts, mehr als "Nein." kann man dir nicht entgegnen.

    Das kann verschiedene Gründe haben: Krankheit, Teilzeitausbildung, Elternzeit oder nicht bestandene Abschlußprüfung.

    BBiG - § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
    (2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.

    hier mal die aktuellen Zahlen aus dem TVAöD

    vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017:
    1. Ausbildungsjahr: 888,26 €
    2. Ausbildungsjahr: 938,20 €
    3. Ausbildungsjahr: 984,02 €
    4. Ausbildungsjahr: 1.047,59 €

    ab 1. Februar 2017:
    1. Ausbildungsjahr: 918,26 €
    2. Ausbildungsjahr: 968,20 €
    3. Ausbildungsjahr: 1.014,02 €
    4. Ausbildungsjahr: 1.077,59 €

    Guten Morgen,

    da du in einer Stadtverwaltung arbeitest würde ich vorschlagen, dass du mal bei eurem zuständigen (Stadt)Archiv nachfragst, ob und in welchem Umfang ihr Unterlagen dieser Art abgebt. Dort kann dir da sicherlich ganz genaue Auskunft geben.

    Frag mal bei dir nach, ob bei dir in der Verwaltung jemand zuständig für Abgaben an das Archiv ist.

    3. Möglichkeit wäre einen Blick in die Gemeindekassenverordnungen, eventuell hilft dir das weiter.

    Viele Grüße