mussen da nicht persrate mit bestimmen wenn es um sowas geht und auch die Gewerkschaft da Tarifrecht ?
... Ja natürlich - aber wenn der Gesetzgeber schon die entsprechenden Vorgaben festlegt, kann die Gewerkschaft / Personalrat nur noch Schadensbegrenzung so weit möglich vornehmen. An der Tatsache Sonntagsöffnung können die nichts ändern - höchstens intern hinauszögern! Und wenn man Pech hat, wird wie im ArbZG §11/1 die Anzahl der freien Sonntage über Dienstvereinbarungen noch gekürzt. Da kann sich der Personalrat auch nicht immer erfolgreich durchsetzten. Bei uns in der Bücherei sind alle Kolleginnen durch Ver.di vertreten, dass im Falle einer Sonntagsöffnung wir gemeinsam dagegen klagen könnten - dadurch hätte der Personalrat auch eine Unterstützungsgrundlage, die ein entsprechendes Anliegen Erfolgreich abwehren könnte... Wie gesagt könnte ...