Beiträge von Jana.P

    Viel kann ich dir dazu aber auch nicht mehr sagen, da ich lange nichts mehr von ihr gehört habe.


    Ich wünsche euch aber weiter viel Erfolg bei dem Thema.
    Evt. könntest du ja dann ein paar Ergebnisse hier präsentieren.
    Würde mich interessieren, was ihr sonst noch herausgefunden habt.

    Betrachtet ihr denn dabei alle Fachrichtungen, oder nur speziell die Fachrichtung Bibliothek?


    Gerade im Bereich Dokumentation und vielleicht auch Bibliothek könnte ich mir eine Tätigkeit als freischaffenden Rechercheur oder Infobroker vorstellen.
    Natürlich braucht es hier tiefgreifende Kenntnisse über Online-/Offlinedatenbanken. Oft werden dabei Wirtschafts- und Finanzdaten nachgefragt, wobei man hier natürlich auch vertiefende Kenntnisse in diesem Bereich haben sollte. Ich hatte auch mal einen Ausschreibung für ein Volontariat gesehen, wo jemand für eine 2-Jährige Ausbildung dafür gesucht wurde.
    Aber auch im Bereich der Werbung, etwa für eine Zielgruppenanalyse/Konkurrenzanalyse um neue Produkte auf den Markt zu bringen, könnte ich mir einen freischaffenden Infobroker vorstellen, der z.B. nach Umfragen oder Statistiken sucht.


    Ein FAMI hatte auch mit mir zusammen einen Fachwirtlehrgang besucht. Nach dem Lehrgang hatte sie sich selbstständig gemacht und erstellt nun Werbetexte und Unternehmensprofile. Dies tut sie allerdings ehr mit ihrer neuen Berufsbezeichnung, aber ich könnte mir vorstellen, dass es auch FAMIs gibt die das machen könnten.


    Ansonsten denke ich, dass FAMI nicht unbedingt der klassische Beruf ist mit dem man sich selbstständig machen könnte. Handwerkliche und kaufmännische Berufsbilder werden es hier wohl leichter haben. :)
    Aber trotzdem wird es auch für den FAMI Möglichkeiten in dieser Hinsicht geben.

    Na dann Herzlichen Glückwunsch! :daumen2: Toll, dass du bestanden hast! Und kannst du mit der Weiterbildung jetzt in deiner Bibliothek weiterkommen?


    Edith sagt: Ich habe gerade gelesen, dass du bald in einem Archiv arbeitest. Von daher berichtige ich meine Frage:
    Kannst du mit der Weiterbildung am neuen Arbeitsplatz was anfangen?

    Bei uns gibt es auch die Möglichkeit Lautsprecherdurchsagen zu tätigen.


    Da unsere Bibliothek bis 24 Uhr geöffnet hat, die Service-Theke jedoch schon um 21 Uhr schließt, gibt es 1 Mal täglich um 20.40 Uhr eine Durchsage um die Benutzer darauf aufmerksam zu machen.


    Die Ansage lautet in etwa so:


    "Sehr geehrte Damen und Herren, die Service-Theke schließt in 20 Minuten. Bitte nehmen sie jetzt die Buchausleihen vor. Nach 21 Uhr können Bücher nur noch über die Selbstverbuchungsanlage ausgeliehen werden. Wir wünschen ihnen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen."


    Und dann kommt es noch darauf an, ob bis zu diesem Zeitpunkt alle Bücher aus der Lesezone zurück sind. Ansonsten wird auch darauf noch mal hingewiesen.

    Aber neben der Berufsausbildungsbeihilfe müsste sie ja auch noch Kindergeld bekommen, und das wären ja mindestens 184 Euro, falls sie das 1 oder 2 Kind ihrer Eltern ist.
    Ab dem 3 Kind erhöht sich das Kindergeld dann noch mal.


    Entweder kann sie selbst einen Antrag auf Abzweigung stellen, oder aber auch die Eltern.
    Wann wer aber den Antrag stellen sollte, würde ich mit der Arbeitsagentur klären.


    Einen Download für den Antrag gibt es z.B. hier: http://www.arbeitsagentur.de/z…-anteilige-Auszahlung.pdf


    Ausserdem habe ich auf Ratgeber für Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld - kindergeld.info noch folgende Info gefunden:

    Zitat

    Kindergeld Antrag auf Abzweigung
    Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde. Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende.

    Einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe musste ich zu meiner Ausbildungszeit auch stellen. Der Antrag war schon ein ziemliches Papiermonster. ;)


    Aber ich würde ihn trotzdem auf alle Fälle stellen, bestimmt bekommst du da was raus.


    Einen BAB-Rechner findest du auch hier:


    BAB-Rechner


    Ich wünsche dir jedenfalls viel Spaß bei der Ausbildung und hoffe, dass alles für dich klappt!

    Bei Stellenangeboten aus der UB in der ich arbeite (3,2 Mio ME), steht ebenfalls in den Stellenausschreibungen, dass eine Bereitschaft zu Spät- und Samstagsdiensten erwartet wird.


    Wir haben ebenfalls bis 24 Uhr auf und die Schalter sind von 8 - 21 Uhr besetzt, am Samstag bis 17 Uhr.
    Wir sind in Spätdienstgruppen eingeteilt und alle paar Wochen ist jede Gruppe eine Woche lang dran, und das in regelmäßigen Abständen.


    Ich finde das eigentlich nicht schlecht, da man dann mal eine Woche lang länger schlafen und länger aufbleiben kann. :)

    Vielleicht sollten wir erstmal klären, um welche Fernweiterbildung es konkret gehen soll. Was ich berichtet hatte, bezog sich auf die Erfahrung einer Kollegin, die die 4-jährige Bibliotheksfernweiterbildung in Potsdam (BIB-KAuB: FaMI-Weiterbildung ) macht und dann ihre Bachelorarbeit schreibt.
    Ich habe heute auch grad gehört, dass man davon nur wenige Präsenzphasen verpassen darf.


    Vielleicht ist es bei anderen Fernweiterbildungen, wie die Ausbildereignungsprüfung nicht ganz so schwierig.

    Das die Rede von der Fernweiterbildung in Potsdam war, dachte ich mir bei einer Dauer von 4 Jahren auch. Daher ich schrieb ich ja auch, dass ich mich mit meinen Erfahrungen nur auf eine Dauer von 2 Jahren beziehen kann.

    Teilzeit kann Claudia beantragen, wenn das Arbeitsverhältnis seit mind. 6 Monaten besteht, außer betriebliche Gründe sprechen dagegen.
    Außerdem muss Sie die Teilzeitbeschäftigung mindestens 3 Monate beantragen, bevor sie eintreten soll.
    Wenn der Arbeitgeber nicht wenigstens 1 Monat vor Eintritt der Teilzeitbeschäftigung den Wunsch des Arbeitnehmers schriftlich ablehnt, gilt Dieser als genehmigt.


    Ansonsten kann ich zu dem Thema nur beitragen:
    Ich habe zwar keine 4 Jahre Fernweiterbildung hinter mir, sondern nur 2, aber ich habe nebenbei auch Vollzeit (40 h) + Samstags + Abenddienst (bis 21 Uhr) gearbeitet bzw. arbeite ich immer noch.
    Ich denke, dass eine Fernweiterbildung mit einer Vollzeitstelle durchaus machbar ist, auch ohne auf den Kinobesuch am Freitagabend oder Urlaub zu verzichten.


    Ich habe nach der Arbeit immer 1-2 Stunden in die Erarbeitung der Skripte investiert, aber es gab auch Tage an denen ich nichts gemacht habe, aber dafür auch Tage, an denen ich nach der Arbeit noch 2-3 Stunden gelernt habe. Dies war aber meist nur ein paar Wochen vor den Prüfungen der Fall. Ansonsten habe ich nach Feierabend die Skripte durchgelesen, mir gleich Stichpunkte dazu gemacht (Ich kann mit reinen Texten nicht lernen) und so das Wichtigste rausgeschrieben. Dann gab es immer Einsendeaufgaben, für die man Credits bekommen hat. Auch die wollten geschrieben werden. Manchmal saß ich so auch vor dem Abenddienst noch 2-3 Stunden am PC bzw. auch am Abend nach dem Dienst.
    Ich kann mich auch erinnern, dass ich für meine Ausbildereignungsprüfung noch in meinem Urlaub in Trier gelernt habe, weil die mündliche Prüfung an meinem letzten Urlaubstag war.


    Es gab sicherlich stressige Zeiten, aber auch Tage, an denen man auch mal nichts machen musste. Ich habe es jedenfalls nicht so empfunden, als wenn ich gar keine Freizeit mehr gehabt hätte.

    Die haben doch eins an der Waffel. DAS soll berufsbegleitend sein?

    Das kann aber durchaus üblich sein, natürlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mitmacht.
    Bei uns an der Hochschule gibt es auch ab und an Weiterbildungslehrgänge überwiegend im Verwaltungsbereich, auf die sich Beschäftigte bewerben können, wo von vornherein klar ist, dass man 1 x wöchentlich zum Lehrgang muss. Aber hier hat der Arbeitgeber auch ein Interesse an der Weiterbildung des Mitarbeiters.


    Für Famis, die die Weiterbildung ohne Unterstützung des Arbeitgebers angehen wollen, ist dies natürlich schwerlich zu realisieren, das ist klar.
    Aber ich wollte mit dem Beitrag auch nur sagen, dass diese zeitliche Einteilung bei einer Fernweiterbildung garnicht soo selten ist.

    Wir haben den Aufsatzlieferdienst für Wissenschaftler. Dabei haben sie die Möglichkeit Aufsätze aus Zeitschriften, die sich in unserem Bestand befinden, elektronisch zu bestellen, die dann an den Arbeitsplatz geliefert werden.
    Auch werden nur Bestellungen aus der Freihand für Mitarbeiter und Wissenschaftler ausgeführt. Studenten und externe Nutzer müssen Diese selbst am Standort entnehmen.


    Ansonsten können Wissenschaftler oder Doktoranden bei uns auch Einzelarbeitskabinen für eine bestimmte Zeit reservieren.
    Wir haben auf jeder Etage 8 davon.
    Dazu haben sie eine besondere Leihfrist und sie können Fernleiheinheiten etc. ebenfalls auf Rechnung erwerben.


    Ausserdem haben Wissenschaftler bei uns 2 Nutzertypen. Die Einen, die sehr nach an der UB arbeiten, müssen sich ihr Bücher selber am Service abholen, während Andere, die z.B. in der Stadt arbeiten, Bücher durch unseren Postfahrer an den Arbeitsplatz bekommen.


    Ich glaube, dass sind so die wichtigsten Sachen bei uns.


    Edith sagt: Und Zugang zu Datenbanken und Fachzeitschriften haben bei uns auch die Studenten sowie die Wissenschaftler und sonstigen Mitarbeiter.

    Interessantes Thema :)


    Zum Lernen oder Lesen habe ich auch lieber ein gedrucktes Buch vor mir. Ich finde es einfach übersichtlicher.
    Für unterwegs habe ich, anstatt eines E-Readers, lieber das Ipad bei mir, da es einfach mehr Möglichkeiten bietet.


    Allerdings würde ich einen umfangreichen Roman o.ä. nicht unbedingt auf dem Ipad oder überhaupt in elektronischer Form lesen wollen.
    Da ist mir die gedruckte Ausgabe doch lieber.
    Anders würde es mit umfangreicheren Nachschlagewerken aussehen, da man hier ja in der Regel nur kürzere Passagen liest.

    Zitat

    Die Stelle war fest auf die Ortsleihe mit Erweiterung auf Mahnung und evtl Info ausgeschrieben.

    Zitat

    Man muss nicht viel Aufwand betreiben, die Stelle/das Gehalt ist gesichert und dank Gleitzeit kann man quasi kommen und gehen wann man will.

    Lala: Wie geht das, dass ihr in der Ortsleihe Gleitzeit habt? Bei uns an der Service-Theke hat man ehr keine Gleitzeit oder nur in einem eng gesteckten Rahmen.
    Denn sonst könnten die Kollegen im Rahmen der Gleitzeit auch erst zur Arbeit kommen, wenn die Bibliothek schon über eine halbe Stunde auf hat.


    Ich habe selber in einer WB gelernt bzw. arbeite jetzt auch in einer. Wir haben 3,2 Mio. Medieneinheiten. Auch wenn du Ortsleihe ehr nicht so magst, kann es dir trotzdem passieren, dass du viel im Service eingesetzt wirst. Vielleicht solltest du dann hauptsächlich nach Stellen im Geschäftsgang suchen, wenn dir Inventarisieren etc. liegt, wobei ich trotzdem alle anderen Stellen nicht links liegen lassen würde.


    Bei uns ist es auch so, dass man ehr in nur einer, höchstens Zwei Abteilungen eingesetzt wird. Wir haben z.B. Kollegen, die den halben Tag am Service sind und die andere Hälfte dann in der Fernleihe arbeiten. Viele Kollegen aus dem Geschäftsgang sind auch die Vertretung für die Kollegen am Service oder vertreten auch in den Bereichs- bzw. Fachbibliotheken, wo sie ebenfalls sehr viel Kundenkontakt haben.
    Andere Kollegen, die Teilzeit arbeiten, sind auch den ganzen Tag am Service eingesetzt.


    Außerdem gibt es bei uns festgelegte Spätdienstgruppen, die in einem festgelegten Intervall wechseln. So passiert es, dass man sowieso regelmäßig im Abend- oder Samstagsdienst an der Ausleihe ist.


    Die Abteilung wechseln geht bei uns schon, bzw. ist das hier und da auch schon vorgekommen. Aber meistens nur, wenn auch Bedarf in dieser Abteilung besteht, wenn z.B. eine Kollegin in Rente gegangen ist. Wenn man aber unbedingt in der bestimmten Abteilung gebraucht wird, könnte ich mir vorstellen, dass es nicht immer einfach so geht. Aber ich denke, dass dies auch von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich sein kann.
    Ich denke, hier hilft dann in der Regel ein klärendes Gespräch mit den Vorgesetzten.

    Leider keine weiteren Angaben, ob befristet oder nicht. Gehalt scheint auch Verhandlungssache zu sein.

    Die Archivierung übernimmt bei uns eigentlich das Rechenzentrum. Vielleicht mal mit denen reden, was möglich ist?

    Wo genau machst du denn deinen Medienfachwirt?
    Denn von Köln, wo dieser auch angeboten wird, habe ich (außer in BWL und Recht) ehr nicht so schöne Sachen gehört.


    Aber ich kann jetzt eh nur für die Materialen von der TLA reden.


    Wie zuvor schon mal beschrieben, haben wir immer vorgefertigte Skripte in Textform erhalten.
    Daher habe ich schon während der Fernweiterbildung mir eigene Karteikarten zu den einzelnen Themen (stichpunktartig) verfasst und habe damit gelernt. Leider war es aber auch so, dass das was in den Skripten stand, von der IHK nicht wirklich gefragt wurde.
    Während wir einiges über Flash etc. lernten, wollte die IHK z.B. ein Layoutprogramm wissen und dazu auch, wie (?) dynamische Layouts (? weiß nicht ob das jetzt genauso hieß) funktionieren.
    (Habe hier Quarkxpress genannt, weils das Einzige war, dass ich kannte und mir für den Rest was aus den Finger gezogen. Habe hier an das gedacht, was ich über relationale Datenbanken weiß, was offensichtlich nicht so falsch war. Aber genau wiedergeben kann ich das jetzt nicht mehr.)
    Außerdem war auch Twitter ein Thema.


    Ich habe dann vor der Prüfung aber eben auch angefangen mit alten Prüfungen zu lernen. Ich habe mir das rausgeschrieben, was die IHK wissen wollte. Einiges davon kam dann auch tatsächlich in der Prüfung dran.
    Hier heißt es eben einfach nur lernen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
    Aber auf jeden Fall war es ein Glück für mich, dass ich mich nicht nur auf die Skripte verlassen habe, denn ein anderer Fami hat sich nach der schriftlichen Prüfung bitter bei der TLA beschwert, da die Skripte mit den Themen in der Prüfung eben nicht viel gemein hatten, was ich auch ein bisschen verstehen kann.
    Wobei ich aber auch nur für die Skripte bis 2010 sprechen kann, da angeblich die Skritpe danach überarbeitet werden sollten.
    Dies waren jetzt meine Erfahrungen für Medienproduktion.


    Was Recht angeht, habe ich die alten Prüfungen alle gut lösen können. (Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit usw.)
    Bei unserer Prüfung kam aber ehr Verlagsrecht dran, war also thematisch etwas anders als die vorherigen Prüfungen.
    Hier kann ich nur immer wieder empfehlen, erstmal aufzuschreiben, was man weiß und dann erst die Paragraphen zu suchen.
    Dann klappt das eigentlich ganz gut.


    Kostenmanagement habe ich mit 2 bestanden. Die Aufgabe den Preis für DVD o.ä. zu kalkulieren bringt extrem viele Punkte. Und wenn man raus hat, wie diese gerechnet wird, hat man schon fast bestanden. Natürlich sollte man auch was mit Kostenarten, Plankostenrechnung und Divisionskalkulation (zu der auch die Äquivalenzziffernkalkulation gehört! -> kam bei uns dran) anzufangen wissen.
    Aber auch hier habe ich einige Monate vor der Prüfung Nachhilfe von BWL-Studenten bekommen.


    Personal war auch nicht sehr schwer, obwohl die Prüfung 5 Stunden dauerte. Man hat sich eben auch hier viel aus den Finger gezogen und aber auch das Gelernte angewendet, wie z.B. die Ausbildungsfelder.
    MBQ war auch kein so großes Problem.


    Für Kostenmanagement kann ich auch nur empfehlen, eine Formelsammlung in die Prüfung zu nehmen. Ich hatte die Formelsammlung von "Johanna Härtl" mit dem Titel "Grundwissen Formelsammlung Wirtschaft". Diese ist laut Verlag prüfungsgeeignet und ging auch bei meiner IHK durch.
    Diese Formelsammlung hat mit übrigens sehr geholfen.


    Ansonsten sollten natürlich auch die üblichen Gesetzestexte, sowie ein Taschenrechner mitgenommen werden.
    Bei den Gesetzestexten durften wir uns auch Verweise auf andere Paragraphen als Post-It mit einkleben. Aber hier lieber noch mal nachfragen, wie deine IHK das handhabt!
    Aber es durfte nur der Paragraph ohne jegliche Erläuterungen drauf stehen.


    Ich würde aber auch ein Grundgesetz mit hinein nehmen. Denn wir mussten im Grundgesetz Paragraphen suchen, die etwas mit Medien etc. zu tun hatten. (Pressefreiheit usw.)


    Das ist erstmal alles, was mir zu meinen schriftlichen Prüfungen einfällt.
    Ansonsten schau doch auch mal bei den Medienfachwirt-Foren nach, wenn du da nicht eh schon angemeldet bist:


    z.B. Medienfachwirt.Krutki.de • Foren-Übersicht


    Viele Grüße