Elektronische Gesundheitsakte (EGA)

  • Als darüber hinaus gehende Ausbaustufe definierte Waegemann noch die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) und beschreibt damit letztendlich eine Variante, die die Integration der medizinischen Daten eines Patienten ebenfalls über Institutionsgrenzen hinweg vorsieht, dabei aber gezielt die Kontrolle des „mündigen Bürgers“ über die zu seinem Gesundheitsbefinden erhobenen Daten in den Vordergrund stellt, einschließlich der Möglichkeit, durch den Bürger selbst Inhalte in diese Akte beizutragen.
    Als darüber hinaus gehende Ausbaustufe definierte Waegemann noch die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) und beschreibt damit letztendlich eine Variante, die die Integration der medizinischen Daten eines Patienten ebenfalls über Institutionsgrenzen hinweg vorsieht, dabei aber gezielt die Kontrolle des „mündigen Bürgers“ über die zu seinem Gesundheitsbefinden erhobenen Daten in den Vordergrund stellt, einschließlich der Möglichkeit, durch den Bürger selbst Inhalte in diese Akte beizutragen.

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