Archivwürdigkeit
Archivwürdig sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für Wissenschaft und Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung oder die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert sind.