Archivgut ist der Teil des Regestraturguts, der die Eigenschaft der Archivwürdigkeit besitzt
Torsten Zimmermann
19. Oktober 2009 um 03:13
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Archivwürdigkeit
Archivwürdig sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für Wissenschaft und Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung oder die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert sind.
Torsten Zimmermann
19. Oktober 2009 um 03:13
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Kassation
Vernichtung oder Aussonderung von Unterlagen, die bei der Bewertung als nicht archivwürdig eingestuft werden.
Torsten Zimmermann
19. Oktober 2009 um 03:13
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