Auszubildende zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung Archiv)

  • Hannover, 12.2.2018
    Niedersächsisches Landesarchiv


    Das Niedersächsische Landesarchiv in Hannover bildet ab dem 1. August 2018 aus:


    Auszubildende zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung Archiv)


    Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste bewerten und übernehmen Medien, Informationen und Daten, sie ordnen und erschließen Bestände und erstellen Findhilfsmittel. Sie sichern Medienbestände und sonstige Informationsträger, führen die technische Bearbeitung und Aufbewahrung von Archivgut durch und recherchieren in Datenbanken. Auch wirken sie an der Öffentlichkeitsarbeit mit und informieren und beraten die Kunden und Benutzer der Archive.


    Einstellungsvoraussetzungen:
    • mindestens guter Realschulabschluss (oder höherwertiger Abschluss)
    • sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    • PC-Kenntnisse und technisches Verständnis
    • historisches Interesse
    • ausgeprägter Ordnungssinn
    • Kommunikations- und Teamfähigkeit
    • körperliche Belastbarkeit


    Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, letzte zwei Schulzeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2018-3 bis zum 5.3.2018 an:
    Niedersächsisches Landesarchiv
    -Geschäftsbereich 1-
    Am Archiv 1
    30169 Hannover


    Bewerbungen per E-Mail (im pdf-Format) bitte an: poststelle@nla.niedersachsen.de
    Für Rückfragen steht Ihnen Frau Perkuhn, Telefon: (0511) 120-6696, gern zur Verfügung.


    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Rechte bereits in der Bewerbung auf eine Behinderung / Gleichstellung hin und fügen einen entsprechenden Nachweis bei.


    Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.


    Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden; eine Rücksendung der Unterlagen ist nicht vorgesehen.


    www.nla.niedersachsen.de