Beiträge von Jaenni

    Naja gehört eben dazu..
    Die verschiedenen Erwerbungsarten (Kauf, Tauch, Pflichtexemplar usw.), wo man was erwerben kann. ist sehr unterschiedlich.
    Ich würde mir einfach die alten Abschlussprüfungen anschauen, aber am besten fragst du dort nach, wo du auch die Prüfung machst.
    Diese alten Dokumente sollten eig iwo abgelegt sein.., denke ich.

    Ich hab letzten Mittwoch und Donnerstag schriftliche Abschlussprüfung geschrieben aufgeteilt in 3 Arbeiten:
    WiSo, Bereitstellen von Medien usw., Beschaffen u. Aufbereiten von Medien usw.

    Die ersten beiden waren OK. Aber Beschaffen hatte es in sich! Titelaufnahme in Form von alten Titelkarten und einige Fragen, die wir nicht näher (meiner Meinung und einiger Mitschüler) im Unterricht besprochen haben ;)

    Ja die normalen Mahngebühren..
    Hatten wir in letzter Zeit sehr oft und auch schon in der Testphase haben wir das Problem gemeldet, wurde jedoch nicht behoben

    Da war das LBS 3 wirklich viel besser, was die schnelligkeit betrifft, vor allem wenn man sich dran gewöhnt hat.
    die neue WinIBW ist auch um einiges langsamer als die alte, also wir haben umgestellt auf WinIBW 3.3 von 2 glaube ich

    Ja stimmt, vorher hat man erst ab 30 jahren 29 tage bekommen, jetzt schon mit Eintritt in den öff. Dienst.

    Bei uns konnte man seine Urlaubstage aus 2010 und 2011 rückfordern.( Nachricht von der Personalabteilung, die auch schnellstmöglich getätigt habe)
    Weiß jm ob das tatsächlich geht?

    Zitat

    In der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg ist in einem DFG-geförderten Projekt zur Digitalisierung botanischer Zeitschriften ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet bis zum 30.09.2013 – eine Stelle einer/eines

    Bibliotheksangestellten
    (E5 TV-G-U)

    zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach den Merkmalen des für die Goethe-Universität geltenden Tarifvertrages. Einsatzort ist die Bibliothek Naturwissenschaften auf dem Campus Riedberg.
    Die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg ist eine zentrale Einrichtung der Goethe-Universität und hat neben der Literaturversorgung der Hochschulangehörigen eine Reihe von überregionalen Aufgaben. In diesem Zusammenhang wurde von der DFG ein Projekt zur Digitalisierung deutscher botanischer Zeitschriften 1753-1914 bewilligt, das im Herbst 2011 begonnen wurde.
    Aufgaben:Die Haupttätigkeit besteht im Scannen von historischen Zeitschriften. Zu den weiteren Aufgaben zählen:

    • Vorbereitung des Scannens und Qualitätskontrolle der Scans
    • einfache Erschließungsarbeit (z.B. Paginierung)
    • Eingangskontrolle, Verpackung und Versendung von Zeitschriftenbänden

    Anforderungen:

    • Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung Bibliothek)
    • Kenntnisse der Katalogisierungsregeln RAK-WB und PICA-Grundkenntnisse
    • Gute Kenntnisse in Excel und Word
    • Kenntnisse zum Umgang mit Altbestand

    Der/die Bewerber/in sollte in der Lage sein zügig, aber zugleich ausdauernd, sorgfältig und zuverlässig zu arbeiten. Die Bereitschaft zur Teamarbeit wird genauso vorausgesetzt wie eine gute körperliche Belastbarkeit.
    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 08.05.2012 unter Angabe der Kennziffer 03/2012 zu richten an den Direktor der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, Bockenheimer Landstraße 134 –138, 60325 Frankfurt am Main.

    Ich finde ein großes Problem ist, das wenn ein Nutzer eine Mahnung auf ein Buch hat, dieses zurück gibt und es dann direkt wieder ausleiht, man die Mahnungen nicht bezahlen kann..

    Bei uns war es nur anfangs so, das LBS4 sehr sehr oft abgestürzt ist.

    Mitllerweile läuft relativ stabil aber trotzdem sehr viel langsamer als der Vorgänger.
    Vor allem beim morgendlichen zurückbuchen über direktverarbeitung macht es sich bemerkbar.

    Zitat

    § 20 Abschlussprämie
    (1) 1Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung beziehungsweise staatlicher Prüfung erhalten Auszubildende eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro. 2Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. 3Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise der staatlichen Prüfung fällig.
    (2) 1Die Abschlussprämie wird nicht gezahlt, wenn die Ausbildung nach erfolgloser Prüfung aufgrund einer Wiederholungsprüfung abgeschlossen wird. 2Im Einzelfall kann der Aus-bildende dennoch eine Abschlussprämie zahlen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten erstmals für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2010 be-ginnen.

    Das ist es dann wohl.. erst ab 2010, hab viele ander Tarifverträge gefunden, wo es schon ab 2006 gilt.

    Ist meiner Meinung nach unfair. Ich finde das sollte für alle Auszubildenden gleich sein, egal ob Bund, Land, Kommune oder was auch immer..

    @ Nachtigall
    Rheinland-Pfalz hat aber einen anderen Tarifvertrag als Hessen oder?
    Denn meine Vorgängerin hat 2008 angefangen und leider nichts bekommen

    Wie immer muss man alles kompliziert machen ;)