Beiträge von Julitschka

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    Hallo,


    soweit ich weiß, ist es so, dass Erfahrungsstufen aus einer anderen Tätigkeit (z.B. im mittleren Dienst) teilweise nicht anerkannt werden, weil man für Tätigkeiten im gehobenen Dienst formell noch keine Berufserfahrung erworben hat (man wird also unabhängig von der Erfahrung im mittleren Dienst als frischer Absolvent gewertet).


    Leider ist es oft eine Sache des Arbeitgebers und Personalrates, wie er das mit der Anerkennung von Erfahrungsstufen auslegt. Ich kenne Leute, die ihre Erfahrungsstufen nicht mit in der neuen Gehaltsgruppe anerkannt bekommen haben, weil der Arbeitgeber so argumentiert hat, dass es sich um eine neue Tätigkeit mit anderen Aufgaben handelt und somit die Berufserfahrung nicht berücksichtigt werden könne.


    Bei jemand Anderem hieß es, dass die höhere Entgehltgruppe bereits an sich eine Höherstufung sei und man daher mit der Stufe 1 beginnen müsse.


    Ist kein einfaches Feld. Frag deswegen mal bei deinem Personalrat an. Wenn du einen Antrag auf Anerkennung der Berufserfahrung stellst hat der Personalrat bei der Anerkennung deiner Erfahrungsstufen ein Mitbestimmungsrecht.

    Was ist denn aus der Fahrprüfung geworden? Ich hoffe, es hat geklappt!


    Ich habe Sage und Schreibe (je) drei Versuche bis zum Führerschein gebraucht. Die schriftliche Führerscheinprüfung im 3. Anlauf erst geschafft und bei der Praktischen war's genau so. Ich hab bei den ersten beiden praktischen Fahrprüfungen vor lauter Nervosität solchen Bockmist verzapft, dass ich mit jedem Mal nervöser wurde. Beim dritten Versuch gab es zum Glück keinen große Patzer und ich glaube, der Prüfer hatte auch irgendwie Mitleid mit mir. :D


    Immerhin fahre ich seit 8 Jahren Unfallfrei.
    Nur ein Mal, da habe ich gedacht, ich hätte ein parkendes Auto gestreift, weil es beim Fahren plötzlich rumpelte und der Seitenspiegel bei meinem Auto einklappte.Ich hatte direkt anhalten, die Polizei gerufen und das Aufnehmen lassen, weil ja (möglicherweise) ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Die Polizisten haben geguckt und nichts an dem parkenden Auto gefunden. Die haben sogar an den umliegenden Häusern geklingelt, um den Fahrzeughalter zu finden. Der kam dann auch und fand selber nix an seinem Auto. Das Rumpeln kam wohl von einem Gulli, über den ich gefahren bin und durch die Erschütterung klappte dann der Seitenspiegel ein. Die Sache wurde unter "Sonstiges" zwar aufgenommen, aber direkt vor Ort eingestellt, weil es keinen Schaden gab.
    Da hatte ich noch mal Glück und das waren echt nette Polizisten. :daumen:

    Also ich bin auch als "Verwaltungsangestellte" beschäftigt. Im Grunde kommt es auch darauf an, was in der Tätigkeitsbeschreibung steht, weil das die Entgeltgruppe und auch den Einsatzort genauer definiert. Die Tätigkeitsbeschreibung müsste dir eigentlich zur Kenntnis vorgelegt werden. Dort müsstest du deine Aufgaben und den Einsatzort sehen können.
    Bei mir steht z.B.

    Soweit ich weiß, ist der Arbeitsvertrag der Rahmen, in welchem die grundsätzlichen Dinge stehen. Eigentlich müsste dort zumindest ein Hinweis auf die Stelle vorhanden sein. Die Tätigkeitsbeschreibung definiert erst die eigentlichen Aufgaben, Qualifikationen, Fachkenntnisse (Abschlüsse), organisatorische Eingliederung etc. und bildet die Grundlage für die Eingruppierung in eine Gehaltsgruppe. Das gehört beides zusammen.
    Der FAMI ist bei mir als Qualifikation für meine Tätigkeit eingetragen.


    Befristete Beschäftigungen sind immer so ein Ding. Bei Mutterschutz-/Elternzeitvertretung ist man oft nur so lange beschäftigt, wie die tatsächliche Stelleninhaberin in Mutterschutz und Elternzeit ist. Wenn du schriftlich hast, dass du bis 2015 beschäftigt sein wirst und dort steht, dass du in der Hochschulbibliothek bleibst, müsste alles ok sein. Falls du deine Tätigkeitsbeschreibung noch nicht zur Einsicht bekommen hast, würde ich an deiner Stelle danach fragen, um auf Nummer sicher zu gehen. Du kannst dir davon übrigens eine Kopie für deine Unterlagen machen.


    Außerdem hat jeder Mitarbeiter das Recht, seine Personalakte jederzeit einzusehen (§ 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz).


    Vielleicht bittest du auch noch mal euren Personalrat um Rat. Die kennen sich i.d.R. damit aus.

    Die folgende Stellenausschreibung des Landesarchivs Baden-Württemberg ist mir nur eben aufgefallen:

    Merchandising ist immer so eine Sache.
    Ich bin momentan in einem Staatsarchiv im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben eigentlich nur Bleistifte und Blöcke (nach DIN ISO 9706) mit unserem Logo drauf, also als "klassisches" Merchandise. Etwas Anderes hätte einfach nicht für uns funktioniert, weil wir die Bleistifte z.B. im Lesesaal auslegen. Kugelschreiber wären da fatal. ^^
    Ansonsten haben wir noch Flyer oder Handzettel usw.


    In meinem Ausbildungsarchiv (Universitätsarchiv) hatten wir diverses Merchandise, was allerdings ausschließlich vom Uni-Marketing kam. Da gab's Blöcke, Textmarker, Shirts, Lanyards etc. p.p. Aber als Werbung für's Archiv haben wir davon kaum etwas verwendet. Höchstens Blöcke und Stifte bei Tagungen ausgelegt.


    Ich denke, dass man bei solchen Sachen einfach schauen sollte, was für die Einrichtung passend wäre, was es kostet und wie nützlich es wäre.
    Das sinnloseste Merchandise, was ich mal gesehen habe, waren Golfbälle von der FH-Potsdam. Da fragt man sich, welche Zielgruppe die damit ansprechen wollten. :verwirrt: ;)

    Ist das Thema noch aktuell?


    Bei uns waren ca. 3 Praktika üblich. Zumindest haben die meisten meiner Mitschüler ca. 2-3 Praktika absolviert.


    Ich hatte im 2. Lehrjahr meine Praktika, außer das Dritte, das war am Anfang vom 3. Lehrjhar.


    1. Praktikum: 8 Wochen Uni-Bibliothek
    2. Praktikum: 4 Wochen Zeitungsarchiv- und Dokumentationsstelle
    3. Praktikum: BStU (Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen) Außenstelle, im Archivbereich


    Da Praktika Bestandteil der Ausbildung sind, hat der Ausbilder übrigens den Azubi frei zustellen, egal, wie weit der Praktikumsplatz weg ist. Allerdings muss man dann mit der zuständigen Reisekostenstelle abklären, wie es mit der Übernahme der Reisekosten aussieht.


    Bewerbungsgespräche musste ich nicht führen. Das wurde überwiegend von meinem Ausbilder organisiert.

    Ich habe während meiner Ausbildung ein Praktikum im Bereich Archiv/Dokumentationsstelle einer Zeitung absolviert.


    Ansonsten kämen noch Verwertungsgesellschaften (wie die GEMA) oder Dokumentationsstellen in Bundes-/Landesämtern bzw. in Gerichten (Z.B. Bundessozialgericht in Kassel, Bundesverwaltungsgericht) in Frage. :)

    Hallo,
    ich finde das gerade sehr interessant, denn wir haben in der Berufsschule die Bezeichnung "Assistant for Media- and Information Services" gelernt.
    Für mich wird der Begriff "Assistant" dem Berufsbild auch irgendwie gerechter. (früher war es der Bibliotheks- bzw. Archivassistent).
    Ich kann mich aber irren, weil es beim Fach-Englisch offensichtlich Länderspezifische Unterschiede gibt und unsere Lehrerin eher aus dem Bereich "Wirtschafts- und Verwaltungs-Englisch" kam.


    "Trainee" ist für den Auszubildenden auf jeden Fall bei der Praktikumsbewerbung die richtige Bezeichnung.

    Ich drücke dir die Daumen, dass du einen Ausbildungsplatz findest (egal ob FAMI oder gehobener Dienst). Wenn du eine Stelle gefunden hast, würde mich interessieren, wo es geklappt hat. :)
    Eine Ausbildungsverkürzung in der FAMI-Ausbildung wäre durchaus denkbar. Ich denke, dass vor allem die Anerkennung von Scheinen in Historischen Hilfswissenschaften (besonders Paläographie) möglich wäre.
    Von mir kann ich sagen, dass für mich die vollen drei Jahre richtig waren. Ich konnte in der Zeit einfach mehr aus der Praxis mitnehmen.

    "Ein Studium in Potsdam möchte ich nicht machen. Es wären weitere 3 Jahre, in denen ich auf meine Eltern angewiesen wäre und das kann ich ihnen nicht zumuten, vor allem weil bei ihnen in nächster Zeit auch Veränderungen anstehen. Es ist in dem Fall eine finanzielle Frage, weil ich staatliche Unterstützung auch knicken kann."

    Das Argument kann ich zu 100% nachvollziehen. Aus diesem Grund bin auch ich nicht an die FH-Potsdam gegangen.


    Viele Grüße,
    Julitschka

    Hallo,


    ich kann aus eigener Erfahrungen berichten. Ich hatte nach meinem Abitur ein Studium angefangen und wusste relativ schnell, dass mir die Fächerkombination zu "vergeistigt" war (Geschichte/Judaistik). Trotzdem habe ich relativ lange durchgehalten, bis ich mich endlich zum Abbruch entscheiden konnte. Ich habe mehr als ein Jahr nach einer Ausbildungsstelle gesucht, inzwischen bin ich ausgelernter FAMI (Archiv).


    Meiner Meinung nach hängt der Grad der Forderung/Förderung in der Ausbildung stärker vom Ausbildungsbetrieb ab, als von der Berufsschule.
    In meinem Ausbildungsbetrieb wurde ich zum Glück sehr gefordert und gefördert. Mein Ausbilder hat sich auf meine Vorkenntnisse eingestellt und ich konnte ab dem 2. Lehrjahr überwiegend selbstständig arbeiten. Gleichzeitig bekam ich reichlich Fachwissen vermittelt (in der Praxis habe ich teilweise mehr theoretische Kenntnisse vermittelt bekommen, als in der Berufsschule).
    Die Berufsschule
    bildet glücklicherweise nur einen Teilaspekt der Ausbildung, bei dem man
    sich tatsächlich an einigen Stellen langweilen kann, aber darauf kann man sich m.E. einstellen (Lektüre für langweilige Momente hilft).


    Die FAMI Ausbildung war für mich damals die richtige Entscheidung. Wie du's letztendlich machen möchtest, liegt bei dir und ob du eine Ausbildungsstelle finden kannst. Vorher weiß man nie, ob es die richtige Entscheidung sein wird.


    Hast du mal an das Informationswissenschaftliche Studium (Bereich Archiv) an der FH-Potsdam gedacht?


    Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Entscheidung und den Bewerbungen. :)


    Grüße,
    Julitschka


    P.S.
    Lustig (genau
    genommen weniger lustig), dass du zu hören bekommen hast, du wärst für
    die Ausbildung zum gehobenen Dienst überqualifiziert. Das durfte ich mir
    auch schon ahören, trotz des abgebrochenen Studiums...