Ich halte es inzw. für möglich dass man in diesem Punkt speziell auf die Medienkompetenz der Bibliotheksnutzer setzt.
Ein spezieller Hinweis auf der Bibliothekshomepage bspw. zu den Ausleihkonditionen scheint mir aber recht dünn zu sein.
In der Praxis wird die Thematik beim Medium Buch wohl stiefmütterlich behandelt.
Bei E-Books wird der Urheberschutz aber sicherlich zukünftig doch sicherlich etwas rigider gehandhabt.
Wobei ich nicht sicher bin, ob man entliehene E-Books tatsächlich gelegentlich komplett dublizieren kann.
Ich bitte dabei zu bedenken, dass die heutige Technik auch eine Reihe von Umgehungstatbestände kennen
dürfte.