Prüfplan

  • Zu jeder geplanten klinischen Prüfung muss ein Prüfplan vorliegen.
    Zu jeder geplanten klinischen Prüfung muss ein Prüfplan vorliegen. In diesem Plan ist z.B. beschrieben, was man bislang über das neue Arzneimittel weiß und was man in dieser klinischen Prüfung untersuchen möchte. Es ist anzugeben, wie viele und welche Patienten an der Prüfung teilnehmen sollen, welche Medikamente sie erhalten sollen und was gemessen werden soll.

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