Thema des Monats September 2007: BAB – Berufsausbildungsbeihilfe

    • Offizieller Beitrag

    Lehrjahre sind keine Herrenjahre und gerade FaMIs haben mit vergleichsweise niedrigen Ausbildungsvergütungen zu kämpfen. In diesem Thema des Monats werden wir uns mit der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigen. In den nächsten zwei Folgen wird es dann um die Themen BafoeG (Oktober) und Umzugskostenbeihilfe (November) gehen.
    Anträge sind eine Menge Papierkram – der Aufwand lohnt sich aber, wenn man wirklich Anspruch hat und die Miete das Ausbildungsgehalt auffrisst. Berufsberater oder andere Servicekräfte helfen mitunter beim Ausfüllen.


    BAB ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem III. Sozialgesetzbuch. Sie richtet sich an betriebliche und außerbetriebliche Auszubildende und an Teilnehmer berufsvorbereitender Maßnahmen (bei diesen wird kein Einkommen berechnet ggf. die Lehrgangsgebühr übernommen), die während der Ausbildungszeit nicht bei den Eltern wohnen können, weil sich die Ausbildungsstelle so weit von der elterlichen Wohnung entfernt befindet, dass das tägliche Pendeln nicht mehr möglich ist. In der Regel tritt dies ein, wenn man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 2 Stunden täglich unterwegs ist.


    Volljährige Auszubildende, oder verheiratete bzw. geschiedene oder Azubis mit Kind(ern), die in einer eigenen Wohnung leben, haben ebenfalls Anspruch auf BAB. Für Azubis auf denen die vorgenannten Gründe nicht zutreffen haben ebenfalls Anspruch auf BAB, wenn ihnen auf Grund schwerwiegend sozialen Gründen nicht zumutbar ist, bei den Eltern zu wohnen.


    Dies bedeutet, das der Auszubildende, wenn er nicht schon im Zuge der Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit registriert ist, sich mit ein paar grundlegenden Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), an der für seinen Wohnort zuständigen Arbeitsagentur anmelden muss. In Zuge dieser Anmeldung wird eine Kundennummer ausgestellt.


    BAB ist ein Zuschuss und wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt und Aufwand für Lehrmittel, Arbeitskleidung u.ä.. wird als Grundlage genommen. Diesem werden die Mietkosten und die Einnahmen gegenüber gestellt.[stopper]


    Wenn möglich, sollte man sich den Antrag schon vor Ausbildungsbeginn besorgen und abgeben– je eher desto besser. Vor allem in den Monaten August und September, wenn erfahrungsgemäß viele Ausbildungsverhältnisse beginnen, kann die Bearbeitung des Antrages mehrere Monate dauern. Sollte diese der Fall sein, und BAB wird gewährt wird dieses ab dem Antragsmonat rückwirkend ausgezahlt. Die Leistung erfolgt bis zum Tag der letzten schriftlichen Prüfung.


    Im Rahmen der Antragstellung werden u.a. folgende Angaben benötigt:


    • Kopie des Ausbildungsvertrages
    • Formblatt „Angaben zur Miete“ (im Antrag enthalten)
    • Kindergeldbescheid der Familienkasse
    • Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe


    Neben dem Einkommen des Azubi (dazu neben der Ausbildungsvergütung, Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, evtl. auch Kindergeld, Einnahmen aus Ferienarbeit, Unterhaltszahlungen, Renteneinnahmen und Zinseinkünfte) ist das Einkommen von beiden Elternteile bzw. des Ehegatten für Berechnung von Bedeutung. In der Regel werden vom vorletzten Jahr herangezogen, für 2007 also von 2005. Als Nachweis gilt eine Kopie der Lohnsteuerkarte des Jahres oder Kopien der Gehaltszettel bzw. ein Vordruck der Agentur für Arbeit.


    Es empfiehlt sich für spätere Nachweise ein Kopie des ausgefüllten Antrags und der beigelegten Nachweise zu machen – hin und wieder haben eingereichte Unterlagen die Angewohnheit, auf mysteriöse Art und Weise spurlos zu verschwinden. Wenn möglich sollte man den Antrag persönlich abgeben und sich die Abgabe schriftlich bestätigen lassen. Das hat auch den Vorteil, das eventuelle Unstimmigkeiten gleich vor Ort geklärt werden können und so nicht erst mehre Tage Zeit vergeht.


    Wohnt der Auszubildende in einer auswärtigen Unterkunft, wird durch das BAB eine Bahncard 25 (sofern dadurch die Heimfahrt günstiger wird) sowie eine Heimfahrt im Monat bezahlt.


    Die Berechnung des BAB erfolgt sehr kryptisch, auf dem Wikipedia-Artikel zum Thema BAB wird dies an einem Beispiel demonstriert.


    Neben einem Grundbedarf, der Aufwendungen für Miet- und Nebenkosten werden Freibeträge und die eigenen Einnahmen und die der Eltern/Ehepartner aufgerechnet. Übersteigt beispielsweise das Einkommen der Eltern eine Gewissen Grenzbetrag erhält der Azubi kein BAB – es ei denn er kann versichern, dass seine Eltern ihn in keiner Weise finanziell unterstützen (können).


    Für den Fall eines Ablehnungsbescheides hilft es mitunter innerhalb vier Wochen nach Erhalt erst einmal schriftlich Widerspruch einzulegen und zu Überprüfen in welcher Art und Weise des Bedarf bzw. der Nicht-Bedarf ermittelt wurde – mit unter werden Aufwendungen oder Freibeträge falsch angerechnet. Im Bescheid findet sich immer eine Aufstellung der Berechnung.


    Generell kann man keine Aussage dazu treffen, ob jemand BAB erhält oder nicht. Unter http://babrechner.arbeitsagentur.de/ befindet sich der BAB Rechner Arbeitsagentur, in dem grob Überschlagen kann, ob man Anspruch hat.


    Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, Irrtümer vorbehalten.


    Quellen/weitere Informationen:
    eigene Erfahrungen ;)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe
    S. 21, „Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfen auf einen Blick“ 2007, Bundesagentur für Arbeit
    http://www.arbeitsagentur.de/n…e-Hilfen/BAB/BAB-Nav.html
    Merkblatt 11 „Angebote der Berufsberatung“, Bundesagentur für Arbeit (bei der Berufsberatung)
    http://www.arbeitsagentur.de/z…ldungsbeihilfe-Jugend.pdf
    Faltblatt „Berufsausbildungsbeihilfe“, Bundesagentur für Arbeit (bei der Berufsberatung)
    www.babrechner.arbeitsagentur.de
    www.arbeitsagentur unter „Ausbildung/Berufs- und Studienwahl, Geldleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe“
    http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=547
    Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe der Landwirtschaftskammer besonders für öffentlich Dienst interessant
    http://www.familien-wegweiser.…erzeichnis,did=40178.html
    http://www.ciao.de/Berufsausbi…BAB_Tipps_Tricks__1063376

    "Ich bin nicht weise, dafür bin ich zu intelligent. Ich weiß zu viel um irgendetwas anderes zu empfinden als blankes, panisches Entsetzen."

    • Offizieller Beitrag

    Noch eine wichtige Ergänzung: BAB wird normalerweise immer nur für die erste Ausbildung gezahlt. Wer also schon eine Ausbildung gemacht hat (auch schulische wie bspw. Bilbiotheksassistent/in) hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf BAB.

    "Ich bin nicht weise, dafür bin ich zu intelligent. Ich weiß zu viel um irgendetwas anderes zu empfinden als blankes, panisches Entsetzen."