Unterschied "veröffentlicht" und "erschienen"

  • Hallo medusa,


    dem UrhG § 6 folgend wird folgendermaßen unterschieden:


    (1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Bererchtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.


    (2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind.


    Dabei ist Erscheinen der qualifiziertere Begriff. Jedes Erscheinen beinhaltet danach eine Veröffentlichung; nicht jede Veröffentlichung stellt jedoch zugleich ein Erscheinen dar.
    (Ich denke, mit dieser Formulierung wird die wesentliche Unterscheidung getroffen.)


    Quelle für diese Hinweise: UrhG. Kommentar von Thomas Dreier und Gernot Schulze. 3. Aufl., München C.H. Beck, 2008



    Würde mich freuen, wenn ich Dir weiterhelfen konnte.


    Liebe Grüße,
    Lesekater

  • Hallo medusa,


    Rechtsfolgen der Veröffentlichung
    Wird mit einer rechtswidrigen Verwertung gleichzeitig das Veröffentlichungsrecht verletzt, steht dem verletzten Urheber gem. § 97 Abs. 2 auch eine Entschädigung in Geld zu, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.


    Rechtsfolgen des Erscheinens
    Im Falle des Erscheinens ist der Schutz des Urhebers in Hinblick auf die Zwangsvollstreckung noch geringer als bei der Veröffentlichung.


    Ich hoffe, diese beiden kurzen Auszüge aus dem Kommentar von "Fromm/Nordemann: Urheberrecht: Kommentar ... 10. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer, 2008" helfen Dir weiter.
    Und alles Gute für die Prüfung morgen. ;)


    Liebe Grüße,
    Lesekater