ZitatAlles anzeigenStellenausschreibung
Die Stadt Weinstadt mit 26 000 Einwohnern und einem hohen Wohn- und
Freizeit-wert liegt im Rems-Murr-Kreis, verkehrsgünstig zur
Landeshauptstadt Stuttgart.
Wir suchen für die Stadtbücherei zum 01. Juni 2011 eine/n engagierte/n
1. Mitarbeiter/in.
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind der Publikumsdienst, sämtliche in einer
Stadtbü-cherei anfallenden Ordnungs- und Kontrollarbeiten, die
Medienbearbeitung sowie die Mitarbeit bei Veranstaltungen.
Wir erwarten:
o Kontaktfreudigkeit und Offenheit für Neues
o Belastbarkeit und Serviceorientiertheit
o Sehr sorgfältiges Arbeiten
o Fundierte EDV-Kenntnisse
o Zeitliche Flexibilität
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 8 Stunden pro Woche, die
Bezahlung er-folgt nach EG 2 TVöD.
2. Fachkraft
mit der Qualifikation als Fachangestellte/r für Medien- und
Informationsdienste, als Buchhändler/in oder einer vergleichbaren
Qualifikation.
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind neben den oben beschriebenen auch die
Be-standserfassung und –erschließung.
Wir erwarten, neben den oben beschriebenen Anforderungen zusätzlich:
o Medienkompetenz und fundierte EDV-Kenntnisse
o Sehr sorgfältiges, fachlich fundiertes Arbeiten
Es handelt sich um eine bis zum 31. Mai 2014 befristete Teilzeitstelle
mit 25 Stun-den pro Woche, die Bezahlung erfolgt nach EG 5 TVöD.
Wir bieten:
o Eine moderne Stadtbücherei
o eine vielseitige und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team
Die Arbeitszeiten beider Stellen liegen teilweise in den Publikumszeiten
der Stadtbücherei und werden in einem Dienstplan festgelegt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte
schriftlich, mit aus-sagekräftigen Unterlagen und genauer Bezeichnung,
auf welche Stelle Sie sich bewerben, bis zum 06. Mai 2011 an die
Stadtverwaltung Weinstadt, Personalamt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt.
Haben Sie Fragen? Dann stehen Ihnen die Leiterin der Stadtbücherei, Frau
Manz unter der Tel. Nr. 07151/693-343 oder Frau Günthner, Tel.
07151/693-216 für personalrechtliche Fragen gerne zur Verfügung. Bitte
beachten: Bei Angabe einer E-Mail-Adresse in den Unterlagen, erfolgen
alle Benachrichtigungen über diesen Weg.
Informationen über unsere Stadt finden Sie auch im Internet unter
www.weinstadt.de.