Thema des Monats März 2006: Weiterbildung für FaMIs & MDAs -> Zertifikat Medizinische Dokumentation

    • Offizieller Beitrag

    Zertifikat Medizinische Dokumentation der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) und des Deutschen Verbandes Medizinischer Dokumentare (DVMD)


    Herausgegeben von:
    K.-H. Jöckel, J. Bernauer, W. Gaus, G. Linczak, B. Walter-Jung


    Erarbeitet von der gemeinsamen Kommission "Zertifikat Medizinische Dokumentation" der GMDS und des DVMD


    Kommissionsmitglieder:
    Bender, Busse, Friedrich, Gaus, Graubner, Jöckel, Knaup-Gregori, Leiner, Muche, Rossi, Stein, Wübbelt [stopper]



    Vorbemerkungen


    Medizinische Dokumentation ist notwendig für Diagnostik und Therapie, Abrechnung und Gesundheitsökonomie, Forschung und Lehre, sowie – und damit schließt sich der Kreis – für eine Evidence Based Medicine1). Ohne zuverlässig erhobene und dokumentierte Daten, Befunde und Informationen fehlt der Weiterverarbeitung in Medizinischer Informatik, Biometrie oder Epidemiologie die tragfähige Grundlage. Nach den Zertifikaten “Medizinische Informatik”, “Medizinische Biometrie” und “Epidemiologie” kehrt die GMDS mit diesem Zertifikat “Medizinische Dokumentation” zu ihren Wurzeln zurück. Der DVMD bietet in Zusammenarbeit mit der GMDS die Gewähr für eine kompetente und umfassende Weiterbildung und Beurteilung der Zertifikatsbewerber. Insbesondere soll den Medizinischen Dokumentationsassistentinnen die Möglichkeit einer qualifizierten Weiterbildung zur Medizinischen Dokumentarin gegeben werden. Wir sind zuversichtlich, daß die Zertifikatsinhaber die Medizinische Dokumentation voranbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung der einzelnen Patienten und der gesamten Bevölkerung leisten werden.


    1) Evidence bedeutet, daß für jede angewandte medizinische Maßnahme der Nutzen für den Patienten erwiesen ist.


    Richtlinien für die Erteilung des Zertifikats "Medizinische Dokumentation"


    1. Allgemeines
    Das Zertifikat "Medizinische Dokumentation" bescheinigt die erforderlichen Qualifikationen im Sinne der oben genannten Zielsetzung aufgrund
    (a) einer adäquaten Berufsausbildung
    (b) einer praktischen Qualifikation
    (c) einer über die Berufseingangsqualifikation hinausgehenden theoretischen Weiterbildung auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation.


    ad(a): Eine einschlägige Berufsausbildung liegt vor, wenn die Bewerberin/ der Bewerber [1] eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung zur Medizinischen Dokumentationsassistentin erfolgreich abgeschlossen hat. Auch Kandidatinnen mit anderen Berufsabschlüssen können sich um das Zertifikat bewerben, wenn entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Hierüber entscheidet der Anerkennungsausschuß im Einzelfall.


    ad(b): Als praktische Qualifikation gilt eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufsausübung. Hierbei muß der auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation verbrachte Teil der Arbeitszeit mindestens 50 % der Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle umfassen. Geringere Anteile führen prozentual zur Erhöhung der Mindestberufserfahrungsdauer.


    ad(c): Eine theoretische Weiterbildung ist nachzuweisen, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluß als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt (siehe Anhang).


    2. Praktische Qualifikation
    Während der Berufsausübung muß die Fähigkeit zur verantwortlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation durch Berufserfahrung, Weiterbildung und verantwortliches Arbeiten erworben worden sein. Dies ist nachzuweisen durch eine eigene Darstellung, die insbesondere die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen beschreibt. Bei nicht selbständig Beschäftigten soll in der Regel zusätzlich ein Zwischenzeugnis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Über ein besonderes Projekt, möglichst aus dem Arbeitsumfeld der Bewerberin ist in Abstimmung mit dem Anerkennungsausschuß eine Studienarbeit anzufertigen. Für die Erarbeitung der Studienarbeit wird eine Betreuerin benannt, die über die erforderlichen Fähigkeiten im Sinne dieses Zertifikats verfügt.


    3. Theoretische Weiterbildung
    Die theoretische Weiterbildung hat zum Ziel, den abgeschlossenen Berufsabschluß um die zur Berufsqualifikation Medizinische Dokumentarin fehlenden Komponenten zu ergänzen. Sie kann durch Fortbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgen, wobei der im Anhang angegebene Stoffkatalog zugrundezulegen ist. Dabei ist sicherzustellen, daß mindestens 20 Kurstage bei anerkannten Weiterbildungseinrichtungen absolviert werden.


    4. Anerkennungsverfahren
    Die Bewerberin reicht dem Anerkennungsausschuß den Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen ein. Dieser prüft, ob die Voraussetzung für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung nicht aus, macht der Ausschuß ggf. Vorschläge für eine zusätzliche Weiterbildung. Bereits bei der Einreichung der Unterlagen schlägt die Bewerberin ein Thema für die Studienarbeit vor, die sich aus dem Arbeitsumfeld der Bewerberin ergeben sollte. Kann ein solcher Vorschlag nicht erfolgen, so setzt der Anerkennungsausschuß in Absprache mit der Kandidatin ein Thema für die Studienarbeit fest, deren Umfang 20 Seiten (plus Anhang) nicht überschreiten soll. Für die Erarbeitung der Studienarbeit wird eine Betreuerin vom Anerkennungsausschuß benannt. Hierbei ist auf die Vorschläge der Bewerberin Rücksicht zu nehmen.


    Nach Eingang der schriftlichen Studienarbeit und Begutachtung der Arbeit durch mindestens 2 Mitglieder des Anerkennungsausschusses, entscheidet dieser über die Zulassung der Bewerberin zur mündlichen Aussprache bzw. ggf. über eine Überarbeitung der Studienarbeit.


    Wenn die Studienarbeit angenommen wird, setzt der Ausschuß eine Aussprache mit der Kandidatin fest. In dieser ist in einem 10-minütigen Vortrag die Studienarbeit zu präsentieren. Dem Vortrag schließt sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch an, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, sich aber über alle im Gegenstandskatalog aufgeführten Bereiche erstrecken kann. Im Anschluß an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuß über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.
    Gegen Entscheidungen des Anerkennungsausschusses können begründete Einsprüche an die zuständigen Gremien der GMDS und des DVMD gerichtet werden.


    5. Zusammensetzung des Anerkennungsausschusses
    Der Anerkennungsausschuß besteht aus sechs Mitgliedern. Er beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Die Mitglieder der Kommission werden in Absprache mit dem DVMD von der GMDS berufen. Der/die Vorsitzende wird gemeinsam von GMDS und DVMD bestimmt. Dem Anerkennungsausschuß müssen angehören jeweils mindestens ein Mitglied mit


    • abgeschlossener MD Ausbildung
    • einem Zertifikat für Medizinische Informatik, Medizinische Biometrie oder Epidemiologie.


    Ferner ist durch die Zusammensetzung des Ausschusses dafür Sorge zu tragen, daß mindestens ein Mitglied für die Beurteilung der Tätigkeit und der Weiterbildung in den verschiedenen Teilgebieten des Gegenstandskatalogs (siehe Anhang) kompetent ist.


    Jedes Mitglied muß einen Stellvertreter haben. Die Stellvertreter/innen werden nach dem gleichen Prinzip wie die Mitglieder berufen. Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre. Nach Ausscheiden der Mitglieder sollten die stellvertretenden Mitglieder in die Position des Mitgliedes rochieren.


    Der Anerkennungsausschuß gibt sich im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien der GMDS und des DVMD eine Geschäftsordnung und Ausführungsbestimmungen mit Gebührenordnung.


    6. Verlust der Anerkennung
    Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzung ihrer Erteilung nicht mehr gegeben sind oder sich nachträglich herausstellt, daß diese Voraussetzungen nicht gegeben waren.


    7. Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
    Bei Bewerbern, die als Eingangsqualifikation einen Berufsabschluß im Ausland geltend machen, entscheidet der Anerkennungsausschuß über die Zulassung. In Zweifelsfällen kann zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses eine Stellungnahme der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen des Sekretariats der Kultusministerkonferenz der Länder eingeholt werden.


    8. Übergangsregelungen
    Der erste Anerkennungsausschuß wird für die Dauer von 3 Jahren benannt und arbeitet eine Geschäftsordnung aus, die auch das Antragsverfahren nach Punkt 4 regelt.


    9. Inkrafttreten
    Die hier gegebenen Richtlinien gelten mit Wirkung vom 01.05.2000


    Anhang


    Gegenstandskatalog


    (Verzeichnis der für die theoretische Weiterbildung nachzuweisenden Stoffgebiete, wobei ausreichende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie und Medizinischer Terminologie durch die MDA-Ausbildung vorausgesetzt werden)


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    Fach: Medizinische Dokumentation


    Medizinische Klassifikationen und Nomenklaturen


    Dokumentations- und Ordnungslehre
    Basisdokumentation: gesetzliche Grundlagen, Nutzung der Basisdokumentation, ICD und OPS-301 im Zusammenhang mit der Basisdokumentation und den rechtlichen Grundlagen (SGB V §§ 295, 301; SE, FP), DRGs, Codiersoftware
    ICD (ausführlich): Systematik; Umgang mit ICD-10; Problem Überleitungstabelle
    Klassifikation für die Onkologie (ICD-O, TNM, etc.)
    OPS-301 (ausführlich)
    weitere wichtige medizinische Klassifikationen und Nomenklaturen (das Prinzip und z. B. SNOMED)


    Anwendungen der Medizinischen Dokumentation und Informatik


    KIS
    Qualitätsmanagement


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    Fach: Literaturdokumentation


    Informationsbeschaffung


    Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, z.B. Fachbibliotheken, Datenbanken (inhouse, CD-ROM, online), Intra/Internet
    Datenquellen des Gesundheitswesens (Statistiken, Public Use Files)
    Datenbankanbieter (z.B. DIMDI), Datenbankarten, wichtige Beispiele
    Bedeutung kontrollierten Vokabulars, z. B. Medical Subject Headings (MeSH)
    Recherchieren (Methodik) in einer Datenbank
    Qualität des Rechercheergebnisses (aus Sicht des Kunden)


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    Fach: Laboratoriumsdiagnostik


    Das Labor in der Gesundheitsversorgung
    Stellenwert laborchemischer Befunde
    Organisation
    Befundung
    Untersuchungsmethoden und Parameter (Klinische Chemie, Hämatologie und Hämostasiologie, Immunologie, Transfusionsmedizin, Mikrobiologie)
    Qualitätskontrolle


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    Fach: Klinische und epidemiologische Studien


    Grundbegriffe und Studientypen (toxikologische Studien, Klinische Studien, Phasen I - IV, Anwendungsbeobachtungen, Marketing-Studien)
    Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien, z.B. Deklaration von Helsinki,
    Arzneimittelgesetz (AMG), Good Clinical Practice (GCP), ICH-GCP, und Konsequenzen für die Arbeit eines MD
    Studienunterlagen, Studienprotokoll, Case Report Forms (CRF)
    Standard Operating Procedures (SOPs)
    Monitoring
    Qualitätssicherung in der klinischen Forschung
    Arzneimittelsicherheit
    Studienreport
    Zulassung


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    Fächer: Analytische Statistik/ Mathematik und Wahrscheinlichkeitsrechnung


    Deskriptive Statistik wird durch die MDA-Ausbildung vorausgesetzt. Wahrscheinlichkeitsrechnen und schließende Statistik muß für die Zertifizierung nachgewiesen werden. Inhaltlich sind dies konkret:


    Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung; Binomialverteilung; Normalverteilung
    Diagnostischer Test, Sensitivität, Spezifität, positiver/negativer Vorhersagewert, Prävalenz
    Statistisches Schätzen (Schätzgrößen, Gütekriterien, Konfidenzbereich, Toleranzbereich)
    Prinzip des statistischen Testens (Hypothesen, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Fehler 1. und 2. Art, Power eines Tests, Wahl des Signifikanzniveaus, Interpretation des Testergebnisses).
    Wichtigste Ein- und Zweistichproben-Tests
    Sterbetafel, Sterbewahrscheinlichkeit; Lebenserwartung; zensierte Daten
    Methoden der Versuchsplanung


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    Fach: Statistiksoftware


    Möglichkeiten und Grenzen von Statistiksoftware
    Eigenschaften ausgewählter Softwarepakete
    Praktische Einführung in ein Softwarepaket am Beispiel von SAS
    Prinzip des Data-Steps; Datensätze mergen; Kontrollstrukturen im Data-Step
    Beispielhaft Prozeduren (z.B. PROC REPORT, PROC TABULATE, PROC FREQ)
    Einführung in die Macro-Programmierung


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    Fach: Epidemiologie


    Bedeutung der Epidemiologie für die medizinische Dokumentation
    Maße (z.B. Inzidenz und Prävalenz, Risiko, Morbidität, Mortalität, Prognose, standardisierte Raten)
    Studientypen (Deskriptive Studien, Fall-Kontroll-Studien, Kohortenstudien, experimentelle Studien)
    Probleme (Randomisierung, Stichprobe, Systematischer Fehler, Confounding, Validität)
    Stufen der Prävention
    Klinische Epidemiologie und Qualitätssicherung in der Medizin
    Klinische und epidemiologische Register
    Beispiele von epidemiologischen Studien


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    Fach: Einführung in die Informatik


    Datenerfassung (optional) (Datenerhebung, Verfahren der Datenerfassung, Fehler- und Prüfmöglichkeiten)
    Datensicherheit und Datenschutz (Gefährdungsarten, Sicherungsmaßnahmen, Datenschutzmaßnahmen)
    Aufgaben und Inhalte von Systemsoftware (z.B. Windows, Unix)
    Datenübertragung und Rechnerverbund


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    Fach: Programmierung


    Grundlagen der Programmierung in einer problemorientierten Programmiersprache werden erwartet.


    Variablen einfachen Datentyps
    Zuweisung; arithmetische, boolsche und String-Operatoren; gängige Standardfunktionen
    Kontrollstrukturen: bedingte Verzweigung, Schleifen
    Array und Records (selbst def. Datentyp mit z.B. TYPE)
    selbst definierte Prozeduren und Funktionen, Parameterübergabe, call by value, call by reference
    Objekt, Objekteigenschaften, Objektmethoden am besten anhand von Datenzugriffsobjekten (z.B. Recordset-Objekt)
    Insgesamt sollte es bei der Programmierung um Grundlagen und Prinzipien der Programmierung gehen. Zugriff auf sequentielle und Random Access Dateien wurden bewußt weggelassen, da diese von untergeordneter Bedeutung sind. Kenntnisse in einer ereignis- und objektorientierten Programmiersprache wären vorteilhaft, besonders Prinzip der Ereignisprozeduren.


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    Fach: Datenbanktechnik


    Hier sollte Wert auf die Theorie gelegt werden:


    Grundzüge des Datenbankentwurfs
    Entity Relationship Modell: Objekt, Eigenschaft, Primärschlüssel, Beziehungen, Darstellungsformen
    Komponenten eines Datenbanksystems (optional)
    Datenintegrität (Datenkonsistenz, Prozessintegrität, Datensicherung, Datenschutz, Stichwort: Transaktionen)
    Umgang mit einem relationalen Datenbanksystem
    Relationales Datenmodell:Relation, Normalisierung (1. bis 3. Normalform, referentielle Integrität), Fremdschlüssel
    SQL (Schwerpunkt SELECT)


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    [1] Der besseren Lesbarkeit halber wird i. f. auf die Nennung beider Formen zugunsten der weiblichen Form verzichtet.


    Downloads: Medizinische Dokumentation download (PDF)


    Beiratskommission Zertifikat Medizinische Dokumentation
    Leitung: Prof. Dr. K.-H. Jöckel (Essen)


    Quelle: http://www.gmds.de/organisatio…ate/med_dokumentation.php

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.

    • Offizieller Beitrag

    Durchführungsbestimmung für die Erlangung des Zertifikats Medizinische Dokumentation verabschiedet auf der Sitzung der Zertifikatskommission vom 09.02.2001 in Essen


    Voraussetzungen für den Antrag
    Voraussetzungen für den Antrag ist eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren zur Medizinischen Dokumentationsassistentin und eine entsprechende praktische Qualifikation sowie eine theoretische Weiterbildung, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluss als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien (Zertifikat Medizinische Dokumentation, herausgegeben von K.-H. Jöckel, J. Bernauer, W. Gaus, G. Linczak, B. Walter-Jung)


    Unterlagen
    Anträge können jederzeit geschickt werden an:
    Leiter der Zertifikatskommission
    c/o Geschäftsstelle GMDS
    Schedestr. 9
    53113 Bonn


    Folgende Unterlagen (in 12-facher Ausfertigung) sind dem formlosen Antrag beizufügen:


    Tabellarischer Lebenslauf
    Ausbildungszeugnis (se)
    Belege über die bisherige praktische Tätigkeit, möglichst Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen, etc. in Kopie
    möglichst ein Zwischenzeugnis über die derzeitige berufliche Tätigkeit
    Nachweis über die bisherige Weiterbildung mit Aussagen zu Umfang und
    Inhalt der besuchten Weiterbildungsveranstaltungen, wobei auf den Gegenstandskatalog der Zertifikatsrichtlinien Bezug genommen werden soll.


    Falls möglich,


    Vorschlag für ein Thema der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien
    Vorschlag einer Betreuerin/eines Betreuers der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien.
    Beleg über die auf das Konto Nr. 1601822, BLZ 37060615, Apotheker- und Ärztebank Köln, der GMDS, Kennwort "Zertifikat Medizinische Dokumentation" eingezahlten Bearbeitungsgebühr von EUR 100,--.


    Weiteres Vorgehen


    Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; über das Ergebnis dieser Prüfung wird der/die Bewerber/in direkt unterrichtet. Auf der nächsten regulären Sitzung der Zertifikatskommission werden die Unterlagen inhaltlich geprüft und ein Weiterbildungscurriculum für den/die Bewerber/in individuell vorgeschlagen. Gleichzeitig wird das Thema für die Studienarbeit und die Betreuerin / der Betreuer festgelegt.


    Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms sind die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Studienarbeit der Kommission vorzulegen. Nach Prüfung durch die Kommission wird der/die Bewerber/in zu einer mündlichen Aussprache eingeladen. Bei dieser mündlichen Aussprache müssen vorher genau bezeichnete Zeugnisse und andere Nachweise im Original mitgebracht werden. In der 30-minütigen Aussprache wird ein 10-minütiger Vortrag über das Thema der Studienarbeit gehalten, an den sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, anschließt. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.


    Nach Eingang der restlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 150,-- wird die Urkunde unmittelbar dem Antragsteller zugestellt. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Bezahlung dieses Betrages erlassen werden.


    Quelle: http://www.gmds.de/organisatio…uehrung_dokumentation.php

    Statistik: Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können. – Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humorist


    ... dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist. - G. W. F. Hegel (Inschrift an der Fassade des Stuttgarter Hauptbahnhofs)


    Der schlimmste Fehler, den man im Leben machen kann, ist ständig zu befürchten, dass man einen macht. – Elbert Hubbard (1856-1915), The Note Book


    »Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben schon soviel mit sowenig solange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewältigen.« (Internetfund)


    Erstaunlich, dass Leute mit wenig Ahnung viel Meinung haben.