Urkunden

  • Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigte und beglaubigte Schriftstücke über Vorgänge von rechtserheblicher Natur.
    Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigte und beglaubigte Schriftstücke über Vorgänge von rechtserheblicher Natur.

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