Die in einer Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben werden durch den Verwaltungsgliederungsplan den einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet. Der Verwaltungsgliederungsplan zieht die organisatorischen Folgerungen aus den Aufgabengliederungsplan, so dass die Aufgabenhauptgruppen mit den Einzelverwaltungen und die Aufgabengruppen mit den Ämtern übereinstimmen.