Als Akten bezeichnet man die Zusammenfassung des Schriftguts, das bei einen Verwaltungs- oder Geschäftsvorgang entsteht.
Als Akten bezeichnet man die Zusammenfassung des Schriftguts, das bei einen Verwaltungs- oder Geschäftsvorgang entsteht. Akten bestehen in der Regel aus mehreren Schriftstücken mit gleichen Betreff.
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