Thema des Monats August 2006 – schulische Weiterbildung III:
Nach dem im letzten Monat der Dokumentar / die Dokumentarin vorgestellt wurde, ist diesmal nun der Bibliothekar / die Bibliothekarin dran.
(Im weiteren Text sind immer beide geschlechtlichen Formen gemeint.)
1. Rund ums Studium:
a) Ist ein Studium auch ohne Abitur möglich?
Ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung ohne Abitur ist möglich. Allerdings gibt es ein paar Vorraussetzungen und unter anderem eine Aufnahmeprüfung.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg:
§ 59 Hochschulzugang für Berufstätige (Landeshochschulgesetz für BW - LHG)[stopper]
1) Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, die
1. ihre Hauptwohnung seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik
Deutschland haben und dort seit mindestens einem Jahr beruflich
tätig sind,
2. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen haben,
3. die Meisterprüfung, eine gleichwertige berufliche Fortbildung nach
dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung im
erlernten Beruf oder eine Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes
erfolgreich abgeschlossen haben,
4. mindestens vier Jahre im erlernten Beruf tätig waren und
5. einen schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten
Studiengang bezogene studienfachliche Beratung erbringen,
besitzen die Qualifikation für ein Studium in einem ihrer beruflichen
Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang. § 58 Abs. 5
bis 8 bleibt unberührt. Das Nähere über die fachliche Entsprechung der
Studiengänge regelt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung
im Einvernehmen mit dem Kultusministerium. Einer Fachschule steht gleich
eine freie Bildungseinrichtung, die eine gleichwertige berufliche
Fortbildung vermittelt.
(2) Die Qualifikation für ein Studium in einem nicht ihrer beruflichen
Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang können
Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung unter den Voraussetzungen
des Absatzes 1 Sätze 1 und 4 durch das Bestehen einer besonderen Prüfung
erwerben. Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Person auf
Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen
Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang
geeignet ist. § 58 Abs. 5 bis 8 bleibt unberührt. Das Nähere über die
Zulassung zur Prüfung, die Anforderungen in der Prüfung, die Art und den
Umfang der Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der
Prüfungskommission, das Prüfungsverfahren sowie die Folgen von Verstößen
gegen Prüfungsvorschriften regelt das Wissenschaftsministerium durch
Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Kultusministerium.
(3) In besonders begründeten Einzelfällen ist beim Nachweis einer
mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen
Tätigkeit eine Zulassung zur Eignungsprüfung auch abweichend von den
Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 möglich.
Diese Regelung ist nur in Baden-Württemberg gültig. In anderen Bundesländern gibt es vielleicht ganz andere Vorraussetzungen.
Am besten ist es, ihr fragt vor eurer Bewerbung um den Studienplatz bei der Schule nach.
b) Wie nennt sich der Studiengang?
Bisher gab es den Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement (Diplom).
Das Diplom soll aber jetzt langsam durch den Bachelor abgelöst werden um eine internationale Akzeptanz zu erhalten. Bis 2010 soll das Diplom aus den deutschen Hochschulen verschwinden.
c) Gibt es einen numerus clausus?
Meistens, allerdings kann dieser von Jahr zu Jahr und von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Derzeit liegt er z. B. an der Hochschule der Medien in Stuttgart bei 2,5. In Hamburg hingegen gibt es gar keinen numerus clausus. Hier zählt allein die Aufnahmeprüfung.
Ansonsten gilt natürlich, wer die besten Noten hat, bekommt auch als erstes einen Studienplatz. Und der Andrang ist in diesem Bereich sehr groß. Es gibt viel mehr Bewerber als Studienplätze und eine lange Warteliste. Insgesamt kann man sagen, dass ca. 90% der Plätze aufgrund des Auswahlverfahrens der jeweiligen Hochschule und ca.10% aus der Warteliste vergeben werden. Die Wartezeit kann aber bis zu 8 Semester lang sein.
Also solltet ihr euch noch in „jungen Jahren“ überlegen, ob ihr studieren wollt.
d) Wie lange beträgt die Studiendauer?
Das Grundstudium zum Bachelor dauert 6 Semester, darunter 1 Semester Praxis in einer Bibliothek. Die Studienzeit kann sich verlängern, wenn ihr kein Abitur habt.
e) Was kommt an Kosten auf mich zu?
Auf jeden Fall müsst ihr pro Semester 500 € Studiengebühren zahlen.
Ansonsten kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und evtl. interne Kosten der Hochschule (Kopiergeld, Studienfahrten … ) auf euch zu.
Ihr könnt natürlich Bafög beantragen. Allerdings beträgt hier der Höchstbetrag 455€ und das Genehmigungsverfahren ist streng und genau.
Wenn ihr also nicht aus einem wohlhabenden Elternhaus kommt, werdet ihr euch einen Nebenjob suchen müssen um das Studium zu finanzieren.
f) Bin ich nach dem Studium automatisch bei einer Bibliothek angestellt?
Nein! Der abgehende Student muss sich selbst um einen Arbeitsplatz bemühen.
g) Kann man nach dem Bachelor noch Weiterstudieren?
Ja, nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss könnt ihr weitere 4 Semester studieren und so den Master erlangen. Damit könnt ihr z.B. Bibliotheksleiter einer Großstadtbibliothek werden.
h) Gibt es für Bibliothekare in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken
einzelne Studiengänge?
Nein, das Studium an den Hochschulen für Medien ist für beide Bereiche gleich. Die Bayerische Bibliotheksschule in München bildet im gehobenen Dienst für wissenschaftliche Bibliotheken aus. Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens 7 Semestern könnt ihr auch eine zweijährige Ausbildung zum Bibliothekar für wissenschaftliche Bibliotheken absolvieren. Ihr seid dann im höheren Dienst tätig und somit einem Master gleichgestellt.
i) Kann man sich während des Studiums schon auf einen bestimmten Bereich
spezialisieren?
Natürlich könnt ihr bei der Wahl eurer Wahlpflichtmodule schon zu einer bestimmten Richtung tendieren. Allerdings ist es nicht sicher, dass ihr in diesem Bereich eine Arbeitsstelle findet. Die eigentliche Spezialisierung findet in der Praxis statt.
2. Wissenswertes zum Beruf:
a)Welche Eigenschaften sollte ein Bibliothekar haben?
- keine Abneigung gegen jegliche Art von Medien
- aufgeschlossen
- sollte gerne Umgang mit Menschen haben
- sozialfähig
- kreativ und einfallsreich
- flexibel und geistig beweglich (kann sich schnell auf die verschiedenen
Bedürfnisse der Kunden einstellen)
- Bereitschaft zum lebenslangen Lernen
- sollte selbstständig und im Team arbeiten können
- Belastbarkeit
- soziale Kompetenz
- vielseitig interessiert
- ordnungsliebend (erleichtert die Arbeit ungemein)
b) Welche Aufgaben hat ein Bibliothekar im Unterschied zum FaMI?
Die Basisaufgaben eines Bibliothekars beinhalten Bestandsaufbau (Auswahl und Einkauf von Medien), Bestandserschließung (Verschlagwortung, Systematisierung und Standortvergabe), Bestandserhalt (aussortieren und ggf. ersetzen von veralteten oder abgegriffenen Medien), Information und Auskunft, Veranstaltungsarbeit und je nach Position mehr oder weniger Verwaltungsarbeiten.
Viele von euch werden sich jetzt denken: „Diese Dinge lerne ich in meiner Ausbildung zum FaMI doch auch.“ Das ist insofern richtig, da wir in der Ausbildung mehr vermittelt bekommen sollen, als wir in der Praxis später tatsächlich brauchen werden.
Davon abgesehen sind FaMIs nicht nur Thekenkräfte. In größeren bis mittleren Bibliotheken werden sie oft auch zu einfachen bibliothekarischen Aufgaben herangezogen und in kleineren Büchereien gibt es manchmal gar keine Bibliothekare. Hier übernehmen dann im besten Falle Bibliotheksassistenten oder FaMIs die Leitung. Insofern ist es durchaus sinnvoll als Azubi auch bibliothekarische Arbeiten zu erlernen.
c) Was verdient ein Bibliothekar?
Der Verdienst kann sehr unterschiedlich ausfallen. Je nachdem ob der Träger der Bibliothek Kommune, Staat oder Kirche ist, werdet ihr nach unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt.
Innerhalb des Tarifvertrags staffelt sich das Gehalt dann auch oft nach Alter, Familienstand und Position im Betrieb. Nach dem TVöD werden Bibliothekare meist in die Entgeltgruppe 9 eingestuft. Hier liegt das Einstiegsgehalt (min. 21 Jahre alt, ledig) bei ca. 2000 Euro brutto.
d) Welche Aufstiegschancen gibt es?
Vom „normalen“ Bibliothekar könnt ihr noch zur Bibliotheksleitung aufsteigen. Die Leitung über eine Großstadtbibliothek, die meistens nur mit dem Master-Abschluss erreicht werden kann, ist dann das Ende der Karriereleiter. Eine höhere Position gibt es nach meinem Wissen in diesem Beruf nicht.
e) Hat der Beruf Zukunft?
Der Beruf des Bibliothekars hat durchaus Zukunft. Das Berufsbild wird sich sicher wandeln. Ein Bibliothekar ist mittlerweile nicht mehr nur Verwalter seines Bestandes. Er ist auch Informationsspezialist, von dem erwartet wird, dass er mit jeder Art von Medium umgehen kann und auch in der Lage ist, Recherchen in Datenbanken und im Internet vorzunehmen.
Auch die Veranstaltungsarbeit wird in den Bibliotheken immer wichtiger vor allem im Bereich Leseförderung. Hier muss der Bibliothekar oft seinen Ideenreichtum und sein Organisationstalent unter Beweis stellen. Ebenso muss ein Bibliothekar wirtschaftlich denken können. Die Kassen von Staat, Kommunen und Kirchen sind leer und das wirkt sich auch auf die Bibliotheken aus. Der Bibliothekar muss genau abwägen, wie er seinen Etat sinnvoll verwendet, damit er kostengünstig möglichst viele Aufgaben der Bibliothek abdecken kann.
f) Sollte sich ein FaMI in dieser Richtung weiterbilden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal für jeden beantworten. Dem einen liegt der Bibliothekarsberuf, dem anderen weniger. Je nach Lust, Neigungen und Motivation muss das jeder für sich entscheiden. Wenn jedoch ein FaMI in diesem Berufsfeld weiterkommen will sollte er ein Studium in Erwägung ziehen. Der Weg zum und das Berufsleben als Bibliothekar ist vielleicht nicht immer leicht, aber es kann sehr viel Spaß machen.
Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen und nach genauer Recherche geschrieben. Ich bitte bei konkretem Interesse sich trotzdem noch anderweitig zu informieren, da gerade im Studium sich gerade sehr viel verändert.
Quellen: Interview mit Frau Brigitte Merz (Dipl. Bibliothekarin)
Homepage der Hochschule der Medien in Stuttgart (sehr informative
Seite, bei Interesse unbedingt reinschauen! www.hdm-stuttgart.de)
Homepage der Hochschule für angewandte Wissenschaft Hamburg
(http://www.haw-hamburg.de)
Homepage des BIB (www.BIB-bvb.de)
Tarifverträge des öffentlichen Rechts (TVöD)
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