Nicht für FAMI ausgeschrieben...
VSZ: Stellenangebote - JobBörse
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), selbständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Dienstsitz in Bonn sucht befristet für zunächst ein Jahr, für den Bereich der Zentralen Aufgaben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine Bürosachbearbeiterin / einen Bürosachbearbeiter Stellenanbieter:Bundesprüfstelle für jugendgefährdende MedienKennziffer:BMFSFJ 07-2011Bewerbungsfrist:10.10.2011Arbeitsbeginn:zum nächstmöglichen ZeitpunktLaufbahn:Mittlerer DienstBesoldungs-/Entgeltgruppe:Entgeltgruppe 5 TVöDArbeitszeit:Vollzeit oder TeilzeitArbeitsort:Bonn
Tätigkeitsprofil
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Registraturarbeiten
- Archivierung der Aktenbestände
- Allgemeiner Schriftverkehr
- Allgemeine Büroarbeiten im Rahmen von Indizierungsverfahren
- Schreibarbeiten im Rahmen von Indizierungsverfahren
Anforderungsprofil
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte / r für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte / r oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem vergleichbaren Berufsbild
- gute Kenntnisse und Erfahrungen mit der DV- und Informationstechnik
- gute schreibtechnische Fähigkeiten
- Zuverlässigkeit und guter Ordnungssinn
- Eigeninitiative und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Interesse am gesetzlichen Auftrag der BPjM nach dem Jugendschutzgesetz
Arbeitgeber-Leistungen
Der Arbeitsplatz ist bewertet nach Vergütungsgruppe VII BAT. Die Beschäftigung erfolgt unter tarifgerechter Zuordnung zur Entgeltgruppe 5 – fünf – des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.
Bewerbungsverfahren
Sie erfüllen die o.a. Anforderungen und haben Interesse an der beschriebenen Tätigkeit?
Dann bewerben Sie sich bitte nach Möglichkeit über das unten eingestellte Online-System unter der Kennziffer BMFSFJ 07-2011 bis zum 10.10.2011.
Passwort und Zugangskennung erhalten Sie dort unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Weitere Unterlagen bitte erst nach Aufforderungen durch das Bundesverwaltungsamt in einem zweiten Schritt nach der Online-Bewerbung übersenden.
Da das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Personalangelegenheiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig ist, werden die Daten Ihrer Online-Bewerbung durch das Servicezentrum Personalgewinnung erhoben und in anonymisierter Form an den zuständigen Fachbereich im BMFSFJ weitergegeben.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicezentrum Personalgewinnung unter der Telefonnummer 0228 99 358 – 8755 gerne zur Verfügung.
Online-Bewerbungssystem
Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet:
Online-System zur Ausschreibung BMFSFJ 07-2011
Weitere Informationen
über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erhalten Sie hier:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Besondere Hinweise
Da die Ausschreibung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) erfolgt, können bei Neueinstellung nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 3 Jahre nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Bund gestanden haben.
Die Tätigkeit ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften grundsätzlich geeignet.
Die BPjM gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir freuen uns, wenn sich Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten angesprochen fühlen.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beteiligt sich an dem Modellprojekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bitte vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse auf Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Ihre Religion oder Ihre Herkunft zulassen. Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben. Falls sie dies nicht möchten, verwenden Sie bitte bei Ihren Angaben durchgängig geschlechtsneutrale Bezeichnungen. Im Hinblick auf die Fördermechanismen des SGB IX für Menschen mit Behinderung können Sie freiwillig den Grad der Behinderung angeben. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für die Einladung zum Auswahlgespräch ausschließlich auf Basis der Online-Bewerbung erfolgen wird. Ihre Originalunterlagen werden erst mit der Einladung zum Auswahlverfahren erbeten.