Ich werde mich mal jetzt innerhalb NRW auf ne befristete Stelle bewerben und werde klar und deutlich schreiben, dass ich momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bin. Ich hoffe dann, dass der Personaler schon schaltet und dann immer noch entscheiden kann ob ich eingeladen werde oder nicht. Ich finds allerdings auch zuweilen ein bissl arg bedenklich, dass nicht mal AG davon wissen, g erade Personaler! Das ist ja keine Kleinstklausel in irgendeinem Tarifvertrag, sondern ein elemanteres Gesetz!
Teilzeit- und Befristungsgesetz - Diskussion
- befami
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Ich habe eine weitere Frage zu dem Thema, nach dem mir dieses tolle Gesetz wieder mal die Suppe versalzen hat.
Und zwar wie ist das eigentlich, wenn man dann mehrere Jahre nicht mehr beim Land (also AG) angestellt ist zwecks eines Studiums oder anderes, und dann danach in einer anderer Funktion sich wieder auf eine befristete Stelle bewirbt?
Dann hat man Pech gehabt, oder was? Dann würde ich mir nämlich meine Berufswahl nochmal überlegen... -
Lara: Nein. Wenn du 3 Jahre nicht mehr beim Land bzw. bei dem AG angestellt warst, können sie dich wieder befristet einstellen. Es müssen nur zwischen den beiden Verträgen mind. 3 Jahre liegen.
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Na dann.
Ich sah schon kommen bis zu meiner Rente nach und nach alle Bundesländer Deutschlands abzuklappern.
Hast du eine Quelle dafür? Ich möchte da gerne selbst sehen. -
Bitteschön, sogar von einem Rechtsanwaltsblog:
BAG – mehrmalige Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog -
Danke Eva.
Dann darf ich doch "studierte Arbeitslosigkeit mit geringen Aussichten auf nen Job" studieren.
Danke!