Eine elektronische Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten, die innerhalb einer Institution des Gesundheitswesens erhoben wurden, und die über eine eindeutige Identifikationsnummer miteinander verknüpft werden können, bezeichnet man als elektronische Krankenakte (EKA).
Eine elektronische Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten, die innerhalb einer Institution des Gesundheitswesens erhoben wurden, und die über eine eindeutige Identifikationsnummer miteinander verknüpft werden können, bezeichnet man als elektronische Krankenakte (EKA).