Mit dem Begriff Entscheidungsmonitoring bezeichnet man Funktionen, die vom Anwender bereits getroffene Entscheidungen im Hintergrund überwachen. Solange die vom Anwender getroffene Entscheidung durch das im System definierte Expertenwissen abgesichert ist, nimmt er die Ausführung der Monitoringfunktion nicht wahr. Diese werden lediglich dann nach außen hin aktiv, wenn sie einen Verstoß gegen das gespeicherte Expertenwissen feststellen. In einem solchen Fall können sie den Anwender über das vorliegende Problem informieren und somit diesen dazu anregen, die getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken.