
Heute morgen hat ein Leser Bücher zurückgegeben und sich ernsthaft bei uns beschwert, dass ihn bei der Ausleihe niemand drauf hingewiesen hat, dass er den einen Roman schon mal entliehen hatte...sowas ist mir auch noch nie passiert
Wird die Bundesregierung für uns ihr Datenschutzgesetz ändern und unsere Softwareanbieter seine Software neu programmieren, damit eine Sirene losgeht, sobald jemand das selbe Medium erneut ausleihen möchte?
Kann sich Herr H. in Zukunft merken, was er schon gelesen hat?
Und: ist es letztendlich nicht völlig egal??? Denn er hat das Buch ja nicht gekauft...
Wir werden es erleben...
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