Ich werde sicherlich noch meiner Chefin ne E-Mail schreiben, aber ich hatte gerade ein Fall, der mich echt überfordert hat.
Und zwar hat ein Benutzer eine Zeitschrift gesucht...die von der NSDAP rausgegeben wurde.
Als Musikbibliothek haben wir praktisch keine solchen Sachen...ich weiss allerdings von meiner Ausbildung her, dass in der Schweiz (!) die Situation rechtlich aussieht, dass man Zbsp für "Mein Kampf" eine schriftliche Erklärung abgeben muss, damit man das Buch ausleihen darf.
Jetzt steht die Zeitschrift erstmal bei uns in der Zweigstelle und er konnte es sowieso nicht vor Ort und Stelle hier in der Hauptstelle angucken. Ich hab ihn gebeten mit unser Leiterin zu sprechen, da es mir persönlich zu heisses Eisen ist und ich weiss, dass es in Deutschland noch viel strenger gehandthabt wird als in der Schweiz war es mir zu ein grosse Risiko. Der Benutzer hat es schon als ZEnsur empfunden und hab immer wiederholt, dass es wirklich nicht so gedacht ist, dass wir Zensur ausüben, es ginge mir einfach nur darum, dass er vorher dass mit der Leiterin abklärt...
ja, also letztendlich kommt er sowieso nicht mehr dazu zur Zweigstelle zu fahren...aber was ich gerne wüsste: wie hättet ihr darauf reagiert? Wie sieht die rechtliche Grundlage hier in Deutschland aus?
Dinge aus dem Giftschrank
- befami
- Erledigt
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Ich weiß auf jeden Fall soviel, dass man ein "begründetes wissenschaftliches Interesse" nachweisen muss. Dass man z.B. Historiker ist und zu dem Thema eine Arbeit oder so verfasst. Ich hätte vermutlich genauso reagiert wie du und hätte auch erstmal mit meiner Chefin Rücksprache gehalten.
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Dann muss er entweder nen triftigen Grund nennen, dass er nicht abwarten kann oder sich an eine andere Bibliothek wenden (die höchstwahrscheinlich dasselbe Prozedere hat). Ansonsten hat er halt Pech gehabt.
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Ich habe jetzt mit meiner Chefin gesprochen und die meinte, sie hätte es ihm auch einfach so gegeben.
Aber sie werde sich noch genauer informieren wie die Rechtslage aussieht.Heisst es abwarten und hoffen, dass sie das schnell genug rausfindet.
Danke trotzdem für eure Antworten! -
Also, ich arbeite im Standortkatalog der Deutschen Presse mit angeschlossenem Mikrofilmarchiv, wo wir auch nationalsozialistische Zeitungen haben. Unsere Mikrofilme sind generell nicht ausleihbar, aber die Nutzer (sowohl Hochschulangehörige als auch "normale" Nutzer) dürfen sie auch ohne nachgewiesenes Forschungsinteresse ansehen. Fernleihtechnisch gibt es da glaube ich auch keine Beschränkungen, d.h. wenn eine Bibliothek eine nationalso. Zeitung auf Mikrtofilm anfordert, gebe ich die heraus. Geht es bei deinem Fall darum, ob er die ausleihen darf? Bücher wie "Mein Kampf" stehen bei uns in der sogenannten "Vitrine" unter Verschluss und dürfen nur nach Abgabe des Bibliotheksausweises als Pfand vor Ort gelesen, aber nicht ausgeliehen werden.