Eingruppierungen (EG ...)

  • Hallo,


    also wisst ihr wie das mit den Eingruppierungen ist? Eigentlich dachte ich immer es richtet sich nach Berufserfahrung und den Tätigkeiten, die man ausübt.
    Aber ich hab jetzt schon öfters mal Stellenangebote gesehen, die vom Inhalt her eigentlich genau gleich waren, nur war die eine E5 und die andere E6.


    Und was für Tätigkeiten muss man für E7 oder E8 haben? oder liegt das beim jeweiligen Arbeitgeber?


    Ich mein m an könnte doch auch Famis(E8) einstellen, statt Dipl. Bibl. (E9), wenn die sowieso nur katalogisieren, das können wir doch genauso gut (lernen) ;)


    :blume:

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  • Die Stelle mit diesem Aufgabengebiet war/ist eine E8 Stelle, bei einer Bundesbehörde.

    • Erwerbung von Monographien und Fortsetzungswerken
    • Katalogisierung von Monographien
    • Katalogdatenpflege, Mitarbeit bei der Reorganisation des Bibliotheksbestandes
    • Mitarbeit bei Ausleihe und Benutzerinformation
    • Mitarbeit in weiteren Arbeitsbereichen der Bibliothek

    Eine Stelle mit fast identischen Tätigkeiten an einer UB, wurde "nur" mit E6 dotiert.

  • Das Aufgabengebiet umfasst die Ausleihe und Fernleihe von Fachliteratur, im
    Bereich der Zeitschriften die Akzessionierung und der damit verbundenen Tätigkeiten
    sowie die Vergabe von Buchbinderaufträgen, die Datenbankpflege und die Vorakzession
    von Büchern. Darüber hinaus ist dem Tätigkeitsbereich die Dokumentation
    sämtlicherSitzungs- und Verfahrensdaten sowie der Reden und Beschlüsse des Parlaments
    zugeordnet.
    --> Bibliothek Landtag
    dort stand dabei: es steht eine Stelle in der Gruppierung E8 zur Verfügung

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist wirklich nach Goodwill deines AG.
    Es sollte zwar Richtlinen geben, aber entweder sind die nicht verpflichtend oder noch nicht eingeführt.


    Ich habe bei meinem jetzigen AG eine EG 6 TV-L und mache mehrheitlich Katalogisierung, Ausleihe, Auskunft und ein ab und zu Technische Buchbearbeitung.
    Bei meinem neuen AG werde ich dann Social Network, Öffentlichkeitsarbeit und die üblichen Dinge wie Katalogisierung, Erwerbung etc. machen und da kriege ich auch eine EG 6 TvÖD.
    Du wirst auch nicht automatisch in die zweite Stufe eingeordnet. Mein neuer AG macht das Zbsp., es kann dir aber auch passieren dass du wieder bei Stufe 1 anfangen musst.

  • Es gibt dazu einige Regelungen. Trotzdem hat man oft das Gefühl, dass es Auslegungssache ist, was ein Arbeitgeber unter "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst" versteht.


    entscheidend ist oft dieser Punkt:


    "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen
    entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung
    einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese
    Anforderung nicht erfüllen"


    Hier gibt es eine Zusammenfassung, welche Voraussetzungen für die jeweilige Entgeltgruppe erforderlich ist. Am erstaunlichsten finde ich, dass es leider keine Ausbildungserfordernis gibt, um z.B. auf einer E5 in einer Bibliothek zu arbeiten. Trotzdem steht das i.d.R. in den Stellenangeboten als Voraussetzung drin.


    http://www.bib-info.de/fileadm…en_Buechereien_Museen.pdf


    http://www.bib-info.de/fileadm…-uebertariflich-E8E10.pdf

    "The doors of wisdom are never shut."

    “Let your bookcases and your shelves be your gardens and your pleasure-grounds. Pluck the fruit that grows therein, gather the roses, the spices, and the myrrh.” - Judah Ibn Tibbon