Eingrupperung FaMI / Bachelor

  • Hallo,
    ich hab mal eine Frage zur EIngruppierung im TV-L. Vllt hat ja jemand Erfahrung damit.
    Ich habe bereits 7 Jahre als FaMI in der EG 5 (aktuell Stufe 4) gearbeitet und erwerbe bald den Bachelor.
    Ich frage mich, welche Erfahrungsstufe mir dann in der E9 zusteht.
    Es ist ja immer von "einschlägiger" Berufserfahrung die Rede, aber was bedeutet das genau?
    Es handelt sich ja um einen anderen Beruf, aber ähnliche Aufgaben.
    Weiß jemand Bescheid? :)
    Viele grüße
    Lilly

    We will RAK you!

  • Hallo,

    soweit ich weiß, ist es so, dass Erfahrungsstufen aus einer anderen Tätigkeit (z.B. im mittleren Dienst) teilweise nicht anerkannt werden, weil man für Tätigkeiten im gehobenen Dienst formell noch keine Berufserfahrung erworben hat (man wird also unabhängig von der Erfahrung im mittleren Dienst als frischer Absolvent gewertet).

    Leider ist es oft eine Sache des Arbeitgebers und Personalrates, wie er das mit der Anerkennung von Erfahrungsstufen auslegt. Ich kenne Leute, die ihre Erfahrungsstufen nicht mit in der neuen Gehaltsgruppe anerkannt bekommen haben, weil der Arbeitgeber so argumentiert hat, dass es sich um eine neue Tätigkeit mit anderen Aufgaben handelt und somit die Berufserfahrung nicht berücksichtigt werden könne.

    Bei jemand Anderem hieß es, dass die höhere Entgehltgruppe bereits an sich eine Höherstufung sei und man daher mit der Stufe 1 beginnen müsse.

    Ist kein einfaches Feld. Frag deswegen mal bei deinem Personalrat an. Wenn du einen Antrag auf Anerkennung der Berufserfahrung stellst hat der Personalrat bei der Anerkennung deiner Erfahrungsstufen ein Mitbestimmungsrecht.

  • Hallo,
    ja, das hatte ich schon vermutet. Danke für deine Antwort! :) Ich hoffe mal auf einen einsichtigen Arbeitgeber, denn ich habe - wie so oft - als FaMI viele Bibliothekarsaufgaben übernommen.
    Viele Grüße
    Lili

    We will RAK you!

    • Offizieller Beitrag

    Dir steht die Stufe 1 - oder wenn dein AG nett ist - die 2 zu.
    Höhergruppierungen fangen immer bei 1 (oder eben 2 bei Goodwill des AG) an.
    So kanns eben auch passieren, dass du erstmal weniger verdienst, als mit EG 5, Stufe 4.
    Aber das ist a) ja nicht so signifikant und b) auch nicht für immer.

  • Ich würde erstmal versuchen etwas zu pokern und mich nicht auf 1 runterstufen lassen! Ich habe mal gehört, dass man eine Stufe zurückgestuft wird und dann aber ggf. eine Zulange bekommen kann, s.http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/hoehergruppierung.html

    Wenn ich das mit dem Überspringen von Entgeltgruppen richtig verstanden habe, würdest du in E9/2 landen, oder?
    So richtig geht das ja mit dem Überspringen nicht ganz, denn eine E7 gibt es im Bibliothekswesen nicht. Es wäre tatsächlich interessant zu erfahren, wie das dann läuft.

    "The doors of wisdom are never shut."

    “Let your bookcases and your shelves be your gardens and your pleasure-grounds. Pluck the fruit that grows therein, gather the roses, the spices, and the myrrh.” - Judah Ibn Tibbon

  • als FaMI viele Bibliothekarsaufgaben übernommen.


    Das geht mir genauso, aber wo ist genau definiert, was bibliothekarische Aufgaben sind? Das ist ja das Problem.

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  • kaasfan: Das "überspringen" der Entgeltgruppen gibt es, sofern man einen höheren Bildungsabschluss erlangt hat und eine entsprechende Stelle ausfüllt. Für höherwertige Aufgaben sind immer bestimmte fachliche Voraussetzungen nötig.
    Im Öffentlichen Dienst gibt es den einfachen Dienst (ungelernte, bis E4), mittlerer Dienst (Berufsausbildung bis Fachwirt, E5-E8), gehobenen Dienst (Studium Bachelor, FH-Diplom, meistens E9, aber selten auch bis E11/12 möglich) und höheren Dienst (meistens Master, Magister bzw. mit Doktorgrad, ab E13).

    Hier übrigens eine Überblick zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung, den ich eben gefunden habe:
    http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h54/

    Ich kenne mich im Bibliotheksbereich nicht so super aus, aber die höherwertigen Arbeiten benötigen meist tiefergehende Fachkenntnisse und sind mehr geistige Tätigkeiten. Man trägt dann allerdings auch mehr Verantwortung, aber hat auch mehr Entscheidungsbefugnisse.
    Allerdings kann es durchaus sein, dass ein FAMI zu einem kleinen Anteil eine höherwertige Aufgabe wahrnimmt, aber überwiegend E5 Aufgaben macht. Dann wird die Stelle insgesamt mit einer E5 bewertet.

  • Danke für die Infos. :)

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