FaMI als stv. Leitung

  • Hallo,
    ich habe unter anderem Stellvertreter Funktion für unsere Leitung und habe "nur" den FAMI-Abschluss. Ich bin allerdings nicht im öffentlichen Dienst, daher würde dir meine Entgeltgruppe auch nichts sagen.


    Für den öffentlichen Dienst ist bei FAMIs maximal die E8 möglich, auch als stellv. Leitung, da ab E9 entsprechende Hochschul- bzw. Uni-Abschlüsse nötig sind. Ein Faktor ist natürlich auch, wie die Stelle insgesamt aussieht, also wie hoch der Anteil an "höherwertigen" Aufgaben ist.

  • Also ich weiss dass FaMIs höher als E8 eingestuft werden können.
    In der Regel wird ja die Stelle bewertet, nicht die Person an sich.


    In der BuB von Januar/14 gab es einen Artikel, in dem stand dass FaMIs bis E12 eingestuft werden können.
    In dem Artikel wird sich auf die EntgO Bund bezogen, und ausgesagt dass es nun politisch gilt dies auch im TdL- und VKA Bereich durchzusetzen.


    Hatte gehofft, dass ich hier jemanden finde der auf Kommunenebene arbeitet und mir Tipss geben kann.

  • Also, ich schließe nicht aus, dass jemand als FAMI mit den entsprechenden Aufgaben auch höher als E8 eingestuft werden kann. Entscheidend ist dabei jedoch, wie hoch der Anteil an höherwertigen Aufgaben bei der Stelle insgesamt sind. Es ist unwahrscheinlich, dass man auf eine E9 und höher eingestuft wird, wenn der Anteil an Aufgaben für E9 nur 20% entspricht und die restlichen 80% an Aufgaben der E8 oder niedriger entsprechen. Klar kann ich als FAMI stellvertretende Leitung sein, aber das muss nicht unbedingt den mehrheitlichen Anteil meiner gesamten Aufgaben ausmachen.


    Sich von Außen an auf eine E9 zu bewerben ist z.B. m.E. sehr sehr schwierig, da schon die Stellenausschreibungen bestimmte Voraussetzungen verlangen (z.B. ein abgeschlossenes Hochschulstudium), die man als FAMI nicht unbedingt erfüllt. Man kann sich dann natürlich trotzdem darauf bewerben, aber, selbst wenn man dann eingestellt wird, braucht der Arbeitgeber z.B. bei einer Konkurrentenklage oder gegenüber dem Träger dann sehr gute Argumente, warum der Bewerber mit den der Berufsausbildung die Stelle bekommen hat und nicht der mit dem Hochschulstudium. Eine Krankenschwester erfüllt z.B. auch nicht die Voraussetzungen für eine Arzt-Stelle, egal, wie viel Berufserfahrung sie mitbringt (ok, schwieriger Vergleich, ich gebe es zu, allerdings vermittelt ein Studium einfach Spezialwissen, was Berufsausbildung und Berufserfahrung nicht immer ausgleichen können). Chance hat nun man vor allem der Bewerber, dessen Profil für die Einstellung am Besten auf die Stelle passt.


    Wenn man so eine Stelle schon inne hat, würde ich, wie oben schon erwähnt, erst mal die gesamte Bewertung der Stelle betrachten. Wie sind die Aufgaben in ihren Schwierigkeitsgraden aufgeteilt?


    Mäusken: Hast du deine Stellenbeschreibung? Wie hoch ist der Prozentuale Anteil an höherwertigen Aufgaben?
    Falls sich deine Aufgaben zwischendurch verändert haben, lass am Besten die Stelle mal neu bewerten bzw. sprich mit deinem Vorgesetzten und dem Personalrat, was möglich ist.


    Eine politische Durchsetzung von bis zu E12 für FAMi halte ich für nicht gewollt und, wenn überhaupt, nur schwer durchsetzbar, da es die Vereinbarungen für den gehobenen Dienst aushebelt.